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Praxismanagement und Sprechstundenorganisation gehören in ärztliche Hand

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Kammerversammlungsdelegierte wollen keine Eingriffe in die Sprechstundengestaltung.  Foto: Eberhard Hahne

Düsseldorf, 24.11.2018. Die rheinische Ärzteschaft lehnt Regelungen zu Mindestsprechzeiten und verpflichtenden offenen Sprechstunden, wie diese im Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) enthalten sind, ab. Das Ärzteparlament erkennt den politischen Willen an, dass mit dem geplanten Gesetz Verbesserungen in der ambulanten Versorgung erreicht werden sollen.

„Eine wirkliche Verbesserung der ambulanten Versorgung kann jedoch nur erreicht werden, wenn der Gesetzgeber für die erforderlichen Ressourcen sorgt und die ärztliche Freiberuflichkeit konsequent stärkt, statt sie durch neue Reglementierungen weiter einzuschränken“, heißt es in einer heute verabschiedeten Resolution. Aus Sicht der Delegierten ist es widersprüchlich, einerseits einen Ärztemangel in der ambulanten Versorgung zu beklagen und andererseits durch immer kleinteiligere Regulierung die Attraktivität der ambulanten ärztlichen Tätigkeit zu beschädigen.

Die Kammerversammlung fordert daher die schwarz-rote Koalition dazu auf, auf die mit dem TSVG geplanten Eingriffe in die Sprechstundengestaltung zu verzichten. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte kämen schon jetzt auf 50 und mehr Wochen-Stunden. Eine Anhebung der Präsenzzeit auf 25 Stunden sei daher nicht erforderlich und werde lediglich zu „mehr Kontrollbürokratie und enttäuschten Erwartungen in der Bevölkerung führen“. Auch die Einführung einer verpflichtenden offenen Sprechstunde pro Tag sei falsch. „Dort, wo solche Sprechstunden sinnvoll sind, bieten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sie bereits heute an.“

ÄkNo

10. Kammerversammlung am 24. November 2018 - Pressemitteilungen und Entschließungen im Wortlaut


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