13. Gebiet Kinder- und Jugendmedizin
Inhaltsübersicht
13. Gebiet Kinder- und Jugendmedizin
Schwerpunkt Kinder-Hämatologie und -Onkologie
Schwerpunkt Kinder-Kardiologie
13. Gebiet Kinder- und Jugendmedizin
Richtlinien (gesamt) | Dokumentationsbogen (Basis) |
Definition:
Das Gebiet Kinder- und Jugendmedizin umfasst die Erkennung, Behandlung, Prävention, Rehabilitation und Nachsorge aller körperlichen, neurologischen, psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsstörungen und Behinderungen des Säuglings, Kleinkindes, Kindes und Jugendlichen von Beginn bis zum Abschluss seiner somatischen Entwicklung einschließlich pränataler Erkrankungen, Neonatologie, Sozialpädiatrie und der Schutzimpfungen.
Facharzt / Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
(Kinderarzt / Kinderärztin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen
- können bis zu 12 Monate im Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und/oder Kinderchirurgie oder 6 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden
- können bis zu 12 Monate in den Schwerpunktweiterbildungen des Gebietes abgeleistet werden
- können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Beurteilung der körperlichen, sozialen, psychischen und intellektuellen Entwicklung des Kindes und Jugendlichen
- der Erkennung und koordinierten Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter
- der Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen und der Gesundheitsberatung einschließlich ihrer Bezugspersonen
- Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsmaßnahmen einschließlich orientierende Hör- und Sehprüfungen
- der Prävention einschließlich Impfungen
- der Behandlung im familiären und weiteren sozialen Umfeld und häuslichen Milieu einschließlich der Hausbesuchstätigkeit und sozialpädiatrischer Maßnahmen
- der Einleitung und Durchführung rehabilitativer Maßnahmen sowie der Nachsorge
- der Erkennung und Behandlung angeborener und im Kindes- und Jugendalter auftretender Störungen und Erkrankungen einschließlich der Behandlung von Früh- und Reifgeborenen
- den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung
- der Erkennung und Behandlung von bakteriellen, viralen, mykotischen und parasitären Infektionen einschließlich epidemiologischer Grundlagen
- altersbezogenen neurologischen Untersuchungsmethoden und der Differentialdiagnostik neurologischer Krankheitsbilder
- der Reifebeurteilung von Früh- und Neugeborenen und Einleitung neonatologischer Behandlungsmaßnahmen
- Durchführung und Beurteilung entwicklungs- und psychodiagnostischer Testverfahren und Einleitung therapeutischer Verfahren
- orientierenden Untersuchungen des Sprechens, der Sprache und der Sprachentwicklung
- der Entwicklung des kindlichen Immunsystems
- der Erkennung und Behandlung gebietsbezogener allergischer Erkrankungen
- der Erkennung und Behandlung von Störungen des Wachstums und der Pubertätsentwicklung
- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen
- ernährungsbedingten Gesundheitsstörungen einschließlich diätetischer Behandlung und Schulung
- der Betreuung und Schulung von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen, z. B. Asthmaschulung, Diabetesschulung
- der Gewalt- und Suchtprävention
- der Sexualberatung
- der Erkennung und Bewertung von Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen, von sozial- und umweltbedingten Gesundheitsstörungen
- der Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild
- der Indikationsstellung und Überwachung logopädischer, ergo- und physiotherapeutischer sowie physikalischer Therapiemaßnahmen
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie
- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließlich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung einschließlich bei Früh- und Neugeborenen
- der intensivmedizinischen Basisversorgung
- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten
- interdisziplinärer Koordination einschließlich der Einbeziehung weiterer ärztlicher, pflegerischer und sozialer Hilfen in Behandlungs- und Betreuungskonzepte
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Kinder- und Jugendlichen-Vorsorgeuntersuchungen
- Elektrokardiogramm einschließlich Langzeit-EKG
- Langzeit-Blutdruckmessung
- spirometrische Untersuchungen der Lungenfunktion
- orientierende Hör- und Seh-Screening-Untersuchungen
- Ultraschalluntersuchungen des Abdomens, des Retroperitoneums, der Urogenitalorgane, des Gehirns, der Schilddrüse, der Nasennebenhöhlen sowie der Gelenke einschließlich der Säuglingshüfte
- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung
- Phototherapie
Übergangsbestimmung
Kammerangehörige, die die Facharztbezeichnung Kinderheilkunde besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Kinder- und Jugendmedizin zu führen.
Schwerpunkt Kinder-Hämatologie und -Onkologie
Richtlinien (gesamt) | Dokumentationsbogen (Hämatologie) |
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Facharztweiterbildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz Kinder-Hämatologie und -Onkologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 6 Monate in einem hämatologisch-onkologischen Labor
- können bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden
- können bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Erkennung, konservativen Behandlung und Stadieneinteilung solider Tumoren und maligner Systemerkrankungen, Erkrankungen des Blutes und der blutbildenden Organe, des lymphatischen Systems bei Kindern und Jugendlichen von Beginn bis zum Abschluss ihrer somatischen Entwicklung
- der gebietsbezogenen medikamentösen Tumortherapie als integraler Bestandteil des Schwerpunktes
- der chemotherapeutischen Behandlung einschließlich Hochdosistherapie maligner Tumoren und Systemerkrankungen im Rahmen kooperativer Behandlungskonzepte
- der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Behandlungsverfahren sowie deren prognostischer Beurteilung
- der Indikationsstellung zur Knochenmarktransplantation
- der Erkennung und Behandlung von bakteriellen, viralen und mykotischen Infektionen bei hämatologisch-onkologischen Erkrankungen
- der Nachsorge, Rehabilitation, Erkennung und Behandlung von Rezidiven und Therapie-Folgeschäden
- der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung angeborener und erworbener Blutgerinnungsstörungen einschließlich hämorrhagischer Diathesen und Beurteilung von Blutungs- und Thromboemboliegefährdungen
- der Durchführung von Biopsien und Punktionen einschließlich zytologischer Befundung
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Punktionen und mikroskopische Untersuchung eines Präparates nach differenzierender Färbung einschließlich des Ausstrichs, Tupf- und Quetschpräparates des Knochenmarks
- Punktion des Liquorraums mit Instillation chemotherapeutischer Medikamente
- sonographische Untersuchungen bei hämato-onkologischen Erkrankungen
Schwerpunkt Kinder-Kardiologie
Richtlinien (gesamt) | Dokumentationsbogen (Kardiologie) |
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Facharztweiterbildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz Kinder-Kardiologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
- 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden
- 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Vorbeugung, invasiven und nicht invasiven Erkennung, konservativen und medikamentösen Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von angeborenen und erworbenen Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs einschließlich des Perikards, der großen Gefäße und der Gefäße des kleinen Kreislaufs bei Kindern und Jugendlichen von Beginn bis zum Abschluss ihrer somatischen Entwicklung
- der Erkennung und Behandlung von Herzrhythmusstörungen einschließlich Mitwirkung bei invasiven elektrophysiologischen Untersuchungen und interventionellen, ablativen Behandlungen
- der medikamentösen und apparativen antiarrhythmischen Therapie einschließlich Defibrillation
- der Schrittmachertherapie und -nachsorge
- der Indikationsstellung und Mitwirkung bei Katheterinterventionen wie Atrioseptostomien, Dilatationen von Klappen und Gefäßen, Verschluss des Ductus arteriosus und anderer Gefäße, Septumdefekte
- der Durchleuchtung, Aufnahmetechnik und Beurteilung von Röntgenbefunden bei Angiokardiographien und Koronarangiographien
- der interdisziplinären Indikationsstellung zu nuklearmedizinischen Untersuchungen sowie chirurgischen Behandlungsverfahren
- der Indikationsstellung und Möglichkeiten zu operativen Eingriffen und ihren kurz- und langfristigen Auswirkungen
- der intensivmedizinischen Basisversorgung
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Ergometrie einschließlich Spiro-Ergometrie
- Echokardiographie einschließlich Streßechokardiographie, Echo-Kontrastuntersuchung und fetale Echokardiographie
- transoesophageale Echokardiographie
- Doppler-/ Duplex-Untersuchungen des Herzens und der großen Gefäße
- Rechtsherzkatheteruntersuchungen einschließlich Belastung und der dazugehörigen Rechtsherz-Angiokardiographien
- Linksherzkatheteruntersuchungen einschließlich der dazugehörigen Linksherz-Angiokardiographien und Koronarangiographien
- Langzeit-EKG
- Langzeit-Blutdruckmessungen
Schwerpunkt Neonatologie
Richtlinien (gesamt) | Dokumentationsbogen (Neonatologie) |
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Facharztweiterbildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz Neonatologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können
- bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden
- 6 Monate in Anästhesiologie oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Erkennung, Überwachung und Behandlung von Störungen und Erkrankungen der postnatalen Adaptation und Unreife bei Früh- und Neugeborenen
- der Erkennung und Behandlung von Störungen der Kreislaufumstellung, der Temperaturregulation, der Ausscheidungsfunktion und des Säure-Basen-, Wasser- und Elektrolythaushaltes sowie des Bilirubinstoffwechsels mit Indikation zur Austauschtransfusion
- den Besonderheiten der medikamentösen Therapie bei Früh- und Neugeborenen
- der Erkennung und Behandlung prä-, peri- und postnataler Infektionen und Stoffwechselstörungen des Neugeborenen
- der Erkennung und Behandlung der Störungen des Sauerstofftransportes und der Sauerstoffaufnahme einschließlich der Frühgeborenen-Retinopathie und des Atemnotsyndroms
- der enteralen und parenteralen Ernährung von Früh- und Neugeborenen
- der Erstversorgung und Transportbegleitung von schwerkranken und vital gefährdeten Früh- und Neugeborenen
- der Primärversorgung und Reanimation des Früh- und Neugeborenen
- intensivmedizinischen Messverfahren und Maßnahmen einschließlich zentralvenösen Katheterisierungen und Pleuradrainagen
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Kreißsaalerstversorgung von Früh- und Neugeborenen mit vitaler Bedrohung
- Behandlung von komplizierten neonatologischen Krankheitsbildern einschließlich untergewichtiger Frühgeborener (1.500 g), z. B. Surfactantmangel, Sepsis, nekrotisierende Enterokolitis, intrakranielle Blutung, Hydrops fetalis
- entwicklungsneurologische Diagnostik
- differenzierte Beatmungstechnik und Beatmungsentwöhnung einschließlich Surfactantbehandlung
- Stickoxidtherapie
Schwerpunkt Neuropädiatrie
Richtlinien (gesamt) | Dokumentationsbogen (Neuropädiatrie) |
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Facharztweiterbildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz Neuropädiatrie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
- 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden
- 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Vorbeugung, Erkennung, konservativen Behandlung und Rehabilitation von Störungen und Erkrankungen einschließlich Neoplasien des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems und der Muskulatur
- der Erkennung angeborener Fehlbildungen des zentralen Nervensystems, der Störungen der Motorik und der Sinnesfunktionen sowie assoziierter Erkrankungen
- der Erkennung und Behandlung entzündlicher, traumatischer und toxischer Erkrankungen und Schäden des Nervensystems und ihrer Folgen
- der Behandlung zerebraler Anfälle und Epilepsien
- neuromuskulären Erkrankungen
- vaskulären Erkrankungen des zentralen Nervensystems und der Muskulatur
- neurometabolischen, -degenerativen und -genetischen Erkrankungen
- der Behandlung von Zerebralparesen
- Stadieneinteilung und Verlauf der intrakraniellen Drucksteigerung und des zerebralen Komas sowie der Hirntoddiagnostik
- der Beurteilung mentaler, motorischer, sprachlicher und psychischer
- Entwicklungsstörungen
- der Indikationsstellung zur neuroradiologischen Untersuchung des Nervensystems und der Muskulatur
- der Erstellung von Therapie-, Rehabilitations- und Förderplänen und deren Koordination, z. B. im medizinisch-funktionstherapeutischen, psychologisch-pädagogischen und sozialen Bereich
- der Bewertung der Anwendung von Rehabilitationsverfahren, Bewegungstherapien, krankengymnastischen Verfahren, Logopädie, Ergotherapie, Sozialmaßnahmen und neuropsychologischem Training
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Elektroenzephalogramm, Polygraphie und elektrophysiologische Untersuchungen, z. B. Elektromyographie, Elektroneurographie, visuell, somatosensibel, motorisch und akustisch evozierte Potenziale
- Ultraschalluntersuchungen des zentralen Nervensystems und der Muskulatur einschließlich Doppler- und Duplex-Sonographien
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