Düsseldorf, 12.7.2022. Die von der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am 12. März 2022 verabschiedeten Änderungen der Weiterbildungsordnung (WBO) sind am 1. Juli 2022 in Kraft getreten.
Neben einigen kleineren Korrekturen ist ein wichtiger Punkt die Einführung der Fachärztin beziehungsweise des Facharztes für Innere Medizin und Infektiologie.
Zudem gab es Änderungen bei der Anrechenbarkeit von Fehlzeiten auf die Weiterbildung (§ 4 WBO). Danach gilt eine Unterbrechung wegen Krankheit oder Mutterschutz von nicht mehr als sechs Wochen pro Kalenderjahr grundsätzlich nicht mehr als Fehlzeit. Über die Anrechnung entscheidet die Ärztekammer anhand des Einzelfalls.
Auch bei der Prüfungszulassung haben sich Änderungen ergeben (§ 12 WBO). In Nordrhein kann derjenige zur Prüfung zugelassen werden, der seinen ärztlichen Beruf im Kammergebiet ausübt oder seinen 1. Wohnsitz dort hat. Ärztinnen und Ärzten, die bei mehreren Kammern Mitglied sind, können in Nordrhein ihre Facharztprüfung ablegen, wenn der zeitliche Schwerpunkt der ärztlichen Tätigkeit in Nordrhein liegt.
Die allgemeinen Inhalte der Weiterbildung sind um Aspekte des Klimawandels und dessen Auswirkungen auf die Gesundheit ergänzt worden.
Amtliche Bekanntmachung zur Novellierung der Weiterbildungsordnung
(Überblick der Änderungen)
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