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Qualitätskonferenz

Qualitätssicherung muss vor allem der Patientensicherheit dienen

Qualitätskonferenz
Gut besucht: Die Qualitätskonferenz im Haus der Ärzteschaft. © Marc Strohm

Düsseldorf, 22.1.2025. Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern und Arztpraxen dürfen nicht zum Selbstzweck werden und die Bürokratielast für die Gesundheitsberufe weiter vergrößern. Im Fokus der Qualitätssicherung muss immer die Verbesserung der Patientensicherheit stehen. Auf dieses gemeinsame Fazit ließen sich die Ausführungen der Referenten zum Auftakt der Qualitätskonferenz NRW heute (22.1.) im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft zurückführen. Veranstalterin war die Landesarbeitsgemeinschaft datengestützte und einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung (LAG DeQS) NRW, der unter anderem die Ärztekammern und die Kassenärztlichen Vereinigungen des Landes sowie die Krankenhausgesellschaft angehören.

„Qualitätssicherung ist in der Medizin ebenso wie im Cockpit eines Flugzeugs unerlässlich“, sagte zu Beginn der Veranstaltung der Vorstandsvorsitzende der KVNO, Dr. Frank Bergmann. Sie müsse jedoch gemäß dem diesjährigen Titel der Veranstaltung „fair und transparent“ und vor allem effizient sein. Das Ausmaß der Bürokratie dürfe nicht durch immer neue Anforderungen an die Dokumentation immer größer werden. „Das ist das Spannungsfeld“, erklärte Bergmann. 

Auch der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, betonte die Notwendigkeit von Qualitätsmessung und -sicherung. Die Verfahren dienten dem Nachweis, dass fachliche Standards eingehalten würden. Aufwand und Nutzen von Prüf- und Berichtspflichten müssten aber immer im Verhältnis stehen und deren Ergebnisse zu Konsequenzen führen, mahnte Dreyer. Nur so schaffe man Akzeptanz auch beim ärztlichen und pflegerischen Personal, das die Parameter erheben müsse. 

Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, sieht erhebliches „Verschlankungspotenzial“ bei den Vorgaben zur Qualitätssicherung. Diese hätten nur dann einen Mehrwert, wenn auf der einen Seite stabile Qualität nicht immer wieder aufs Neue abgefragt werde und auf der anderen Seite Abweichungen von Qualitätsstandards keine Konsequenzen nach sich zögen. Der G-BA sei bereits erste Schritte gegangen, um Verfahren zu vereinfachen. Vor kurzem hatte das Gremium mitgeteilt, die Stichprobenprüfung bei der Magnetresonanztomografie aufgrund konstant sehr guter Ergebnisse in der ambulanten Versorgung ab 2025 auszusetzen. Im Jahr 2028 werde dann darüber beraten, ob eine Wiederaufnahme der Prüfungen erforderlich sei. 

HK
 


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