Düsseldorf, 18.4.2024. Mit Blick auf das vom Bundesgesundheitsministerium geplante Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KVVG) kündigte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann an, dass er das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lasse, wenn dieses nicht dem Bundesrat vorgelegt werde. Laumann sprach auf dem Gesundheitskongress des Westens in Köln von einer "Geduldsprobe", auf die der Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach ihn und seine Landesgesundheitsministerkolleginnen und -kollegen stelle. Anfangs war das KVVG als zustimmungspflichtiges Gesetz angekündigt worden. Dann sei dies in "nicht zustimmungspflichtig" geändert worden, so Laumann und stellte klar: "Die Krankenhausplanung ist ein verbrieftes Recht der Länder." Dazu liege auch ein Rechtsgutachten vor, das Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Bayern und Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hatte. Falls das Bundesgesundheitsministerium das Gesetzgebungsverfahren zum KVVG an den Ländern vorbei weiterverfolge, würden er und weitere Landesgesundheitsministerien die Rechtmäßigkeit von Karlsruhe überprüfen lassen.
Bei der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen seien die Akteure auf einem guten Weg, so Laumann. Bis Ende des Jahres würden alle 330 Kliniken, die unter die Planung fallen, einen Feststellungsbescheid bekommen. "Es ist gut, dass alle miteinander reden, die in dem Prozess eingebunden sind", sagte Laumann und fügte hinzu, wo nicht geredet werde, entscheide letztlich das Ministerium über die Umsetzung des Krankenhausplans.
Eine ausführliche Berichterstattung finden Sie in der Juni-Ausgabe des Rheinischen Ärzteblatts.
bre