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Statement des Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, zur Entscheidung des Bundesrats

Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein
Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein © Jochen Rolfes

Statement des Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, zur Entscheidung des Bundesrats, die Krankenhausreform zu billigen:

Es gibt keinen Akteur im Gesundheitswesen, der nicht davon überzeugt ist, dass wir eine Krankenhausreform brauchen. Wir brauchen die Reform, um gewachsene Doppelstrukturen in Ballungsgebieten abzubauen und den ruinösen Wettbewerb um Personal und Ressourcen zwischen Kliniken mit dem gleichen Leistungsportfolio zu beenden. Wir brauchen sie auch, um den Kliniken wieder Planungssicherheit zu geben, das Personal zu entlasten und um die wirtschaftliche Situation der für die Grundversorgung wichtigen Krankenhäuser zu verbessern.

Wie wir auf unserer Kammerversammlung vor einer Woche festgehalten haben, teilen wir daher zwar die Zielsetzung der jetzt im Januar in Kraft tretenden Reform, sind aber weiter nicht überzeugt, dass sie die Lage der Krankenhäuser entscheidend verbessern wird.

Wir befürchten, dass die Einführung neuer Leistungsgruppen beispielsweise in der Notfallmedizin und Infektiologie dazu führen wird, dass viele Kliniken diese Leistungen nicht mehr erbringen können, weil die Personalanforderungen schlicht nicht umsetzbar sind. Das kann je nach Ausgestaltung der Leistungsgruppen zu medizinisch nicht begründbaren Einschränkungen des Leistungsspektrums auch bei Häusern führen, die wir gerade in strukturschwachen Regionen aber dringend benötigen. Wenn die Länder hier keinen Planungsspielraum erhalten, wird es eng um das Versprechen, dass jede Patientin, jeder Patient auch zukünftig ein Krankenhaus in 30 Minuten erreichen kann. Wir wünschen uns, dass eine Nachfolgerregierung hier noch einmal nachjustiert.

Wir kritisieren weiterhin, dass die im Gesetz vorgesehenen Regelungen für eine Vorhaltevergütung nicht zielführend sind. Um die Fehlanreize durch das DRG-System wirklich zu stoppen, müssen nicht nur erbrachte Leistungen vergütet werden, sondern naturgemäß unterschiedliche Vorhaltekosten, insbesondere die patientennahe Personalausstattung mit Ärztinnen und Ärzten. Das im KHVVG enthaltene Modell der Vorhaltevergütung orientiert sich allerdings immer noch zu stark an der Zahl der behandelten Fälle und benachteiligt dadurch insbesondere kleine, bedarfsnotwendige Krankenhäuser auf dem Land. Hier sollte eine Nachfolgerregierung nachbessern.

Weiterhin appellieren wir an die verantwortlichen Politiker einer Nachfolgerregierung, die Bedürfnisse der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung nicht aus dem Blick zu verlieren. Bei der Umsetzung der Krankenhausreform muss darauf geachtet werden, dass die Leistungen zum Erwerb einer Facharztweiterbildung auch in genügend Häusern erbracht werden können. Denn wir müssen verhindern, dass sich Weiterbildungszeiten wegen häufiger Stellen- und Wohnortwechsel verlängern, schon allein damit sich der Mangel an Fachärztinnen und Fachärzten nicht weiter verschärft und darüber verlängerte Wartezeiten für Patientinnen und Patienten entstehen."

Düsseldorf, 22.11.2024


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