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Pressestatement

Krankenhausreform - Zweifel an der Zielerreichung

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Düsseldorf, 18.10.2024.Statement des Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, zum gestern im Bundestag mit der Stimmenmehrheit der Ampelkoalition beschlossenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG).

„Es gibt keinen Akteur im Gesundheitswesen, der nicht davon überzeugt ist, dass wir eine Krankenhausreform brauchen. Wir brauchen sie vor allem, weil die Finanzierung über das DRG-System in den letzten 20 Jahren mit seiner innewohnenden Orientierung an wirtschaftlichen Zielen zu Fehlentwicklungen in der Kliniklandschaft geführt hat, deren Leittragende vor allem die Patientinnen und Patienten sowie das Klinikpersonal sind. Diese Einschätzung teilte auch unser Bundesgesundheitsminister zu Beginn seiner Amtszeit und versprach mit seiner großen Krankenhausreform die komplette Überwindung des Fallpauschalensystems zu vollziehen. Wir haben damals diese Ankündigung begrüßt, ebenso wie das Vorhaben, die Krankenhauslandschaft neu aufzustellen. 

Doch den Optimismus der Ampel, dass die jetzt vorgelegte Reform die Krankenhäuser zeitnah von finanziellem Druck entlasten werde, vor allem jene in strukturschwachen Gebieten, kann ich nicht teilen. Denn nach wie vor – und entgegen aller Versprechungen des Bundesgesundheitsministers – orientiert sich die Ermittlung der Vorhaltebudgets überwiegend an den Fallzahlen der Krankenhäuser. Damit aber auch in Zukunft die kleinen Häuser, vornehmlich auf dem Land, mit ihrem Portfolio an meist wenig lukrativen Grundleistungen wirtschaftlich überleben können, braucht es eine echte Finanzierungsreform durch den Bund, die nicht nur erbrachte Fälle vergütet, sondern naturgemäß unterschiedliche Vorhaltekosten, vor allem alle notwendigen Personalkosten der direkten Patientenversorgung, auch sachgerecht finanziert. Länder, Krankenhausvertreter, Krankenkassen und Vertreter der Ärzteschaft fordern daher unisono eine fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung. Mit der jetzt vorgeschlagenen Kopplung der Vorhaltevergütung an das Konzept der Mindestvorhaltezahlen wird dieses Problem zurecht aufgegriffen aber wahrscheinlich nicht gelöst.

Da die versprochene Auswirkungsanalyse der Reform bis zur gestrigen Verabschiedung im Bundestag nicht vorgelegt wurde, bleibt offen, ob die ursprünglichen Ziele der Reform, nämlich die Existenz bedarfsnotwendiger Krankenhäuser zu garantieren, zur Verbesserung der sektorübergreifenden Versorgung beizutragen und die Entbürokratisierung, zu der es kaum Vorschläge gibt, erreicht werden können.

Der Bundesrat wird sich Mitte November mit dem Gesetz befassen, dass in vorliegender Form aber nicht mehr zustimmungspflichtig ist. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann will sich mit einigen anderen Länderchefs in der Länderkammer dafür einsetzen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Gesetz im Sinne der Versorgungssicherheit noch zu verbessern. Wir hoffen, dass er dabei erfolgreich ist.“
 


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