Düsseldorf, 3.7.2017. Einmal pro Monat sollten Ärztinnen und Ärzte, insbesondere Praxisärzte, einen Blick auf Ihre Bewertung in den einschlägigen Bewertungsportalen wie etwa jameda.de, sanego.de oder auch Google werfen. Das empfahl der Rechtsanwalt, Dr. Volker Hermann, kürzlich im Haus der Ärzteschaft. Der Düsseldorfer Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht referierte über rechtliche Aspekte beim Umgang mit Bewertungen im Internet im Rahmen einer Vorstandssitzung der Kreisstelle Düsseldorf der Ärztekammer Nordrhein.
Da sich immer mehr Menschen an den Kommentaren und Bewertungen im Internet bei der Suche nach einem Arzt orientieren, sei die regelmäßige Kontrolle wichtig, so Herrmann. Er riet dazu, sich bei unangemessenen oder unwahren Kommentaren an den jeweiligen Betreiber der Bewertungsportale zu wenden, um eine Löschung des entsprechenden Eintrags zu erreichen.
Grundsätzlich müssten Ärztinnen und Ärzte es allerdings hinnehmen, dass sie mit Angaben zu ihrer Praxis in den Online-Bewertungsportalen veröffentlicht sind. Dagegen könne man sich nicht wehren. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits vor Jahren entschieden, so Herrmann.
Einen ausführlichen Bericht über den Vortrag lesen Sie in einem der kommenden Rheinischen Ärzteblätter.