Düsseldorf, 18. März 2017 (ÄkNo). Die rheinische Ärzteschaft spricht sich entschieden gegen eine finanzielle Beteiligung der Krankenkassen an der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser in NRW aus. „Die Aufgabe der Krankenkassen liegt in der angemessenen Vergütung der in den Krankenhäusern erbrachten Behandlungen“, heißt es in einem heute (Samstag, 18. März) gefassten Beschluss der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein.
„Krankenhausversorgung ist Daseinsvorsorge. Die Sicherstellung liegt aus diesem guten Grund in den Händen des Staates“, sagte der Präsident der rheinischen Ärztekammer, Rudolf Henke. „Dessen Planungsverantwortung kann nicht getrennt werden von der Finanzierungsverantwortung.“ Würden dagegen die Krankenkassen in die Investitionsfinanzierung eingebunden, erhielten sie einen unangemessen starken Einfluss auf die Planung, so Henke.
Die Krankenhausplanung und damit auch die Bereitstellung von Mitteln für Investitionen etwa in Operationssäle oder Bettentrakte lägen aus gutem Grund in der Verantwortung der Bundesländer, so die rheinischen Ärztinnen und Ärzte. Hintergrund der Resolution sind Überlegungen der Politik, die auch in NRW bestehende Lücke bei der Investitionsfinanzierung durch Krankenkassen-Gelder zu schließen.
Die Investitionen in die circa 400 Kliniken an Rhein und Ruhr beliefen sich zuletzt auf rund 500 Millionen Euro. Laut einer Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung liegt der Investitionsbedarf allerdings bei mindestens 1,5 Milliarden Euro. In den vergangenen Jahren hat sich so eine Investitionslücke im Umfang von 12,5 Milliarden Euro aufgetan.
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