Düsseldorf, 5.9.2016. Nachdem Ende Juli am Niederrhein drei Krebspatienten nach einer experimentellen Behandlung mit der Substanz 3-Bromopyruvat bei einem Heilpraktiker gestorben sind, hat der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, eine Neubewertung der Kompetenzen und des Umfangs der Erlaubnis von Heilpraktikern zur Ausübung der Heilkunde gefordert. Henke warnte davor, die Möglichkeiten der Heilpraktiker zu überschätzen, die keine staatliche Ausbildung durchlaufen müssen. Sie seien keineswegs „Mini-Ärzte für alternative Medizin.“ Heilpraktiker kann jeder ab 25-Jährige mit mindestens einem Hauptschulabschluss werden, der ein Führungszeugnis vorlegt und einen zweistündigen Multiple-Choice-Test beim Gesundheitsamt schafft. Darüber hinaus soll in einer einstündigen Überprüfung durch einen Amtsarzt ausgeschlossen werden, dass es durch den Heilpraktiker-Anwärter zu einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit kommen kann. Informationen über die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit als Heilpraktiker hat die Ärztekammer Nordrhein neu ins Internet gestellt:
Informationen zu den Rechtsgrundlagen für Heilpraktiker (415,11 KB)