Beratungskommission substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger
Die Ärztekammer Nordrhein hat 2004 eine Beratungskommission zur substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger eingerichtet. Die Kommission arbeitet in Anlehnung an die Richtlinien der Bundesärztekammer.
Die Beratungskommission kann von allen Kolleginnen und Kollegen bei allen Aspekten und Problemen der qualifizierten substitutionsgestützten Behandlung angerufen werden.
Publikationen
Manual: Subsitution! Warum es zu dieser Therapie keine Alternative gibt (Arbeitsgruppe „Umsetzung und Weiterentwicklung Substitutionstherapie opioidabhängiger Menschen in NRW“, 12/2023)
Konsiliarregelung verringert Defizite bei der Versorgung Opioidabhängiger (RÄ 06/2021, S.29)
Mut zur Substitution (RÄ 09/2021, S.16)
Sie überlegen, erstmals zu substitutieren?
Die Hotline hilft Ihnen bei den ersten Schritten und unterstützt Sie kollegial.
Was ist erlaubt?
Sie erhalten von uns Antworten zu den (betäubungsmittel-) rechtlichen Voraussetzungen der Substitutionsbehandlung zum Beispiel
- Verschreibung,
- Drogenscreening,
- Take Home,
- Delegation der Vergabe.
Wie gehe ich vor?
Wir beantworten Ihre Fragen zum Ablauf der Organisation und Therapieplanung, etc.
Wie dosiere ich richtig?
Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Substitutionsmedikamente, zum Beispiel
- Dosis,
- Einstellung,
- Umstellung.
Was tun bei herausfordernden Einzelfällen?
Wir unterstützen Sie durch eine individuelle Beratung bei „schwierigen Patientinnen und Patienten“.
Mitglieder der Beratungskommission
Vorsitzender:
- Professor Dr. med. Norbert Scherbaum, Essen
Beratungsführender Arzt:
- Jo Shibata, Köln
Mitglieder:
- Dr. med. Peter Arbter, Krefeld
- Dr. med. Konrad Isernhagen, Köln
- Dr. med. Knut Krausbauer, Krefeld
- Dr. med. Thomas Kuhlmann, Bergisch Gladbach