Düsseldorf, 25.10.2016. „Der Lenkungsausschuss Qualitätssicherung NRW arbeitet seit 15 Jahren erfolgreich mit den Krankenhäusern an der Sicherung und Verbesserung der medizinischen Versorgung. Dabei spielen Qualitätsindikatoren eine zentrale Rolle. In keinem anderen Leistungsbereich des Gesundheitswesens gibt es so umfassende Aktivitäten zur Qualitätssicherung wie in den Krankenhäusern. Die nordrhein-westfälischen Kliniken stellen sich den Forderungen nach Transparenz ihres Leistungsgeschehens“, erklärte Matthias Blum, Vorsitzender des Lenkungsausschusses QS-NRW und Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW) anlässlich der heutigen 14. Ergebniskonferenz QS-NRW. Im Mittelpunkt der Veranstaltung im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf mit über 300 Teilnehmern aus ganz NRW standen die Umsetzung und Zielsetzung des Krankenhausstrukturgesetzes unter Qualitätssicherungsaspekten aus Sicht der Krankenkassen, Patienten und der Krankenhäuser. Beleuchtet wurde darüber hinaus die Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) auf Bundesebene sowie die Folgen der Entscheidungen für die Landesebene.
Zudem diskutierten Experten der Krankenkassen, der Ärzteschaft, der Patientenvertretungen, der Krankenhäuser und der Landesregierung neben den aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen und Perspektiven auch über die Auswertungen und Ergebnisse der externen Qualitätssicherung.
Gerhard Herrmann, Leiter der Abteilung Gesundheit im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW, beschrieb in seinem Statement die Maßnahmen, die das Ministerium aktuell zur Umsetzung des Krankenhausstrukturgesetzes durchführt. So engagiert sich das Ministerium in einer Arbeitsgruppe des Gemeinsamen Bundesausschusses, die die Aufgabe hat, neue Qualitätsindikatoren für die Krankenhaus-planung zu entwickeln; ferner an der Umsetzung des Krankenhausstrukturfonds. Dort stehen den Krankenhäusern in NRW rd. 210 Mio. Euro zusätzlich für die Umsetzung strukturverbessernder Maßnahmen zur Verfügung. „Der Bundesgesetzgeber hat eine große Zahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Krankenhausversorgung auf den Weg gebracht“, so Herrmann, „es bleibt zu hoffen, dass sie so ausgestaltet werden, dass insbesondere die Patientinnen und Patienten davon profitieren werden“.
Mit Blick auf die Vielzahl neuer Reglungen zur Qualitätssicherung im Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) stellte KGNW-Geschäftsführer Matthias Blum fest, dass einige der QS-NRW-Qualitätsindikatoren zukünftig für die Krankenhausplanung, die neuen Mindestmengen, die Sicherstellungszuschläge und die gestufte Notfallversorgung herangezogen werden sollen sowie die Grundlage für Qualitätszu- und ‑abschläge und Qualitätsverträge bilden werden. „Klar ist auch, dass Qualitätsindikatoren für Krankenhäuser eine neue, andere Bedeutung bekommen werden. Versorgungsauftrag und Vergütung werden zukünftig abhängig von den Qualitätsergebnissen“, hob Blum hervor.
„Das Thema Qualität in Krankenhäusern ist durch das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) noch mehr in den Fokus gerückt, insbesondere in der politischen Diskussion. Es stellt sich unter anderem die Frage, wie das leistungsorientierte Fallpauschalensystem durch Qualitätskriterien flankiert werden kann, um nicht nur ökonomische, sondern qualitätsorientierte Anreize zu setzen. Allerdings muss der zunehmende Aufwand für Qualitätssicherung nutzbringend – insbesondere für die Behandlung der Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern – eingesetzt werden. Die Verbesserung der Behandlung ist das wesentliche Ziel“, so Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NORDWEST.
Aus ärztlicher Sicht ist bei der Krankenhausplanung auf Strukturqualität, etwa in Form von Mindestpersonalvorgaben, besonderer Wert zu legen, so der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke. „Die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, die Schwestern und Pfleger, die Physiotherapeuten und viele andere sind es ja, die den Patienten behandeln und betreuen. Fehlt es ihnen an Zeit - zum Beispiel auch für Gespräche -, so leidet der Patient darunter“, sagte er. Dagegen sind nach Auffassung des Kammerpräsidenten risikoadjustierte Vergleiche und ein Instrumentarium zur Messung von Ergebnisqualität längst noch nicht bis zur Praxistauglichkeit entwickelt. Henke plädierte auch dafür, die Qualitätsinitiativen auf Bundesebene und auf Landesebene in ein sinnvolles Verhältnis zueinander zu setzen. „Wir wünschen uns, dass auf die in Nordrhein-Westfalen bewährten Strukturen der Geschäftsstelle Qualitätssicherung und des Strukturierten Dialogs zurückgegriffen wird“, sagte er.
In fünf Workshops am Nachmittag wurden zu zentralen Versorgungsgebieten in den Krankenhäusern wie Unfallchirurgie/Orthopädie, Geburtshilfe und Neonatologie, Kardiologie, Pneumologie und Pflege neue Qualitätsinitiativen, Pilotprojekte, Pflichten und Maßnahmen zur Vereinfachung der Dokumentation vorgestellt und diskutiert. Weiterhin standen Aspekte des technischen Strahlenschutzes, der Blick über die Sektorengrenze, Leitlinien und deren Umsetzung sowie der Einsatz von technischen Hilfsmitteln zur Entlastung der Pflegenden im Fokus.
An diesen praktischen Beispielen wurde deutlich, dass sich die Krankenhäuser schon seit langem dem Thema Qualität widmen und sich zu den vielfältigen Maßnahmen des Qualitäts- und Risikomanagements zur Verbesserung der Behandlungsqualität und Patientensicherheit bekennen.
Neben der inhaltlichen Diskussion über Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Verbesserung der medizinischen Versorgung wurde der langjährige Leiter der Geschäftsstelle QS-NRW Herr Dr. Hans-Georg Huber in den Ruhestand verabschiedet. Matthias Blum als Vorsitzender des Lenkungsausschusses bezeichnete Herrn Huber, der über 25 Jahre aus der Ärztekammer Nordrhein heraus die Qualitätssicherung gestaltet hat, als Urgestein der datengestützten Qualitätssicherung in NRW und dankte ihm für seine engagierte Tätigkeit und seinen persönlichen Einsatz für die Qualitätssicherung in NRW. Als Nachfolger von Herrn Dr. Huber wurde Herr Dr. Konstantin Petridis als neuer Leiter der Geschäftsstelle QS-NRW vorgestellt, der diese Aufgabe am 01.09.2016 übernommen hat.
Gesprächspartner:
Lothar Kratz, Referatsleiter Politik, PR und Presse der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen,
Tel.: 0211/47819-70, E-Mail: lkratz(at)kgnw.de
Jens Kuschel, Pressesprecher der AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse, Tel.: 0231/4193-10145,
E-Mail: presse(at)nw.aok.de
Horst Schumacher, Pressesprecher der Ärztekammer Nordrhein, Tel: 0211 4302- 2010,
E-Mail: pressestelle(at)aekno.de