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Statement des Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein

Impfstart in den Hausarztpraxen – Fachärzte, Privatärzte und Betriebsmediziner müssen bald folgen

Rudolf Henke
Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein © Jochen Rolfes

Düsseldorf, 6. April 2021. "Es ist der von uns Ärztinnen und Ärzte lange erhoffte nächste Schritt, dass ab 6. April 2021 Corona-Schutzimpfungen in Hausarztpraxen möglich werden. Mit steigender Impfstoffverfügbarkeit müssen wir aber möglichst schnell möglichst viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, auch solche mit einer reinen Privatpraxis, sowie die Betriebsärzte in die Durchführung der Impfungen einbeziehen, um eine rasche Impfung der Bevölkerung zu erreichen. Die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und der Einsatz der Betriebsmediziner in Firmen bieten den niederschwelligsten und den Menschen vertrautesten Verteilungsweg. Klar ist, dass die durchgeführten Impfungen zügig und tagesaktuell an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet werden müssen, ein Übermaß an Aufwand dafür wollen wir vermeiden. Die angesichts der Impfstoffknappheit gerechtfertigte Priorisierung kann flexibilisiert werden, je mehr die Impfstoffverfügbarkeit wächst, damit das Ziel eines großen Kohortenschutzes bald erreicht wird."

Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein


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