Düsseldorf, 30.10.2017. Am 07. November 2017 ist eine Änderung der Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 Transplantationsgesetz für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Lungentransplantation in Kraft getreten.
Den Richtlinientext sowie die Eckpunkte der Entscheidung zur Richtlinienfortschreibung finden Sie auf der Homepage der Bundesärztekammer unter www.bundesaerztekammer.de.
Die geltenden Richtlinien zur Organtransplantation sind abrufbar unter
www.bundesaerztekammer.de/organtransplantation.