Düsseldorf, 12.11.2022. Die Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein haben ihre Forderung bekräftigt, die Vergütung nach Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) in den Krankenhäusern in ihrer jetzigen Form abzuschaffen. Das System schaffe für die Kliniken Anreize, vermehrt insbesondere gut bezahlte Leistungen zu erbringen und bilde deren Vorhaltekosten für die medizinische Personal- und Infrastruktur nur unzureichend ab, heißt es in einem entsprechenden Beschluss der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein. Die Folgen seien Wettbewerbsverzerrungen, Personalabbau, ein hoher bürokratischer Aufwand und Qualitätsverluste bei der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten.
„Das bisherige erlösorientierte DRG-System muss schnellstens durch ein kombiniertes Vergütungssystem aus krankenhausindividuellen Personal-ausgaben und Vorhaltekosten sowie der Abrechnung landeseinheitlicher pauschalierter Sach- und Betriebskosten abgelöst werden – und zwar nicht nur in Kinderkliniken und der Geburtshilfe“, forderte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, heute (Samstag, 12. November) in Düsseldorf. „Ein neues Vergütungssystem sollte es fördern, dass Ärztinnen und Ärzte dem einzelnen Patienten wieder gerecht werden können.“ Patientinnen und Patienten seien keine pauschalierten Fälle mit Abrechnungscode.