Düsseldorf, 19.11.2016. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat am Samstag (19. November 2016) in Düsseldorf dafür plädiert, die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages zur Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zügig umzusetzen. „Die zahlreichen Analogbewertungen von Leistungen, die im rückständigen Leistungsverzeichnis fehlen, führen vielfach zu Unklarheit, Verunsicherung, Rechtsstreitigkeiten und damit Störungen im Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt. Auch bei den Bewertungen ärztlicher Leistungen ist über Jahrzehnte hinweg Stillstand zu konstatieren - trotz Kostensteigerungen und Inflation“, sagte Kammerpräsident Rudolf Henke.
Nur ein Novellierungsvorschlag, der den Ärztetagsbeschlüssen entspreche, werde die „notwendige Akzeptanz in der Ärzteschaft und auf dem 120. Deutschen Ärztetag im Jahr 2017 in Freiburg finden“, heißt es in einem Beschluss des Ärzteparlaments. Hierzu gehört nach Ansicht der Delegierten auch, „regelhafte, differenzierte Steigerungs- und Abrechnungsmöglichkeiten“ als „Wesensmerkmal freier Berufe“ zu erhalten. Nur diese ermöglichten es Ärzten, den Tätigkeitsaufwand im Einzelfall nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Begleitumständen abzubilden.
Darüber hinaus solle die Bundesärztekammer Änderungen der Bundesärzteordnung – „auch in der jetzt scheinbar moderateren Form“ – ablehnen und die Bewertung der Legenden der GOÄ gemeinsam und ohne Zeitdruck mit den Verbänden und Gesellschaften aushandeln. Dass der Sachverstand der Verbände und Gesellschaften zügig und zeitgerecht in Legendierungen eingearbeitet werden kann, das habe die Bundesärztekammer nach dem Hamburger Ärztetag bewiesen.
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Entschließungen der Kammerversammlung am 19. November 2016 im Wortlaut