Beabsichtigte Änderung der Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte
in der Fassung vom 22. März 2025
Die Ärztekammer Nordrhein bereitet eine Änderung der Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vor. Es ist beabsichtigt, der Kammerversammlung am 22. März 2025 nachfolgende Neufassung der Fortbildungsordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Gemäß § 6 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen in Nordrhein-Westfalen (Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz – VHMPG NRW) sind Entwürfe, mit denen Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, eingeführt oder geändert werden sollen, von der für das jeweilige Berufsrecht federführenden Stelle zur Information der Öffentlichkeit in das Internet einzustellen.
Es besteht die Gelegenheit, die beabsichtigten Änderungen zur Kenntnis zu nehmen und hierzu bis zum 11. März 2025 Standpunkte darzulegen.
Wir bitten diese schriftlich an die Ärztekammer Nordrhein, Rechtsabteilung, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf zu richten.