Fortbildungspunktekonto
(nur für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein)
Um Ihren Punktekontostand abfragen zu können, benötigen Sie
- Ihre Arztnummer / Mitgliedsnummer (nicht lebenslange Arztnummer)
- Ihre Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN)
Hintergrund
Mit dem zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber sowohl Vertragsärzte als auch Fachärzte im Krankenhaus zum Nachweis der fachlichen Fortbildung verpflichtet. Vertragsärzte, ermächtigte Ärzte und angestellte Ärzte eines medizinischen Versorgungszentrums oder eines Vertragsarztes nach § 95d SGB V müssen in einem Fünf-Jahreszeitraum 250 Fortbildungspunkte gesammelt haben und diese gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Ohne Nachweis drohen für die Ärztinnen und Ärzte finanzielle Einbußen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Weiterbildungsabteilung unter
E-Mail: punktekonto(at)aekno.de
Tel.: 0211 / 4302-2251, -2253 bis -2256
Fax: 0211 / 4302 2259