Düsseldorf, 22.2.2023. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat ihre Handreichung „Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien“ aktualisiert. Anhand von konkreten Fallbeispielen weist das Dokument auf Möglichkeiten und Fallstricke hin und soll Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinstudierende für die Besonderheiten der sozialen Medien sensibilisieren. So stellt das Dokument neben allgemeinen Verhaltensregeln im digitalen Raum auch Regeln vor, die aufgrund des Berufsrechts speziell für Ärztinnen und Ärzte gelten, wie zum Beispiel die Grenzen der Fernbehandlung. Wichtig sei, dass auch in den sozialen Medien im Arzt-Patienten-Verhältnis die ärztliche Schweigepflicht und der Datenschutz beachtet und keine verunglimpfenden Kommentare über Kolleginnen und Kollegen veröffentlicht würden, erklärte die BÄK. Die Handreichung gibt auch Hinweise, wie sich Ärzte vor negativen und rufschädigenden Online-Kommentaren schützen können. Würden diese Regeln eingehalten, könne die Nutzung sozialer Medien eine sinnvolle Ergänzung zum Arzt-Patienten-Gespräch sein, so die BÄK.
Darüber hinaus soll die Handreichung über mögliche Verstöße gegen das Berufsrecht aufklären, wenn Ärzte zum Beispiel über die sozialen Medien Werbung verbreiten oder produktbezogene Aussagen treffen. Ein Fallbeispiel geht näher darauf ein, worauf Ärztinnen und Ärzte achten sollten, wenn sie als Influencer tätig werden wollen. Für diese gelten die in der Handreichung vorgestellten Regeln in besonderem Maße.
In öffentlichen Diskussionen über medizinische Themen auf sozialen Medien rät die BÄK Ärztinnen und Ärzte, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und sich entsprechend zurückzuhalten. Es werde noch immer oft unterschätzt, wie schnell sich Informationen in den sozialen Medien verbreiteten und absichtlich falsch verstanden würden oder noch nach Jahren einen sogenannten Shitstorm auslösen könnten, so die BÄK.
MST