Düsseldorf, 18.12.2020. Das NRW-Gesundheitsministerium hat erstmals eine Verordnung erlassen, die für Quarantäne und häusliche Isolierung landesweit einheitliche Regeln festlegt.
So gilt nun für bestimmte Personengruppen während der Corona-Pandemie eine automatische Quarantäne, sie muss von den Gesundheitsämtern nicht mehr in jedem Einzelfall angeordnet werden.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: „Die neue Quarantäneverordnung schafft einheitlichere und verlässlichere Regeln für alle Bürgerinnen und Bürger und die Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen. Dabei wird auch der Grundsatz umgesetzt, dass eine Quarantäne von Kontaktpersonen eines Infizierten nach zehn Tagen durch einen Coronaschnelltest oder einen PCR-Test beendet werden kann und damit keine 14 Tage mehr dauern muss."
Zu der seit Anfang Dezember geltenden Quarantäneverordnung und den darin festgelegten Regelungen hat das Landesgesundheitsministerium einen Infobereich auf der Homepage des Ministeriums eingerichtet. Dort findet sich auch ein Schaubild zu den Quarantäneregeln.
Quarantäne und häusliche Isolierung
ÄkNo