Häusliche Gewalt
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Am 27.9.2014 nahmen rund 250 interessierte Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beratungsstellen im Haus der Ärzteschaft an der Fachtagung "Häusliche Gewalt - Gewalt in sozialen Beziehungen" teil. Einige der Vorträge und gezeigten Poster sind zum Herunterladen hinterlegt.
Adressen und Telefonnummern zur häuslichen Gewalt:
- Allgemeine Informationen
- Informationsmaterial
- Opferambulanzen in Nordrhein
- Ärztliche Beratungsstellen in Nordrhein
- Informationen zum Opferentschädigungsgesetz
Leitfaden und Dokumentationsbögen
Artikel zum Thema im Rheinischen Ärzteblatt
Leitfaden und Dokumentationsbögen
Diagnose: Häusliche Gewalt. Leitfaden (588 KB)
Dokumentationsbogen für Ärztinnen und Ärzte mit Gesundheitsfragebogen für Patienten (Kurzform PHQ-D) (670 KB)
Artikel zum Thema aus dem Rheinischen Ärzteblatt
"Häusliche Gewalt in der Familie wird von Kindern als existenzielle Bedrohung erlebt" (2/2019)
Ärztliche Intervention gegen häusliche Gewalt (2/2013)
"Der Hund hat mein Kind gebissen" (6/2011)
Kindesmisshandlung: erkennen - behandeln - verhindern (5/2009)
Netzwerk für den Kinderschutz (2/2006)
Kriminalpräventiver Rat - Düsseldorfer Opferhilfenetzwerk (2/2005)
Ambulanz für Gewalt-Opfer (4/2004)
Rasche Hilfe bei kindlichen Traumata (3/2004)
Häusliche Gewalt macht krank! (2/2004)
Hilfe für Gewaltopfer (2/2004)
"Handeln statt Misshandeln" (11/2002)
Hilfe bei häuslicher Gewalt (10/2002)
Ärztliche Hilfe bei häuslicher Gewalt (8/2002)
Der Nicht-Suizid-Vertrag
Zu einer besonderen Patientengruppe gehören Menschen, die Suizidgedanken hegen. Eine Möglichkeit, absprachefähige Patienten – nach einem ärztlich-therapeutischen Gespräch – von einem Suizidversuch abzuhalten, ist der Nicht-Suizid-Vertrag. „Ich möchte Sie bitten, mir zunächst mündlich und dann schriftlich zu versichern, dass Sie sich nichts antun. Ich möchte Sie bitten, folgende Sätze laut zu sagen und mich dabei anzuschauen:
Ich versichere, dass ich mich weder absichtlich noch durch Fahrlässigkeit töten werde, egal was passiert und gleich, wie ich mich fühle. Wenn ich Gedanken an den Tod habe, werde ich mich an die Notfallambulanz der psychiatrischen Klinik wenden. Ich verpflichte mich, dies bis morgen früh 8 Uhr einzuhalten.“
Im Falle von unerträglichen Suizidgedanken soll zudem ein Notfallplan Alternativen aufzeigen: „Bei unerträglichen inneren Spannungen und Selbsttötungsgedanken wende ich mich an:
- meine Freundin/meinen Freund
- meinen Hausarzt
- meinen Psychotherapeuten
- an die Notfallambulanz der psychiatrischen Klinik
- an die Telefonseelsorge.
Ich entlaste mich, indem ich meinem Gesprächspartner mitteile, dass ich mich in einem unerträglichen Zustand befinde und Gedanken habe, mir das Leben zu nehmen.“ (aus Axel Schweickhardt/Kurt Fritzsche: Kursbuch ärztliche Kommunikation, Köln 2009).
Gelingt es nicht, Kontakt zum suizidalen Patienten herzustellen oder bleiben zu viele Fragen offen, um eine unmittelbare Selbstgefährdung des Patienten ausschließen zu können, ist eine Klinikeinweisung unumgänglich – auch gegen den Willen des Patienten. „Wann immer mir als Arzt die Idee kommt, dass der Patient an Selbstmord denken könnte, muss ich ihn danach fragen“, macht Professor Dr. Kurt Fritzsche, Psychiater aus Freiburg, deutlich, wie gefährlich Sprachlosigkeit im Zweifel sein kann. „Es ist ein Irrtum zu glauben, dass die Frage den Patienten erst auf den Gedanken bringen könnte.“ Auf der anderen Seite kann auch Trost („Denken Sie doch daran, wie schön das Leben sein kann…“) die gegenteilige Wirkung haben: „Auch eine gut gemeinte Ermutigung wird von einem verzweifelten Menschen als Verspottung empfunden“, mahnt Fritzsche. Depressive Menschen reagieren vertrauensvoll und dankbar, wenn sie das Bemühen ihres Arztes um empathisches Verstehen spüren.