Düsseldorf, 10. März 2018. Die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte fordern Politik und Gesellschaft auf, mehr Anstrengungen zu unternehmen, um Ärztinnen und Ärzten, medizinisches Personal und andere Rettungskräfte vor Gewalt zu schützen.
„Die wiederholten Angriffe auf Rettungskräfte müssen ein Weckruf an die Gesellschaft, die Politik und jeden einzelnen sein, der Verrohung entgegenzutreten“, heißt es in einer heute (Samstag, 10. März) in Düsseldorf verabschiedeten Entschließung der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein.
Außerdem müssten Ärztinnen und Ärzte und die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Notaufnahmen, Notfallpraxen sowie im ärztlichen Bereitschaftsdienst in den Schutzbereich des § 115 Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Mit einer Gesetzesänderung im April 2017 hat der Deutsche Bundestag durch eine Ergänzung von § 323c StGB zwar die Behinderung von hilfeleistenden Personen rechtlich der unterlassenen Hilfeleistung gleichgestellt. Das medizinische Personal wurde jedoch nicht in den weitergehenden Schutzbereich des § 115 StGB aufgenommen.
Laut einer 2015 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichten Studie sind 91 Prozent der Hausärzte in Ausübung ihrer Arbeit schon einmal Opfer von aggressivem Verhalten geworden. 23 Prozent der Mediziner erlebten schwerwiegende Aggressionen und Gewalt, bei elf Prozent der Befragten ereigneten sich die heftigen Zwischenfälle in den vergangenen zwölf Monaten. In ihrer Praxis fühlen sich zwar die meisten Ärzte noch sicher, während der Bereitschaftsdienste und bei Hausbesuchen sieht das jedoch anders aus. Zwei Drittel der Ärztinnen und ein Drittel der Ärzte fühlen sich in diesen Situationen unsicher.
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9. Kammerversammlung am 10. März 2018 - Pressemitteilungen und Entschließungen im Wortlaut