Düsseldorf, 10.3.2018. In NRW ist die Zahl der postmortal gespendeten Organe im vergangenen Jahr erneut gesunken, und zwar um 22 Prozent auf 450 (2016: 578 Organe). Um diesen Negativtrend zu stoppen, hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am Samstag, 10. März 2018 die anteilige Freistellung der in Entnahmekrankenhäusern verantwortlichen Transplantationsbeauftragten von ihren Routinearbeiten gefordert.
Zwar habe der Gesetzgeber die sogenannten Entnahmekrankenhäuser verpflichtet, Transplantationsbeauftragte einzusetzen. „In der Realität ist jedoch zu beklagen, dass aufgrund mangelnder Akzeptanz, zunehmender Arbeitsverdichtung auf Intensivstationen, Personalmangels und ökonomischen Drucks der Krankenhäuser die Transplantationsbeauftragen ihrer gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgabe nur unzureichend oder unter erschwerten Bedingungen nachkommen können“, heißt es in einer Entschließung der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein.
Der Freistaat Bayern stellt Transplantationsbeauftragte seit vergangenem Jahr anteilig von Routinearbeit frei. Im ersten Jahr dieser neuen gesetzlichen Regelung stieg die Zahl der Organspenden entgegen dem bundesweiten Trend von 382 auf 486. Diesem Beispiel sollte das Land NRW im Sinne der Patienten auf der Warteliste folgen.
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9. Kammerversammlung am 10. März 2018 - Pressemitteilungen und Entschließungen im Wortlaut