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Hinweis zu Qualitätsberichten für das Berichtsjahr 2017

Richtlinie Hämotherapie ist novelliert worden

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© Ärztekammer Nordrhein

Düsseldorf, 10.10.2017. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut die im Jahr 2005 erstellte und in 2007 und 2010 fortgeschriebene Hämotherapie-Richtlinie komplett überarbeitet und die Novellierung vor kurzer Zeit veröffentlicht.

Richtlinie Hämotherapie novelliert (Pressemitteilung der BÄK vom 7.8.2017)


Qualitätsberichte für das Berichtsjahr 2017

Der Qualitätsbericht Hämotherapie für das Berichtsjahr 2017 muss von allen Einrichtungen, die entsprechende Blutprodukte verwenden, wie gewohnt bis zum 01.03.2018 an das IQN übersandt werden.

Für das Erhebungsjahr 2017 wird dabei der bisherige Bogen verwendet.

Die aktualisierte Version des Erhebungsbogens gemäß den novellierten Richtlinien wird derzeit erarbeitet und ist erst ab dem Berichtsjahr 2018 gültig.

Der neue Erhebungsbogen wird rechtzeitig Ende 2018 bereitgestellt.

IQN


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