• Praxissituation Beratung durch MFA
    Eberhard Hahne
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Patientenberatung


  • Über uns

    Zuverlässige Informationen rund um die Themen Gesundheit, Medizin und Gesundheitsversorgung

    Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!

    Wir geben Informationen zu:

    • Krankheitsbildern
    • Diagnose- und Therapieverfahren
    • Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)
    • Patientenrechten und -pflichten
    • Grenzverletzungen und Missbrauch in ärztlichen Behandlungen
    • In Beschwerdefällen helfen wir Ihnen, den richtigen Ansprechpartner zu finden.

    Wir helfen bei der Suche nach:

    • Ärztinnen und Ärzten sowie Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit besonderen Qualifikationen oder Zusatz-Weiterbildungen oder auch Fremdsprachenkenntnissen.
    • Gutachtern
    • Fachabteilungen in Krankenhäusern
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • Selbsthilfegruppen und anderen Institutionen im Gesundheitswesen

    Die Patientenberatung der Ärztekammer Nordrhein bietet unabhängige und fachlich kompetente Beratung zu medizinischen Sachverhalten und gesundheitlichen Themen.

    Wir beantworten Ihre Fragen unbürokratisch, individuell und für Sie kostenfrei.

    Mit seriösen und gesicherten Informationen erleichtern wir die Orientierung im Gesundheitswesen.

    In Beschwerdefällen helfen wir Ihnen, den richtigen Ansprechpartner zu finden und beraten zum weiteren Vorgehen.

    Wir geben keine Bewertungen oder Empfehlungen bezüglich einzelner Ärztinnen und Ärzte oder Krankenhäuser ab.

    Auch stellen wir keine Diagnosen und geben keine individuellen Therapieempfehlungen.

    Unsere Beratung ist kein Ersatz für einen Arztbesuch, sondern bietet Ihnen ein zusätzliches Informationsangebot.

  • Aktuelles

    Informationen zur Organspende und zum Organspenderegister


    Organ- und Gewebetransplantationen können das Leben schwerkranker Menschen retten oder deren Lebensqualität deutlich verbessern. Die Transplantation von zum Beispiel Nieren, Lunge, Leber oder Herz gehören seit Jahren zum Standard in der medizinischen Versorgung. Der Bedarf an Spenderorganen ist jedoch höher als das Angebot.

    Spenden oder nicht?

    In Deutschland können sich Personen ab 16 Jahren aktiv dafür entscheiden, im Falle ihres Todes Organe oder Gewebe zu spenden. Ablehnen kann man die Spende bereits mit 14 Jahren. Diese Entscheidung wird in einem Organspendeausweis oder durch einen Eintrag in dem seit dem 18. März 2024 bestehenden Organspende-Register dokumentiert.  
    Das neue Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festhalten können. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Sie können ihn jederzeit ändern oder widerrufen. Die Spendenbereitschaft kann aber auch weiterhin in einem Organspendeausweis (Karte oder Papier) dokumentiert werden.

    Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie auf den folgenden Internet-Seiten.

    Informationen zur Organspende (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

    Informationen zur Organspende (Bundesministeriums für Gesundheit)

    Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 9 04 04 00
    (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr)

    Infotelefon Organspende (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

    Podcast zum Thema Organ- und Gewebespende (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

    Organspende-Register (zentrales elektronisches Verzeichnis; online Registrierung, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)

    Weitere Infos zum Organspende-Register (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

    Deutsche Stiftung Organtransplantation
    Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist die nach dem Transplantationsgesetz beauftragte bundesweite Koordinierungsstelle für die postmortale Organspende in Deutschland. Sie organisiert alle Schritte des Organspende-Ablaufs von der Mitteilung eines möglichen Spenders im Krankenhaus bis zur Übergabe der Organe an die Transplantationszentren.

    Deutsche Stiftung Organtransplantation

  • Themen
    • Adipositas und Übergewicht
      • Was ist Adipositas?

        Wenn das Körpergewicht durch Vermehrung des Körperfetts über das Normalmaß hinausgeht, spricht man von Übergewicht. Starkes Übergewicht wird auch als Fettleibigkeit (=Adipositas) bezeichnet. Adipositas ist eine chronische Erkrankung, die einen großen Risikofaktor für andere chronische Erkrankungen wie zum Beispiel vorzeitigen Gelenk- und Wirbelsäulenverschleiß, Alterszucker (Diabetes mellitus Typ 2), Herz-, Kreislauferkrankungen (unter anderem Bluthochdruck, Herzinfarkt, Schlaganfall) und einzelne Krebserkrankungen darstellt. Durch die Begleiterkrankungen besteht ein höheres Risiko, frühzeitig zu sterben.

        Um festzustellen, ob bei einer Person Übergewicht oder sogar Adipositas vorliegt, wird der Body Mass Index (BMI) aus dem Gewicht (in Kilogramm) und der Körpergröße (in Metern) berechnet:

        BMI = (Körpergewicht in kg) / (Körpergröße in m)2

        Der BMI ist die Grundlage für die Einteilung in Gewichtsklassen: Untergewicht, Normalgewicht, Übergewicht oder Adipositas (BMI ≥ 30 kg/m2).

        Da das Geschlecht und das Alter Einfluss auf die Körperfettmasse haben, müssen sie bei der Berechnung des BMI und der Interpretation des Ergebnisses berücksichtigt werden. Bei Kindern werden deshalb zudem die Wachstumskurven in die Beurteilung einbezogen.

        Definition von Übergewicht und Adipositas (Deutsche Adipositas Gesellschaft)

      • Was ist die Ursache?

        Der Körper vermehrt das Depotfett, wenn beim Essen mehr Energie aufgenommen als vom Körper verbraucht wird. Dieses Ungleichgewicht kommt oft durch einen Lebensstil mit ungünstigen Essgewohnheiten (Übermaß an kalorienreichen Getränken und  Nahrungsmitteln) und mangelnder Bewegung zustande. Aber auch genetische Veranlagung, hormonelle Störungen, psychische Erkrankungen und Medikamenten-Nebenwirkungen können zu einer Gewichtszunahme führen.

        Ursachen der Adipositas (Deutsche Adipositas Gesellschaft)

      • Wer ist betroffen?

        Nach Angaben des Robert Koch-Institutes sind in Deutschland etwa zwei Drittel der Männer (62 %) und etwa die Hälfte der Frauen (47 %) übergewichtig oder adipös. Stark übergewichtig = adipös ist etwa jeder fünfte Erwachsene (18 %).  Das Vorkommen von Übergewicht und Adipositas steigt bei Männern und Frauen mit zunehmendem Alter.

      • Informationen mit Empfehlungen zur Ernährung, Bewegung und Behandlung der Adipositas

        Patienteninformation des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

        Ernährung:
        10 Regeln zur Ernährung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V.

        Bewegung: Broschüre der BZgA: „Menschen in Bewegung“
        Nationale Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung. Wissenschaftlich fundierte und anschauliche Empfehlungen für Menschen, die andere beruflich oder ehrenamtlich in Bewegung bringen wollen.
        Broschüre: "Menschen in Bewegung"

        Der Nationale Aktionsplan „IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ verfolgt das Ziel, das Ernährungs- und Bewegungsverhalten in Deutschland bis zum Jahr 2020 nachhaltig zu verbessern.
        Aktionsplan In Form

        Operative Maßnahmen
        Neben Ernährung und Bewegung kann in seltenen Fällen auch ein operativer Eingriff zur Behandlung einer Adipositas hilfreich sein. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie zertifiziert hierfür besondere Zentren für Adipositas- und metabolische Chirurgie. Dabei ist die Chirurgie nur ein Baustein der ganzheitlichen Adipositas-Behandlung.
        Zentren für Adipositas- und metabolische Chirurgie

      • Weitere Informationen

        Die Deutsche Adipositas Gesellschaft bietet umfassende Informationen für Laien und Fachleute sowie eine Suchfunktion nach Therapieeinrichtungen.
        Adipositas Gesellschaft

        Interdisziplinäre Leitlinie der Qualität S3 „Prävention und Therapie der Adipositas“

        Die Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes- und Jugendalter der Deutschen Adipositas Gesellschaft e. V. informiert über Adipositas im ersten Lebensabschnitt.
        Arbeitsgemeinschaft Adipositas

        Das Programm „Gesund macht Schule“ der Ärztekammer Nordrhein und der AOK Rheinland/Hamburg fördert unter anderem die Entwicklung eines günstigen Ernährungsverhaltens bei Grundschulkindern
        Gesund macht Schule

        Das Robert Koch-Institut informiert mit einem Themenschwerpunkt zum Thema Adipositas und Übergewicht und stellt Daten zur Häufigkeit und Verteilung bei Erwachsenen beziehungsweise Kindern und Jugendlichen in Deutschland zur Verfügung.

        Adipositas und Übergewicht

    • Adipositas und Übergewicht im Kindes- und Jugendalter

      In Deutschland sind etwa 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen von Übergewicht betroffen. Knapp sechs Prozent haben eine Adipositas. Dies kann bereits in der Kindheit und Jugend zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen und bis ins Erwachsenenalter negative gesundheitliche Folgen haben. Hauptsächlich werden folgende Faktoren für die Entwicklung von Übergewicht verantwortlich gemacht:

      • Genetische Veranlagung
      • Ungünstige bis falsche Ernährung: zu hoher Fettanteil und / oder viele kurzkettige Kohlenhydrate, beispielsweise zuckerhaltige Softgetränke und Fast Food
      • Mangelnde Bewegung und ungünstige Verhaltensweisen bei Mediennutzung, Umgang mit Stress und Schlaf

      Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert über Ursachen, Folgen und Therapieangebote bei Übergewicht im Kinder- und Jugendalter:

      Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen

      Übergewicht

      BMI-Rechner für Kinder und Jugendliche

    • Aids / HIV-Infektion
    • Allgemeine Gesundheitsinformationsdienste

      Vertrauenswürdige Gesundheitsinformationen im Internet

      Wer im Internet nach Informationen zu Krankheitssymptomen, Krankheitsbildern oder Behandlungsmöglichkeiten sucht, wird mit einer unübersichtlichen Vielzahl von Webseiten verschiedenster Anbieter konfrontiert.

      Doch welche Informationen sind sachlich richtig, aktuell und inhaltlich relevant?

      Welchen Aussagen kann man vertrauen und wie kann man sich vor irreführenden Fehlinformationen schützen?

      Vertrauenswürdige Gesundheitsinformationen sollten sachlich richtig, aktuell, laienverständlich, ausgewogen, werbefrei und transparent bezüglich der Informationsquelle und der Interessenslage des Anbieters sein.

      Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Internetseiten, die vertrauenswürdige Gesundheitsinformationen bereitstellen:

      Nationales Gesundheitsportal

      Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

      Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)

      Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

      Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums

      Patientenleitlinien zu ausgewählten Erkrankungen (erstellt vom ÄZQ)

      Patientenuniversität an der Medizinischen Hochschule Hannover
      Bundesärztekammer (BÄK)

      Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

      Psychenet - Netz psychische Gesundheit (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf)


      Das Nationale Gesundheitsportal gesund.bund.de wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt und bietet qualitätsgesicherte, unabhängige und allgemein verständliche Gesundheitsinformationen. Das Portal unterstützt auf diese Weise Bürgerinnen und Bürger dabei, die eigene Gesundheit zu verstehen und die vielen medizinischen Angebote zu Vorbeugung, Diagnostik und Behandlung richtig einordnen zu können.

      Nationales Gesundheitsportal

      Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betreibt als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) seit 1967 Gesundheitserziehung und -aufklärung. Themen sind unter anderem Sexualaufklärung, Suchtprävention, AIDS, Organ- und Blutspende, Ernährung, Essstörungen und Pränataldiagnostik. Materialien wie Flyer, Broschüren und Poster können per E-Mail, Fax oder online (häufig kostenlos) bestellt werden.

      www.bzga.de

      Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Zulassung, Registrierung sowie die Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln. Treten unerwünschte Nebenwirkungen (UAW) auf, sind diese vom behandelnden Arzt an das BfArM zu melden. Angesiedelt am Institut ist die Bundesopiumstelle, welche die Erlaubnisse zur Teilnahme am legalen Verkehr mit Betäubungsmitteln und Grundstoffen erteilt. Kommt es bei der Anwendung von Medizinprodukten zu schwerwiegenden Risiken, müssen sie von Herstellern, Betreibern und Anwendern dem BfArM gemeldet werden. Das BfArM ermittelt dann die Ursachen der Risiken und empfiehlt geeignete Maßnahmen zur Risikoabwehr.

      www.bfarm.de

      Gesundheit.nrw präsentiert aktuelle und qualitätsgesicherte Daten für die Suche nach geeigneten Behandlungsmöglichkeiten und Ansprechpartnern im Gesundheitswesen. Weiterhin finden Sie hier Informationen zu ausgewählten Krankheitsbildern und die Möglichkeit zur Literaturrecherche. Viele Informationen sind auch in türkischer Sprache abrufbar.

      www.gesundheit.nrw.de

      Die Patientenbeauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalen kümmert sich um die Belange erkrankter Menschen, um geeignete Beratungs- und Unterstützungsangebote zu vermitteln, Beschwerden und Erfahrungen zu bündeln oder auch um Probleme im System sichtbar zu machen.

      www.patientenbeauftragter.nrw.de

      Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen führt eine Internetseite, auf der Informationen über Krankheitsbilder, Diagnostik und Behandlungsmöglichkeiten im Rahmen von evidenzbasierter (wissenschaftlich geprüfter) Medizin bereitgestellt werden.

      www.gesundheitsinformation.de

      Patienten-Information.de ist ein gemeinsames Portal der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Das Portal stellt medizinische Fachinformationen allgemeinverständlich zur Verfügung.

      www.patienten-information.de

    • Antibiotika
      • Was ist ein Antibiotikum?

        Antibiotika sind Medikamente, die Bakterien abtöten oder deren Wachstum hemmen. Deshalb werden sie zur Behandlung von Infektionen durch krankmachende Bakterien eingesetzt. Nicht alle Antibiotika sind gegen alle Bakterien wirksam. Je nach ihrer chemischen Struktur ist die Wirksamkeit gegen verschiedene Bakterien unterschiedlich gut.

      • Wann sollte ein Antibiotikum eingenommen werden?

        Antibiotika können bei Entzündungen durch Bakterien (zum Beispiel eitrige Mandelentzündung, Scharlach, Lungenentzündung, Blasenentzündung) eingesetzt werden. Sie wirken nicht bei Erkrankungen, die durch Viren verursacht sind (unter anderem Erkältungserkrankungen, viele Formen von Durchfall, Grippe, Masern). Zu Beginn einer Erkrankung ist es nicht immer direkt eindeutig, ob es sich um eine bakterielle oder virale Infektion handelt, da die Krankheitszeichen ähnlich sein können. Manchmal schwächt ein Virusinfekt den Körper so sehr, dass es zu einer Folgeinfektion mit Bakterien kommt.  Der behandelnde Arzt entscheidet aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse, ob, wann und mit welchem Wirkstoff eine antibiotische Therapie begründet ist. Antibiotika sind deshalb verschreibungspflichtig.

      • Warum sind Antibiotika auch problematisch?

        Antibiotika wirken nicht nur gegen krankmachende, sondern auch gegen nützliche Bakterien, die der menschliche Organismus für bestimmte Funktionen benötigt, wie zum Beispiel die natürliche Darmflora. Als Nebenwirkung kann es dann beispielsweise zu Magen-Darm-Beschwerden wie Durchfall kommen. Zudem können allergische Reaktionen und weitere Nebenwirkungen auftreten. Entscheidend ist auch die Wahl der richtigen Wirkstoffgruppe, Menge und Einnahmedauer, um die maximale Wirkung zu erzielen. Grundsätzlich gilt für den Einsatz von Antibiotika: so oft wie notwendig und so selten wie möglich. Eine zu kurze, unnötige oder falsche Einnahme eines Antibiotikums kann dazu führen, dass Bakterien eine Widerstandsfähigkeit gegen das Antibiotikum (= Antibiotika-Resistenz) entwickeln. Das Antibiotikum wirkt dann auch in Zukunft nicht mehr gegen diese Bakterienart.

      • Was ist eine Antibiotika-Resistenz?

        Diese Resistenzen können entstehen, wenn Antibiotika zu häufig, ungezielt, zu kurz oder zu niedrig dosiert eingenommen werden. Das Bakterium „lernt“ sich gegen das Antibiotikum erfolgreich zur Wehr zu setzen und kann dieses „Wissen“ an andere Bakterien weitergeben. So entsteht eine Widerstandsfähigkeit (= Resistenz) gegen ein Antibiotikum, das dann nicht mehr ausreichend wirken kann. Entwickeln Bakterien gegen verschiedene Antibiotika Resistenzen, wird auch von multiresistenten Erregern gesprochen. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den unten aufgeführten Internetlinks.

      • Was ist bei der Einnahme von Antibiotika zu beachten?

        Nehmen Sie Antibiotika genau wie vom Arzt verordnet ein. Insbesondere die Dosierung, der Einnahmezeitpunkt und die Einnahmedauer sollten exakt beachtet werden. Dem Beipackzettel können Sie auch entnehmen, ob das Medikament vor, zu oder nach den Mahlzeiten einzunehmen ist. Nehmen Sie das Antibiotikum mit Wasser ein, da Milchprodukte die Wirkung beeinträchtigen können.

        Sollten Nebenwirkungen auftreten, besprechen Sie diese umgehend mit Ihrem Arzt und setzen Sie das Medikament nicht ohne Rücksprache selbstständig ab.

        Sonneneinstrahlung kann bei sogenannten photosensitiven antibiotischen Substanzen die Haut für Sonnenbrand empfindlich machen, so dass während der Behandlung direkte Sonneneinstrahlung vermieden beziehungsweise verstärkt auf Sonnenschutz geachtet werden sollte.

        Bezüglich der Lagerung ist zu beachten, dass bestimmte Antibiotika für die Dauer der Einnahme kühl gelagert werden sollten (Packungsbeilage beachten). Übrig gebliebene Antibiotika sollen nicht aufbewahrt, sondern über den Hausmüll (keinesfalls über das Abwasser!) entsorgt werden.

      • Was ist ein Antibiotika-Pass?

        Der Antibiotika-Pass dient der laufenden Erfassung von Antibiotika-Einnahmen. Er ist ein persönliches Dokument, ähnlich wie ein Impf- oder Röntgen-Pass. Im Unterschied zu den letztgenannten besteht jedoch keinerlei Pflicht oder gar Gesetzesgrundlage zum Führen eines Antibiotika-Passes. Vielmehr ist es eine persönliche Entscheidung, diesen Pass zu führen. Dabei sollte jede Einnahme eines Antibiotikums eingetragen werden, wobei neben dem jeweiligen Namen des Antibiotikums auch die Einnahmedauer und die Diagnose, die zur Verordnung geführt hat, vermerkt werden kann. Sie informieren damit den aktuell behandelnden Arzt über vorausgegangene antibiotische Behandlungen, wodurch Ihre Weiterbehandlung optimiert werden kann und ein kritischer Umgang mit der Antibiotikaverordnung und -einnahme gefördert wird.

      • Weiterführende Informationen zum Thema Antibiotika

        Weiterführende Informationen zum Thema

        Antibiotika - was Sie wissen sollten
        Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, auch mit Infos zur Antibiotikabehandlung in verschiedenen Sprachen

        Antibiotika nehmen oder nicht?
        Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

        Antibiotika richtig anwenden und Resistenzen vermeiden
        Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

        Antibiotika
        Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

        Merkblatt zu Antibiotika-Resistenzen
        Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

        Antibiotika Pass
        Viamedica - Stiftung für eine gesunde Medizin

        Weiterführende Informationen und wissenschaftliche Beiträge

        Antibiotika
        Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

        Antibiotikaresistenzen
        Robert Koch-Institut

      Fakten auf einen Blick


      1. Antibiotika wirken gegen bakterielle Entzündungen wie zúm Beispiel eitrige Mandelentzündung, Lungenentzündung, Blasenentzündung). Sie wirken nicht bei Erkrankungen, die durch Viren verursacht sind (unter anderem Erkältungskrankheiten, viele Formen von Durchfall, Grippe, Masern)
      2. Antibiotika immer nur in der Dosierung und für die Zeitdauer einnehmen, die vom Arzt verordnet wurde. Einnahme mit Wasser.
      3. Bei Nebenwirkungen wie Hautauschlag oder Durchfall den verordnenden Arzt kontaktieren, auf erhöhte Lichtempfindlichkeit der Haut bei einigen Antibiotika achten (z. B. Tetrazykline und Fluorchinolone).
      4. Nicht bei jedem Fieber oder Infekt vom Arzt die Verordnung eines Antibiotikums erwarten. Bei Erkrankungen durch Viren wirkt es nicht.
      5. Reste von Antibiotika nicht aufheben, sondern in den Hausmüll geben.
    • Arzt-Patienten-Verhältnis

      Welche Rechte hat der Patient?

      Allgemeine Informationen zu Behandlungsverhältnis, Patienteneinwilligung, Selbstbestimmung am Ende des Lebens, Aufklärung, Dokumentation, Einsicht und Herausgabe von Behandlungsunterlagen, Persönlichkeitsschutz und Verhalten bei Behandlungsfehlerverdacht gibt ein auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Gesundheit erarbeiteter Leitfaden.

      Ratgeber für Patientenrechte (Bundesministerium für Gesundheit)

      Welche Pflichten hat der Arzt gegenüber Patienten?

      Der Arzt hat eine Vielzahl von gesetzlichen Verpflichtungen. Besondere, das ärztliche Berufsbild prägende, dem Schutz des Patienten dienende Pflichten, sind unter anderem in der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte geregelt. Dazu gehören ärztliche Pflichten wie

      • Behandlungsgrundsätze,
      • Verhaltensregeln,
      • Aufklärungspflicht,
      • Schweigepflicht sowie
      • Dokumentationspflichten.

      Die Berufsordnung ist für jeden Arzt bindend. Die Vorschriften sind zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.

      Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte

      An wen kann sich der Patient bei Beschwerden wenden?

      Die Ärztekammer ist die einzige Institution, die die Berufsaufsicht über Ärzte ausüben kann. Jeder Arzt ist Pflichtmitglied. Es ist gesetzliche Aufgabe der Ärztekammer, die Einhaltung der Berufspflichten der Ärzte zu überwachen bzw. Beschwerden nachzugehen.

      Hierfür gibt es ein geordnetes Verfahren. Es werden Ermittlungen durchgeführt und Entscheidungen über Umfang und Art der Pflichtverletzungen getroffen. Es gibt verschiedene Formen, festgestellte Pflichtverletzungen zu ahnden.

      Bei Fragen zu Patientenrechten oder einem Verdacht auf einen Verstoß gegen die Berufsordnung kann sich der Patient an die Mitarbeiter der Patientenberatung oder direkt an die Rechtsabteilung der Ärztekammer wenden. Darüber hinaus gibt es diverse andere Verfahren der Streitbeilegung und -schlichtung, die zum gesetzlichen Auftrag der Ärztekammer gehören.

      An wen kann sich der Patient bei Fragen zu privatärztlichen Honorarforderungen wenden (GOÄ, IGeL-Leistungen)?

      Die Ärztekammer Nordrhein wird auf Antrag eines Patienten / Zahlungspflichtigen oder eines Arztes schlichtend tätig, wenn privatärztliche Honorarforderungen hinsichtlich der Beachtung der gebührenrechtlichen Vorschriften (GOÄ) und Streitigkeiten zu beurteilen sind. Entsprechende Anträge können an das Referat "Gebührenordnung für Ärzte" der Ärztekammer Nordrhein gestellt werden.

      Weitere Informationen zur GOÄ

      Wie kann der Patient bei einem vermuteten Behandlungsfehler vorgehen?

      Im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers bietet die bei der Ärztekammer eingerichtete Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler eine Überprüfung an, bei der der Sachverhalt aufgrund der Schilderung beziehungsweise der Stellungnahme der Beteiligten und der Krankenunterlagen beurteilt wird. Die gutachtlichen Feststellungen der Kommission sind für die Beteiligten nicht rechtsverbindlich. Sie führen aber in den meisten Fällen zu einer außergerichtlichen Beilegung von Arzthaftpflichtstreitigkeiten.

      Die Gutachterkommission wird unter anderem nicht tätig, wenn in derselben Angelegenheit bereits ein gerichtliches Verfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren abgeschlossen oder anhängig ist bzw. gleichzeitig eingeleitet wird.

      Gutachterkommission

      An wen kann sich der Patient bei Missbrauch und Grenzverletzungen in ärztlichen Behandlungen wenden?

      Nach der Berufsordnung haben Ärztinnen und Ärzte dem ihnen bei Ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Sie haben dabei ihr ärztliches Handeln am Wohle der Patietentinnen und Patienten auszurichten und die dafür erforderlichen Grenzen zu beachten.

      Grenzüberschreitungen oder Machtmissbrauch in ärztlichen Behandlungen stellen für betroffene Patientinnen und Patienten eine besonders schwere Belastung dar.

      Dies gilt insbesondere, wenn es um sexuelle Grenzverletzungen geht, aber auch für andere Formen von Machtmissbrauch oder unzulässiger Beeinflussung.

      Die Patietenberatung bietet betroffenen Patientinnen und Patienten eine unbürokratische, kostenfreie und vertrauliche Beratung an. Diese Beratung kann auch anonym erfolgen. Der Name des Arztes / der Ärztin muss nicht genannt werden.

      Im Gespräch kann der Sachverhalt erörtert, das Erlebte eingeordnet und über die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens beraten werden. Die Patientin / der Patient entscheidet daraufhin, wie sie / er weiter vorgehen möchte.

      Die Patientenberatung informiert auch über die Möglichkeiten, mit denen die Ärztekammer Vorwürfen von Grenzverletzungen im Rahmen ihrer Berufsaufsicht nachgehen kann. Eine berufsrechtiche Überprüfung setzt voraus, dass der Name der Ärztin oder des Arztes und der Beschwerdeführerin beziehungsweise des Beschwerdeführers benannt wird.

      Auch Ärztinnen und Ärzte können sich an die Patientenberatung wenden, wenn sie sich in einer Behandlung mit dem Problem der Grenzwahrung konfrontiert sehen und sich eine Beratung wünschen.

    • Arztsuche, Krankenhaussuche

      Die Online-Arztsuchfunktion der Kassenärztlichen Vereinigung benennt Ärzte mit und ohne Kassenzulassung sowie psychologische Psychotherapeuten in Nordrhein. Verschiedene Kriterien wie Nachname, Ort, Fachgebiet, Zusatzbezeichnung, Behandlungsprogramme (Diabetes, DMP Brustkrebs, KHK = Koronare Herzkrankheit) oder Fremdsprachenkenntnisse können verwendet werden, um Ärzte oder Psychotherapeuten zu finden.

      Die Homepage der Ärztekammer Nordrhein bietet die Möglichkeit, Arbeits-/Betriebsmediziner, Verkehrsmediziner, Ärzte und Weiterbildungsbefugte zu finden.

      Arztsuche
      Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Ärztekammer Nordrhein
      Bundesweite Übersicht der Arztverzeichnisse ärztlicher Körperschaften

      Krankenhaus

      Entsprechende Informationen können Sie in der Krankenhausdatenbank des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, im "Deutschen Krankenhausverzeichnis (DKV)" der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V. (KGNW) oder über die Weiße Liste erhalten.

      Weiße Liste

      Bundes-Klinik-Atlas

      Deutsches Krankenhausverzeichnis (DKV)

      Krankenhausdatenbank NRW

         
       

      Gutachter

      Register Ärztliche Gutachter der Ärztekammer Nordrhein

      Das Register enthält Daten von Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen, die regelmäßig gutachterlich tätig sind.

      Register Ärztliche Gutachter

      Begutachtung bei Berufskrankheiten:

      Im Interesse der Transparenz und Qualität der Begutachtung bei Berufskrankheiten führen die Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften (LVBG) ein Verzeichnis geeigneter Gutachter. Grundlage des Gutachterverzeichnisses sind die "Empfehlungen der Unfallversicherungsträger zur Begutachtung bei Berufskrankheiten". Nähere Informationen zum Gutachterverzeichnis erteilt der regional zuständige Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften.

      Gutachterverzeichnis bei der DGUV

       
       

      Durchgangsärzte

      Die Homepage der Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften (LVBG) bietet die Möglichkeit, Durchgangsärzte (D-Ärzte) zu finden. Diese müssen als Ärzte für Chirurgie mit Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie im personellen, apparativen und einrichtungsmäßigen Bereich spezielle Anforderungen erfüllen. Unfallverletzte sind nach Arbeitsunfällen/Wegeunfällen einem Durchgangsarzt vorzustellen.

      Informationen zum Durchgangsarztverfahren
      Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften

      Verzeichnis von Durchgangsärzten bei der DGUV

      Tauchmediziner (GTÜM-zertifiziert)

      Die Gesellschaft für Tauch und Überdruckmedizin e.V. Deutschland (GTÜM) ermöglicht via Internet die Datenbank-Abfrage der GTÜM-zertifizierten Ärztinnen und Ärzte..

      Datenbank der GTÜM

    • Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom mit und ohne Hyperaktivität (ADHS)

      Was bedeutet Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom?

      AD(H)S ist die deutsche Bezeichnung für "Aufmerksamkeitsdefizitstörung mit/ohne Hyperaktivität". ADHS ist das am häufigsten diagnostizierte Syndrom (Störungsbild) des Kindes- und Jugendalters. Drei bis fünf Prozent aller Kinder gelten als betroffen. Sie haben Schwierigkeiten bei der Verarbeitung von Sinnesreizen (Informationsverarbeitungsstörung). Eine eingeschränkte bzw. abweichende Wahrnehmungsfähigkeit, etwa im auditiven, visuellen oder taktilen Bereich, hat komplexe Auswirkungen auf Verhalten, Motorik und Selbststeuerung der Kinder.

      Welche Ursachen hat ADHS?

      Als Ursache wird heute eine genetisch bedingte neurobiologische Stoffwechselstörung im Bereich derjenigen Hirnabschnitte angenommen, die übergeordnete Steuerungs- und Koordinationsaufgaben in der Informationsverarbeitung des Gehirns übernehmen.

      In welchem Alter beginnt ADHS?

      Die Störung beginnt vor dem 6. Lebensjahr und sollte in mindestens zwei Lebensbereichen / Situationen (z. B. in der Schule, in der Familie, in der Untersuchungssituation) konstant auftreten.

      Schon Säuglinge können durch vermehrtes Schreien, Ernährungsprobleme, gestörtes Schlafverhalten auffallen. Im Kleinkind- und Kindergartenalter erhöht sich die motorische Unruhe und die Kinder zeigen Verhaltensauffälligkeiten, Lernstörungen und eine verzögerte soziale Entwicklung.

      Durch welche Leitsymptome äußert sich ADHS?

      Das Störungsbild ist durch folgende Leitsymptome gekennzeichnet:

      • Unaufmerksamkeit
      • Überaktivität
      • Impulsivität

      Das ADHS ist unabhängig von der Intelligenz des Menschen. Die Störung findet sich sowohl bei unterdurchschnittlich intelligenten als auch bei hochbegabten Menschen.

      Welche Symptome haben Erwachsene mit ADHS?

      Langzeitstudien zeigen, dass sich bei 35 - 60 Prozent der ADHS-Kinder die Störung mit einer etwas veränderten Symptomatik bis in das Jugend- und Erwachsenenalter fortsetzt. Die Hyperaktivität nimmt oft ab, die Kernsymptome wie soziale / emotionale Reifeverzögerung, Neigung zu emotionaler Übersteuerung, geringe Frustrationstoleranz, Konzentrationsprobleme und Schwierigkeiten bei der Organisation des Alltags können jedoch bestehen bleiben.

      Informationen und Leitlinie zur Diagnostik und Therapie von ADHS

      Informationen des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V.
      S3-Leitlinien ADHS bei Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen

      ADHS-Therapeutensuche

      Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e. V. (Suchfunktion für Praxen, Ambulanzen und Kliniken für Kinder- und Jugendpsychotherapie bzw. -psychiatrie)

      Wo finde ich weitere Informationen und Selbsthilfegruppen

      ADHS Infoportal (vom zentralen ADHS-Netz)
      Juvemus (Vereinigung zur Förderung von Kindern und Erwachsenen mit Teilleistungsschwächen)

    • Augenerkrankungen
    • Borreliose und FSME

      Wie schütze ich mich vor Zecken?

      Sommerzeit ist Zeckenzeit: Aktuell informieren wir Sie über die Themen bakterielle Lyme-Borreliose und virale FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis, meldepflichtig), beides Erkrankungen, die auch in Deutschland auftreten.

      Um eine Infektion durch einen Zeckenstich zu vermeiden, sollte man bei Aufenthalten in Wald, Feld und Wiese möglichst geschlossene Kleidung tragen. Hilfreich kann auch die Anwendung von Anti-Zecken-Mitteln sein. Sollte bei dem anschließenden Absuchen des Körpers eine festgesaugte Zecke gefunden werden, gilt es, diese sachgerecht zu entfernen.

      Hinweise zur Zeckenentfernung (575 KB)

      Bei Auftreten von grippalen Symptomen, Hauterscheinungen um die Einstichstelle herum (so genannte „Wanderröte“) bzw. anderen unklaren Beschwerden nach einem Zeckenstich sollte ein Arzt aufgesucht werden, da bei beiden Erkrankungen ernstzunehmende Spätfolgen eintreten können.

      Liegt eine Borreliose vor, ist diese im Frühstadium mit Antibiotika recht gut therapierbar. Da die FSME viral bedingt ist, ist hier bislang lediglich eine symptomatische Behandlung möglich.

      Im Gegensatz zur Borreliose kann man sich gegen FSME impfen lassen. Das Robert Koch-Institut informiert in regelmäßigen Abständen über die Ausbreitung der FSME und benennt in diesem Zusammenhang die Regionen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko. Für diese betroffenen Gebiete spricht es Impfempfehlungen aus. Da in manchen Kreisgebieten die Ausbreitung des FSME-Erregers örtlich begrenzt ist, können die dort ansässigen Gesundheitsämter unter Umständen differenzierte Informationen zu vorbeugenden Maßnahmen geben.

      Innerhalb Deutschlands übernehmen häufig die gesetzlichen Krankenkassen die gut verträgliche und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Institutes empfohlene Schutzimpfung gegen FSME. Es ist allerdings immer die vorherige Rücksprache mit der jeweiligen Kasse angeraten.

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      Wo gibt es weitere Informationen und eine Darstellung der aktuellen FSME-Risikogebiete?

      Informationen des Robert Koch-Institutes zu FSME

      Informationen des Robert-Koch-Institutes zu Borreliose

      Zeckenschule (Eine besonders kindgerechte und werbefreie Homepage eines Medizinprodukteherstellers)

    • Corona

      Die Corona-Pandemie ist zwar beendet, dennoch ist das Thema Corona weiterhin relevant. Hier hat die Patientenberatung der Ärztekammer Nordrhein einige hilfreiche Links rund um das Thema für Sie zusammengestellt. Die Seiten bieten aktuelle, fundierte und seriöse Informationen rund um das Thema Coronavirus-Infektion und -impfung:

      Allgemeine Informationen

      Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

      Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

      Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)

      Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

      Aktuelle Inzidenzen und Infektionslage

      Corona-Pandemieradar (Bundesgesundheitsministerium)

      Informationen zur Corona-Impfung

      Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

      Robert Koch-Institut (RKI): Schutzimpfung gegen COVID-19

      Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung in den allgemeinen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), Stand 11. Januar 2024:

      Die STIKO hat im Epidemiologischen Bulletin 2/2024 eine aktualisierte COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung veröffentlicht. Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland ist inzwischen mehrfach gegen COVID-19 geimpft und hat eine oder mehrere SARS-CoV-2-Infektionen durchgemacht. Weitere Impfungen sind insbesondere für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf oder einem erhöhten Infektionsrisiko wichtig. Für sie empfiehlt die STIKO eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst. Immungesunde Personen dieser Risikogruppen können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben. Für Personen, die älter als 18 Jahre sind (inklusive Schwangere) ohne erhöhtes Risiko, ist aus Sicht der STIKO weiterhin eine Basisimmunität für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Diese ist erreicht, wenn 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erfolgt sind, davon mindestens ein Kontakt durch eine Impfung. In dem besonderen Fall, dass die Basisimmunität noch nicht erreicht wurde, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19-Impfung nachgeholt werden.

      Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)

      Kurzübersicht über aktuell erhältliche COVID-19-Impfstoffprodukte beim Paul-Ehrlich-Institut

    • Demenz

      "Wegweiser Demenz"
      Informationen und Hilfsangebote zum Thema für Betroffene, Angehörige und Ärzte des BMFSFJ

      Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz
      Eine gemeinsame Initiative der Landesregierung und der Träger der Pflegeversicherung NRW

      Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.

      Gedächtnissprechstunden
      Deutschen Alzheimer Gesellschaft

      Nationale Demenzstrategie
      Deutsches Zentrum für Altersfragen (DZA)

    • Depression
      • Was ist eine Depression?

        Die Depression ist eine weltweit häufige psychische Erkrankung, an der in Deutschland über sechs Millionen Menschen leiden. Rein rechnerisch ist jeder Fünfte im Laufe seines Lebens von einer Depression betroffen. Leider bleibt die Erkrankung in vielen Fällen unerkannt und wird in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung oft unterschätzt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass Depressionen bis zum Jahr 2030 unter den das Leben beeinträchtigenden bzw. verkürzenden Volkskrankheiten insgesamt die größte Bedeutung vor allen anderen Erkrankungen haben werden.

        Depressionen treten in jedem Lebensalter auf und können individuell sehr unterschiedlich verlaufen.

        Hauptkrankheitszeichen sind

        • eine über einen längeren Zeitraum anhaltende deutlich gedrückte Stimmungslage mit Interessensverlust und Freudlosigkeit sowie
        • eine Antriebsminderung mit erhöhter Ermüdbarkeit und Einschränkungen der Alltagsaktivitäten.

        Die Betroffenen sind dadurch oft in ihrer gesamten Lebensführung beeinträchtigt. Auch unspezifische Beschwerden wie Schlafstörungen, Appetitminderung, Konzentrationsstörungen, allgemeine Kraftlosigkeit, Magen-Darmprobleme, anhaltende Schmerzen oder andere körperliche Beschwerden können auf eine Depression hinweisen. Dabei ist das Erkennen einer Depression oft dadurch erschwert, dass Patienten selbst selten spontan über typische Symptome einer Depression berichten und häufig keine ärztliche Hilfe aufsuchen. Auch Freunde und Familienangehörige fühlen sich mit dieser Situation oft überfordert.  

        Depressionen können unterschiedliche Verläufe zeigen. Es kann bei einer einmaligen depressiven Episode bleiben oder eine chronische Erkrankung entstehen.

      • Was sind die Ursachen? Gibt es Risikofaktoren?

        Depressionen können in jedem Alter und Lebensphase auftreten. Prinzipiell kann Jeder betroffen sein. Frauen erkranken häufiger als Männer.

        Man geht davon aus, dass bei der Entstehung einer Depression verschiedene biologische, genetische und psychosoziale Faktoren zusammenwirken, die dann bei jedem Patienten individuell unterschiedlich stark zur Entwicklung der Depression beitragen. Als Risikofaktoren gelten z. B. eine erbliche Veranlagung, belastende oder traumatische Lebensereignisse, mangelndes Selbstvertrauen mit Unsicherheit und Ängsten, Einsamkeit, anhaltender Stress mit Überforderung oder schwere körperliche Erkrankungen. Auch die Einnahme bestimmter Medikamente wegen anderer Erkrankungen oder der Mangel an Tageslicht in den Wintermonaten („Winterdepression“) können je nach Veranlagung zu einer Depression führen.    

        Zu den Faktoren, die mit niedrigen Depressionsraten einhergehen, zählen stabile soziale Beziehungen, eine sichere berufliche Anstellung sowie die Möglichkeit und Fähigkeit, belastende Situationen oder Stress positiv zu bewältigen.

      • Wie wird eine Depression behandelt?

        Der erste Ansprechpartner ist häufig der Hausarzt, der im Weiteren einen Facharzt für Psychiatrie hinzuziehen kann. Eine Depression ist in vielen Fällen gut behandelbar und kann eine medikamentöse sowie eine psychotherapeutische Behandlung umfassen. Außerdem sollten Patienten und Angehörige über die Zusammenhänge der Erkrankung gut informiert werden und können durch die Teilnahme an Selbsthilfe- und Angehörigengruppen zusätzlich gestärkt werden.

      • Weitere Informationen zum Krankheitsbild und örtliche Ansprechpartner

        Depression (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen)

        Unipolare Depression, Patienten-Leitlinie sowie Kurz- und Langfassung der Nationalen Versorgungs-Leitlinie

        Deutsche Depressionshilfe e.V.

        0800 / 3 34 45 33

        Regionale Angebote (Deutsche Depressionshilfe)

        iFightDepression Tool (ein internetbasiertes und begleitetes Selbstmanagement-Programm für Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren der Stiftung Deutsche Depressionshilfe)

        Depression (Aktionsbündnis Seelische Gesundheit)

        Einfach nur traurig - oder depressiv? (Patienten-Information der Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung)

        Depression im Alter (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

        Daten und Zahlen zur Häufigkeit der Erkrankung (Robert Koch-Institut)

    • Fibromyalgiesyndrom (FMS)

      Was ist das Fibromyalgiesyndrom?

       

      Das Fibromyalgiesyndrom ist eine häufige, meist chronisch verlaufende Schmerzkrankheit mit anhaltenden Schmerzen in mehreren Körperregionen, häufig begleitet von Schlafstörungen, Müdigkeit, Kopfschmerzen und seelischen Beschwerden (zum Beispiel vermehrte Ängstlichkeit oder Depressivität). Insgesamt sind 1 bis 3 Prozent der Bevölkerung betroffen, davon zu 90 Prozent Frauen.

      Wie wird die Diagnose gestellt? 

      Die Diagnose eines FMS wird anhand der typischen Symptome gestellt. Daneben werden Erkrankungen ausgeschlossen, die zu gleichen Beschwerdemustern führen können.

      Dazu erfolgt eine:

      • strukturierte Schmerzerfassung
      • vollständige Erhebung der Vorgeschichte des Patienten
      • Erfragung von:
        • Allgemeinsymptomen, körperlichen und psychischen Beschwerden
        • Begleiterkrankungen
        • aktueller Medikamenteneinnahme
        • Beeinträchtigungen des alltäglichen Lebens
        • subjektive Ursachenüberzeugungen und Krankheitsängste
        • psychosoziale Stressfaktoren
      • körperliche Untersuchung
      • Ausschluss anderer Krankheiten beispielsweise durch bildgebende Verfahren und Laboruntersuchungen

      Wie wird das FMS behandelt?

      Die Therapie hat zum Ziel, die Lebensqualität (Funktionsfähigkeit im Alltag) zu Verbessern oder zu erhalten sowie die Beschwerden zu lindern.

      Im Vordergrund des Behandlungskonzeptes stehen Patientenschulung und kognitiv-verhaltenstherapeutische Schmerztherapien, unterstützt von medikamentösen Maßnahmen (z. B. Antidepressiva) und Physiotherapie unter andrem mit Herz-Kreislauftraining. Darüber hinaus kann die Behandlung von begleitenden körperlichen und seelischen Erkrankungen notwendig sein.

      Wo finde ich weitere Informationen?

      Leitlinien (AWMF)

      Kurzinformation für Patienten: Fibromyalgiesyndrom (Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, ÄZQ)

      Deutsche Fibromyalgie Vereinigung (DFV) e.V.

      Deutsche Rheuma-Liga e.V.

      Verzeichnis von Selbsthilfegruppen

    • Gesetzliche Krankenversicherung

      Zuständige Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung sind grundsätzlich die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen.

      Liste aller Kassenärztlichen Vereinigungen

      Links zum Thema

      Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) (Suche: „Vertragsärztliche Versorgung“)

      Zuzahlungen

      Behindertenbeauftragter

      Chronische Erkrankungen

      Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC (=over-the-counter)) über Gemeinsamer Bundesausschuss

      Festbetragsregelung für Arzneimittel

      Zuzahlungsfreie Arzneimittel (GKV-Spitzenverband)

        Zuzahlungsrechner (Portal der deutschen ApothekerInnen)

      Heilmittel

      Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (Suche: "Heilmittel-Richtlinien")

      Hilfsmittel

      Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (Suche: "Hilfsmittel-Richtlinien")
       Glossar der Hilfsmittel
      Festbeträge bei bestimmten Hilfsmitteln

    • Grippeimpfung
      Die Grippezeit kommt - Jetzt gegen Grippe impfen lassen!

      Die durch Influenza-Viren verursachte „echte“ Grippe ist eine schwerwiegende Erkrankung, die von einer eher harmlosen Erkältung oder einem „grippalen Infekt“, die durch andere Viren verursacht werden, zu unterscheiden ist. In den Wintermonaten kommt es regelmäßig zu Grippewellen, in deren Verlauf in früheren Jahren in Deutschland oft mehrere Millionen Menschen an einer Grippe erkrankten.
      Besonders ältere und chronisch kranke Menschen können schwer an der Grippe erkranken oder sogar versterben.
      Die allgemeinen Hygienemaßnahmen, die auch zur Bekämpfung der Corona-Pandemie empfohlen wurden wie

      • regelmäßiges gründliches Händewaschen mit Seife,
      • Abstand halten,
      • Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und
      • regelmäßiges Lüften von Räumen

      senken zwar auch das Risiko, sich mit Influenza-Viren zu infizieren; als wichtigste Schutzmaßnahme steht jedoch die Grippeschutzimpfung zur Verfügung.
      Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen die saisonale Grippe für

      • Personen ab 60 Jahren,
      • Schwangere,
      • Personen mit einer chronischen Erkrankung (Erwachsene sowie Kinder) und
      • medizinisches Personal.

      Aber auch Menschen, die in einem Haushalt mit vorgenannten Risikopersonen leben oder beruflich viele Sozialkontakte haben, sollten sich impfen lassen, weil es durch sie zu Übertragungen kommen könnte.
      Für die Personengruppen, für die die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut eine Schutzimpfung empfiehlt, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Alle anderen sollten diesbezüglich mit ihrer Krankenversicherung Rücksprache halten. Die Grippeimpfung kann meistens gleichzeitig mit einer COVID-19-(Auffrischungs-)Impfung verabreicht werden.
      Bitte wenden Sie sich für eine persönliche Impfberatung an Ihren behandelnden Arzt.
       


      Weitere Informationen für Patienten / Bürger

      Allgemeine Informationen

      Grippe
      Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

      Erregersteckbrief Grippen (Influenza)
      Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

      Infos zur Grippeschutzimpfung

      Grippeschutzimpfung: Häufig gestellte Fragen und Antworten
      Robert Koch-Institut (RKI)

      Fragen und Antworten zur Grippeimpfung
      Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)


      Informationen für Ärzte und Fachpersonal

      Influenza - Erreger, Epidemiologie, Diagnostik
      Robert Koch-Institut (RKI)

      Schutzimpfung gegen Influenza (Grippe)
      Robert Koch-Institut (RKI)

      Aktuellen Aktivität der Influenza in Deutschland
      Arbeitsgemeinschaft Influenza

      Sai­so­na­le In­flu­enza-Impf­stof­fe
      Paul-Ehrlich-Institut

      Plakatmotive zur Impfaufklärung und Hygiene
      Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

       

      Vorbeugung gegen eine Grippeerkrankung

      Die AHA+L-Regeln (Abstand halten, Händehygiene, Alltagsmasken und regelmäßiges Lüften bei Aufenthalt in Innenräumen) sind auch gegen Influenza wirksam. Dadurch wird das Risiko, sich mit Influenzaviren zu infizieren, deutlich gesenkt

      • Impfung
      • Abstand halten
      • Händehygiene
      • Alltagsmaske
      • Lüften bei Aufenthalt in Innenräumen
    • Hitze und Klimawandel

      Zunehmend kommt es in den Sommermonaten auch in Nordrhein-Westfalen zu Hitzewellen. Damit steigen auch die gesundheitlichen Risiken besonders für kranke und ältere Menschen, aber auch für Kinder, die eine verminderte Anpassungsfähigkeit an gesteigerte Außentemperaturen haben.

      Was kann man tun, um die heißen Tage gesundheitlich gut zu überstehen? Wir haben einige seriöse Informationsquellen für Sie zusammengestellt:

      KLUG Faltblatt mit individual präventiven Verhaltenstipps für Hitzeschutz

      Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu den Themen Hitze und Hitzeschutz
      Klima - Mensch - Gesundheit

      Auch das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) im Auftrag von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung hat hierzu Empfehlungen veröffentlicht:
      Klimawandel und Gesundheit - wenn Hitze zum Risiko wird

      Empfehlungen zum Schutz vor der Hitze sowie zum Trink- und Essverhalten finden Sie unter anderem in der Broschüre des Umweltbundesamtes und des Deutschen Wetterdienstes zum Thema
      „Klimawandel und Gesundheit, Tipps für sommerliche Hitze und Hitzewellen“.

      Tipps zum Schutz vor der Sonne gibt es unter anderem vom Bundesamt für Strahlenschutz auf deren Homepage und in einer Broschüre:
      Tipps zum UV-Schutz

      und in der Broschüre
      Sonne und Sonnenschutz

      Besonderen Schutz braucht die empfindlichere Kinderhaut. So ist zum Beispiel für Kinder im ersten Lebensjahr keine direkte Sonneneinstrahlung empfohlen.

      Auch die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) hat Informationen in Infoblättern zusammengestellt:
      Hitze im Kontext von planetary Health

      Der Deutsche Wetterdienst als Bundesoberbehörde beobachtet das Klima und warnt vor wetterbedingten Gefahren wie zum Beispiel einer Hitzeperiode oder einer gesteigerten UV-Strahlung:
      Aktuelle Wetterwarnungen
      WarnWetter-App

      Regional stellen auch einige Kommunen Informationen zu diesem Thema bereit, so zum Beispiel die Städte Köln und Düsseldorf:

      Köln: Hitze-Portal Köln
      Düsseldorf: Plan C

      Eine Übersicht der Hitzeaktionspläne von Kommunen und Städten in NRW finden Sie hier.

      Weiterführende Inforamtionen für Interessierte

      Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) ist als Landeskoordinierungsstelle für den gesundheitsbezogenen Hitzeschutz in Nordrhein-Westfalen zuständig.
      Infoportal Hitze und Gesundheit

      Klimaatlas NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
      Klimaatlas Norhein-Westfalen

      Positionspapier der Bundesärztekammer zum gesundheitsbezogenen Gesundheitsschutz(Bundesärztekammer)

      Empfehlungen auf einen Blick

      • Halten Sie Ihre Wohnung kühl.
      • Gehen Sie aus der Hitze heraus.
      • Halten Sie Ihren Körper kühl, trinken und essen Sie ausreichend.
      • Helfen Sie anderen Personen in Ihrem Umfeld. (Risikogruppen: ältere oder pflegebedürftige oder behinderte Menschen, Kinder, chronisch oder akut Kranke)
         

      Wenn Sie oder andere Personen in Ihrem Umfeld sich unwohl fühlen:

      • gehen Sie an einen kühlen Ort.
      • trinken Sie etwas Wasser oder Fruchtsaft.
      • suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie ungewöhnliche oder lang anhaltende Krankheitszeichen bemerken.
         

      Wenn Sie gesundheitlich geschwächt sind, eine chronische Erkrankung haben und mehrere Medikamente einnehmen: Holen Sie sich ärztlichen Rat ein!

    • Impfen schützt - Säuglinge, Kinder und Jugendliche

      Impfschutz - Warum ist er so wichtig?

      Impfungen gehören zu den einfachsten und wirkungsvollsten Maßnahmen gegen Infektionskrankheiten. Bereits bei Kindern und Jugendlichen sollte daher auf rechtzeitigen und vollständigen Impfschutz geachtet werden. Denn auch vermeintlich harmlose Kinderkrankheiten können schwere Folgeerkrankungen nach sich ziehen. Beispielsweise kommt es bei einer Masern-Erkrankung bei jedem 5. Kind zusätzlich zu einer Mittelohrentzündung, Bronchitis oder Lungenentzündung, selten auch zu einer Gehirn- oder Gehirnhautentzündung

      Eine Impfung schützt nicht nur vor der Erkrankung selbst, sondern auch vor ihren Folgeschäden.

      Informationen für Eltern(Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

      Wie lauten die aktuellen Impfempfehlungen?

      Die Ständige Impfkommission (STIKO), ein unabhängiges Gremium am Robert-Koch-Institut, gibt regelmäßig aktualisierte Impfempfehlungen heraus. Insbesondere für Säuglinge und Kinder werden einige Impfungen als Standard- oder Regelimpfungen vom zweiten bis zum vierzehnten Lebensmonat empfohlen. In der Regel sind mehrere Teilimpfungen notwendig, um einen sicheren Impfschutz zu erreichen. Im Erwachsenenalter werden Auffrischimpfungen zum Erhalt des Impfschutzes durchgeführt.

      Impfschema (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

      Impfkalender (Robert Koch-Institut)

      Impfkalender in 20 Sprachen (Robert Koch-Institut)

      Impfaufklärungsbögen in verschiedenen Sprachen (Robert Koch-Institut)

      Welche Nebenwirkungen von Impfungen sind zu erwarten?

      Mögliche Reaktionen nach einer Impfung sind eine leichte Temperaturerhöhung sowie Rötung und Schwellung an der Impfstelle. Überempfindlichkeitsreaktionen wie Nesselfieber oder andere Nebenwirkungen sind ausgesprochen selten.

      Impfreaktionen(Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

      Wie sicher sind Impfstoffe?

      Alle Impfstoffe werden vor ihrer Anwendung sorgfältigt auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit geprüft. Sie unterliegen einer ständigen Überwachung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Schwerwiegende Impfnebenwirkungen kommen deshalb nur noch sehr selten vor.

      Das Risiko bedrohlicher Folgeschäden durch Infektionskrankheiten ist bedeutend höher, als das sehr geringe Risiko einer Impfkomplikation.

      In einer detaillierten Auseinandersetzung mit diesem Thema greift das Bundesinstitut für Sera und Impfstoffe, Paul-Ehrlich-Institut (PEI), unter anderem die Fragen über einen Zusammenhang zwischen Impfungen und Multipler Sklerose, Diabetes mellitus Typ I bei Kindern, Autismus und plötzlichem Kindstod auf.

      Als Fazit ergibt sich jedoch, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen  Impfungen und den genannten Krankheiten nachweisbar ist.

      Impfstoffe für den Menschen  / Sicherheit von Impfstoffen(Paul-Ehrlich-Institut)

      Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert bei Impfskepsis und bezieht Stellung zum Thema „Impfgegner“:

      Weiterführende Informationen

      Kinder- und Jugendärzte im Netz

      Bundesministerium für Gesundheit

    • Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

      Als "individuelle Gesundheitsleistungen" oder kurz IGeL werden die Leistungen bezeichnet, für die eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht besteht. Obwohl IGel-Leistungen nicht in den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung fallen, können sie medizinisch sinnvoll sein und auf besonderen Wunsch des Patienten erfolgen.

      Nach Aufklärung über die entstehenden Kosten und schriftlicher Zustimmung des Patienten stellt der Arzt eine Privatrechnung über die erbrachten Leistungen aus.Die Kassenärztliche Vereinigung und die Ärztekammer Nordrhein haben ein Merkblatt zu den IGeL-Leistungen erstellt.

      Ratgeber zu IGeL  herausgegeben von der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V.

      IGeL-Monitor

      Patienten-Wegweiser IGeL-Leistungen der ÄkNo und der KV Nordrhein (191,83 KB)

    • Jodtabletten zur Jodblockade der Schilddrüse bei einem Störfall in einem Kernkraftwerk

      Wird nach einem Störfall in einem Kernkraftwerk die Freisetzung radioaktiven Jods befürchtet, kann für bestimmte Personengruppen die vorsorgliche Jodblockade der Schilddrüse notwendig sein, um die Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse zu verhindern. Dabei ist neben der richtigen Dosierung auch der richtige Einnahme-Zeitpunkt der Jodtabletten wichtig, damit der Schutz durch die Blockade auch funktioniert.

      Im Ernstfall erhält die Bevölkerung konkrete Mitteilungen und Empfehlungen durch die Katastrophenschutz-Behörden.

      Weiterführende Informationen

      Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

      Warum Jodtabletten?

      Weitere Informationen

    • Krätze / Skabies

      Krätze, auch Skabies genannt, ist eine durch Parasiten (Krätzmilben) hervorgerufene, ansteckende Hauterkrankung.

      Informationen für Erkrankte und Kontaktpersonen

      Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Krätze (Robert Koch-Institut)

      Häufig gestellte Fragen zu Krätzmilben/Scabies (Gesundheitsamt Düsseldorf)

      Informationen über Krankheitserreger beim Menschen - Krätze (Scabies) (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) (Die Seite hält die Informationen für Betroffene auch in Englisch, Französisch, Türkisch, Arabisch und Russisch bereit.)

      Erster Ansprechpartner ist der Hausarzt, der Dermatologe beziehungsweise der Kinderarzt.

      Für weitere Beratung und Information können Sie sich an die örtlichen Gesundheitsämter wenden.

      Informationen für Ärzte

      Ratgeber für Ärzte (Robert Koch-Institut)

      Flussdiagramm: Maßnahmen bei Skabies (Krätze) (Robert Koch-Institut)

      S1-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Skabies (AWMF)

    • Krebs
       

      Wo gibt es Informationen zu Krebs?

      Der Krebsinformationsdienst (KID) des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg vermittelt laienverständlich aufbereitete, wissenschaftlich fundierte Informationen zum Thema Krebs
      Krebsinformationsdienst
      KID - Telefon: täglich, 8 - 20 Uhr, 0800 / 4 20 30 40

      Für Patienten mit Krebsschmerz findet sich ein spezielles Angebot des Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg
      Deutsches Krebsforschungszentrum

      Das Informationsnetz für Krebspatienten und ihre Angehörigen, INKA, wurde 1996 als Initiative von Betroffenen ins Leben gerufen und wird seit 2004 von der gemeinnützigen Theodor-Springmann-Stiftung betrieben
      Inka

      Nach dem Motto "Helfen. Forschen. Informieren." fördert die Deutsche Krebshilfe Projekte zur Verbesserung der Prävention und Früherkennung sowie Diagnose, Therapie, Nachsorge und Selbsthilfe. Familien, die durch eine Krebserkrankung in finanzielle Not geraten sind, unterstützt die Deutsche Krebshilfe in Einzelfällen mittels eines „Härtefonds“.
      Krebshilfe
      Ein spezielles Servicetelefon für Ratsuchende wird angeboten:
      Montag - Freitag, 8 - 17 Uhr, 0800 / 80 70 88 77

      Informationen, Broschüren und Veranstaltungshinweise für Patienten hält die Krebsgesellschaft NRW bereit
      Krebsgesellschaft NRW

      Tumorzentren werden auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.V. aufgeführt.
      Tumorzentren

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      Wo finde ich die Adressen der Brustzentren in NRW?

      Auf der Homepage der Ärztekammer Westfalen-Lippe finden Sie auch die Adressen, der durch das Land NRW anerkannten Brustzentren in NRW und weiterführende Links zum Thema.

      Brustzentren in NRW (Ärztekammer Westfalen-Lippe)

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      Wo finde ich Informationen zu Krebs bei Kindern?

      Informations- und Kommunikationsseiten für krebskranke Kinder, deren Geschwister und Eltern
      Informationsdienst zu Krebs- und Bluterkrankungen bei Kindern und Jugendlichen
      Kinderkrebsstiftung

    • Männergesundheit

      Viele Männer achten weniger auf die eigene Gesundheit und nehmen seltener Angebote zur Gesundheitsförderung wahr als Frauen. Zudem gehen viele Männer oft weniger achtsam mit ihrem Körper um, führen einen risikobereiteren Lebensstil, ernähren sich weniger gesund und betreiben häufiger einen riskanten Alkoholkonsum.

      Zur Förderung der Männergesundheit und zur Steigerung der männlichen Lebenserwartung ist ein gesunder Lebensstil mit körperlicher Bewegung, ausgewogener Ernährung und positiver Stressbewältigung wichtig.

      Informationen und Anregungen dazu stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über das „Männergesundheitsportal“ zur Verfügung. Diese Internetseite bietet seriöse und fachlich geprüfte männerspezifische Gesundheitsinformationen zu folgenden Themen:

      • Sport, Bewegung und Fitness
      • gesunde Ernährung
      • Alkohol
      • Rauchen
      • Psychische Gesundheit, psychische Erkrankungen, u. a. Depression
      • Früherkennungsuntersuchungen.

      Männergesundheitsportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

       
    • Noroviren-Infektion
       

      Was ist das Norovirus?

      Das Norovirus - früher auch als Norwalk-Like-Virus benannt - ist seit 1972 als Auslöser von Magen-Darminfekten bekannt. Es ist weltweit verbreitet und für einen großen Teil der virusbedingten Magen-Darminfekte bei Kindern und Erwachsenen verantwortlich.

      Besonders stark betroffen sind Kinder unter 5 Jahren und ältere Menschen. In Gemeinschaftseinrichtungen- Kindergärten, Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern - kann sich das Virus sehr schnell ausbreiten.

      ­

      Welche Beschwerden treten auf?

      Noroviren verursachen einen akut auftretenden Magen-Darminfekt, der gekennzeichnet ist durch:

      • schwallartiges Erbrechen und/oder
      • starken Durchfall.

      Darüber hinaus treten in der Regel ein ausgeprägtes Krankheitsgefühl mit Kopf-, Bauch- und Muskelschmerzen, Übelkeit und Mattigkeit sowie leicht erhöhte Körpertemperatur auf.

      Normalerweise halten die Beschwerden zwischen 12 und 48 Stunden an und klingen dann ab.

      Durchfall und Erbrechen können zu einem erheblichen Flüssigkeitsverlust führen. Dies ist besonders gefährlich für Erkrankte, kleine Kinder und ältere Personen.

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      Wie wird eine Norovirusinfektion behandelt?

      Eine gezielte Therapie gibt es nicht. Wichtig ist, dass verlorene Flüssigkeit und Mineralien ersetzt werden. Manchmal ist eine Krankenhauseinweisung notwendig. In der Regel heilt die Norovirus-Infektion jedoch ohne Komplikationen ab.

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      Wie wird die Krankheit übertragen?

      Zum einen werden die Viren mit dem Stuhl des Menschen ausgeschieden. Da sie sehr infektiös sind, reichen bereits wenige Viruspartikel für eine Übertragung auf andere Personen aus. Beim Erbrechen gelangen Viren auch in die Luft und können, wenn sie eingeatmet werden, Erkrankungen auslösen. Dies erklärt die rasche Ausbreitung einer Norovirusinfektion in Gemeinschaftseinrichtungen.

      Neben dieser Übertragung von Mensch zu Mensch, können aber auch Erkrankungen von verunreinigten Speisen und Getränken ausgehen.

      Weiterhin können Infektionen durch verunreinigte Gegenstände ausgelöst werden.

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      Wie lange ist die Zeitdauer von der Infektion bis zum Auftreten der Erkrankung (Inkubationszeit)?

      Eine Norovirusinfektion tritt bereits 10 - 50 Stunden nach Kontakt auf.

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      Wie lange besteht eine Ansteckungsgefahr?

      Erkrankte sind mindesten noch 48 Stunden nach dem Nachlassen der Krankheitsbeschwerden ansteckend.

      Das Virus kann weitere 7-14 Tage über den Stuhl ausgeschieden werden. Die Hygieneregeln sollten in dieser Zeit sehr sorgfältig eingehalten werden.

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      Wie kann man sich schützen?

      Ist ein Angehöriger in der Familie erkrankt, ist es hilfreich, wenn er in den nächsten Tagen eine separate Toilette benutzen kann.

      Der Kontakt des Erkrankten sollte in der Familie auf möglichst wenige Personen beschränkt bleiben. Kleine Kinder und ältere Personen sind besonders gefährdet. Der Kontakt zu ihnen sollte möglichst vermieden werden.

      Patient und Kontaktpersonen können sich am besten durch gründliches Waschen der Hände mit warmem Wasser und Seife oder durch eine Händedesinfektion nach dem Toilettengang vor einer weiteren Verbreitung der Erkrankung schützen.

      Direkte körperliche Kontakte, wie Händeschütteln, sollten vermieden werden.

      Gegenstände (z.B. Waschbecken, Toilette, Türgriffe, Böden), die mit Stuhl oder Erbrochenem eines Erkrankten in Berührung gekommen sind, können unter Benutzung von Haushalthandschuhen gründlich gereinigt werden. Am besten verwendet man für die Reinigung Einmalhandtücher und entsorgt diese anschließend. Körper- und Bettwäsche sollten mit einem Vollwaschmittel bei 60° Grad gewaschen werden.

      Eine Desinfektion der Sanitärräume ist generell im Haushalt nicht notwendig und auch in diesem Fall nur dann sinnvoll, wenn das benutzte Mittel nachweislich gegen Viren wirkt und korrekt angewendet wird.

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      Wann darf mein Kind wieder in den Kindergarten?

      Kinder unter 6 Jahren dürfen erst dann wieder in den Kindergarten oder in die Schule, wenn sie 48 Stunden beschwerdefrei waren. Ein schriftliches ärztliches Attest ist hierfür nicht erforderlich. Allerdings sollte man innerhalb der nächsten Zeit noch verstärkt auf die Hygiene achten.

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      Welche Berufsgruppen sind ebenfalls betroffen?

      Erkrankte Personen, die im Lebensmittelbereich nach § 42 Infektionsschutzgesetz (IfSG) tätig sind.

      § 42 IfSG

      Erkrankte, die betreuende Tätigkeiten in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen ausüben. Auch hier kann die Beschäftigung 2 Tage nach Abklingen der Symptome wieder aufgenommen werden. Die Händehygiene sollte in den kommenden 4 - 6 Wochen besonders beachtet werden.

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      Ist die Erkrankung meldepflichtig?

      Für Leiter von Laboratorien ist nach § 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) der direkte Nachweis von Noroviren meldepflichtig.

      § 7 IfSG

      Für Ärzte sind nach § 6 IfSG Krankheitsverdacht und Erkrankung an eines akuten ansteckenden Magen - Darminfektes meldepflichtig, wenn die erkrankte Person zu einer, der oben genannten Berufsgruppen gehört oder wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.

      § 6 IfSG

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      An wen kann man sich wenden?

      Der erste Ansprechpartner ist der behandelnde Arzt. Er prüft den Gesundheitszustand des Betroffenen und leitet therapeutische und schützende Maßnahmen ein.

      Wenn Gefahr durch Komplikationen droht, weist er den Patienten in ein Krankenhaus ein.

      Die Gesundheitsämter sind über Ausbrüche in ihrer Region informiert.

      Liste der Gesundheitsämter in NRW

      Zu speziellen Fragen der Virusdiagnostik verweist das Robert-Koch-Institut auf ein eigenes Konsiliarlaboratorium:

      Konsiliarlaboratorium für Noroviren

      Robert-Koch-Institut zu Noroviren

    • Opferschutz und Opferhilfe

      Opfer von Gewalt, deren Angehörige, aber gegebenenfalls auch Fachkräfte brauchen schnelle und kompetente Hilfe, die grundsätzlich anonym, mehrsprachig und kostenlos möglich ist.

      Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen sowie Ansprechpartner:

      Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist täglich rund um die Uhr unter der

      08000 / 116 016

      und via Online-Beratung erreichbar www.hilfetelefon.de

      Das Bundesjustizministerium und das Justizministerium NRW stellen umfassende Informationen zur Verfügung:

      Opferschutz und Gewaltprävention (Bundesjustizministerium)

      Opferschutz in Nordrhein-Westfalen (Justizministerium NRW)

      Der Weiße Ring bietet unter dem bundesweiten Opfertelefon  116 006 diverse Hilfeleistungen an

      www.weisser-ring.de

      Informationen zu K.O.-Tropfen

        K.O.Cocktail? Fiese Drogen im Glas (Frauenberatungsstelle Düsseldorf e.V.)

      Was sind K.O-Tropfen? (Frauen gegen Gewalt e.V.)

      Weitere Beratungs- und Anlaufstellen

      Polizeiliche Kriminalprävention

      Frauenberatungsstellen in NRW

      Rechtsmedizinische Ambulanz für Gewaltopfer an der Universitätsklinik Düsseldorf

      Ambulanz für Gewaltopfer des Gesundheitsamtes Düsseldorf

      Informationen für Ärzte zur Behandlung von Gewaltopfern von der Rechtsmedizin der Uniklinik Düsseldorf (GOBSIS)

      Opferhilfe und Opferschutz im Strafverfahren (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz)

      Weitere Anlaufstellen bei Gewalt um Alter und Häuslicher Gewalt

      Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz)

      Gesetz über die Entschädigung von Gewalttaten

    • Patientenrechtegesetz

      Das Patientenrechtegesetz ist am 26. Februar 2013 in Kraft getreten.

      Es handelt sich bei dem Patientenrechtegesetz um ein sogenanntes "Artikelgesetz", das bestehende Gesetzestexte ergänzt. Dazu gehören beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Sozialgesetzbuch V (SGB V) oder das Krankenhausfinanzierungsgesetz.

      Im Wesentlichen konkretisiert und bündelt das Patientenrechtegesetz bestehende Rechtsauffassungen, die sich auf das Verhältnis zwischen Patient und Arzt / Behandler beziehen.

      Um sich einen Überblick über das neue Gesetz zu verschaffen, können folgende Internetseiten hilfreich sein:

      Patientenrechtegesetz soll für mehr Transparenz sorgen  (Rheinisches Ärzteblatt 10/2012)

      Das Patientenrechtegesetz: Was ändert sich für Ärzte? (Rheinisches Ärzteblatt 4/2013)

      Ratgeber für Patientenrechte (Bundesgesundheitsministerium) 

       Informationen des Bundesjustizministeriums

      Patientenrechtegesetz - Wortlaut (Bundesärztekammer)


    • Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

      Welchen Zweck haben Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht?

      Um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können, stehen drei Instrumente zur Verfügung:

      • Patientenverfügung
      • Betreuungsverfügung
      • Vorsorgevollmacht

      Formulierungshilfen zum Herunterladen bietet die Ärztekammer Nordrhein in der Rubrik

      Patientenverfügung

      Wozu dient eine Patientenverfügung ("Patiententestament")?

      Mit der Patientenverfügung formulieren Sie Ihren Willen für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, in eine ärztliche Behandlung einzuwilligen. Dies kann zum Beispiel eintreten, wenn Sie längere Zeit bewusstlos sind oder eine Hirnschädigung erlitten haben.

      In Ihrer Patientenverfügung können Sie festlegen, ob Ihr Arzt/Ihre Ärztin alle Möglichkeiten ausschöpfen soll, Ihr Leben zu erhalten, oder ob unter bestimmten Bedingungen die Behandlungsmöglichkeiten auf die Linderung von Schmerzen (palliative Maßnahmen) beschränkt werden sollen. Sie sollten sich bei der Abfassung Ihrer Patientenverfügung von Ihrem Hausarzt bezüglich der medizinischen Einzelheiten beraten lassen.

      Das Dokument kann in der Krankenkartei der Hausärztin oder des Hausarztes aufbewahrt werden.

      Die rechtliche Einordnung einer Patientenverfügung steht generell noch offen. Ihre Bewertung kann nur im konkreten Zusammenhang des individuellen Falles vorgenommen werden.

      Weitere Informationen zur Patientenverfügung

      PDF-Dokument des Bundesjustizministeriums

      Wozu dient eine Betreuungsverfügung?

      Mit dem Wort "Betreuung" wird die vom Vormundschaftsgericht angeordnete gesetzliche Vertretung bezeichnet. Die Betreuungsverfügung ist eine Willenserklärung, mit der Sie festlegen, wer als gesetzliche/r Vertreterin/Vertreter für Sie handeln soll (aber z. B. auch, wer auf keinen Fall Ihr gesetzlicher Vertreter werden soll) und wie Sie Ihre Angelegenheiten geregelt haben möchten, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

      Die von Ihnen bestimmte Person wird in einem solchen Fall für Sie vom Vormundschaftsgericht als Betreuer bestellt und vom Vormundschaftsgericht kontrolliert. Sowohl das Vormundschaftsgericht als auch der Betreuer oder die Betreuerin sind an Ihre hier schriftlich festgelegten Wünsche gebunden, sofern Ihnen diese nicht erheblich schaden.

      Wozu dient eine Vorsorgevollmacht?

      Die Vorsorgevollmacht ist wie jede Vollmacht eine Willenserklärung, mit der Sie einer anderen Person Vertretungsmacht erteilen. Mit der Vorsorgevollmacht geben Sie einer vertrauenswürdigen Person die Möglichkeit, in Ihrem Namen zu handeln im Fall, dass Sie eines Tages aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht mehr in den von Ihnen benannten Lebensbereichen und Aufgabenstellungen entscheidungs- und handlungsfähig sind. Eine Vorsorgevollmacht gilt nur für die Aufgabenbereiche, die Sie in ihr benannt haben und wird erst unter den von Ihnen genannten Bedingungen (z. B. ärztliche Bestätigung, dass Sie nicht einwilligungsfähig oder nicht geschäftsfähig sind) wirksam.

      Sowohl für die Betreuungsverfügung als auch für die Vorsorgevollmacht empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung bzw. Beglaubigung, da diese allseits akzeptiert werden.Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Durch das Register können sie einfach, schnell und sicher gefunden werden.

      Ansprechstelle für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

      Betreuungsbehörden bei den örtlichen Kommunen oder Betreuungsvereine, letztere zu erfahren über die Wohlfahrtsverbände
      Bundesnotarkammer

      Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

      Weitere Informationen zum Betreuungsrecht

      Mailingliste "Betreuungsrecht" des Instituts für Ethik in der Praxis e.V.
      Betreuungsgerichtstag e.V.

    • Plötzlicher Kindstod: Wie schläft mein Kind sicher?
      Was versteht man unter dem plötzlichen Kindstod?

      Beim plötzlichen Kindstod (Sudden Infant Death - SID) stirbt ein bis dahin gesund erscheinender Säugling plötzlich und unerwartet. Betroffen sind besonders Kinder zwischen dem 2. und 4. Lebensmonat. In Deutschland ist der plötzliche Kindstod die häufigste Todesursache für Kinder im ersten Lebensjahr.

      Die Ursachen konnten bisher nicht abschließend geklärt werden, so dass derzeit lediglich auf die Risiken des plötzlichen Kindstods eingewirkt werden kann. Zu den bekanntesten und beeinflussbaren Risikofaktoren zählen das Schlafen in Bauchlage, die Überwärmung im Bett sowie das Rauchen während Schwangerschaft und Stillzeit.

      Sicherer Babyschlaf

      Quelle: Landeszentrum Gesundheit NRW

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      Wie kann ich vorbeugen?
      • Säuglinge sollen im eigenen Kinderbett im Elternschlafzimmer bei 16 – 18° C schlafen.
      • Die Verwendung eines geeigneten Säuglingsschlafsacks verhindert Überdeckung und Überwärmung des Kindes.
      • Schlafen in Rückenlage
      • Rauchfreie Umgebung
      • Stillen

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      Wo erhalte ich weitere Informationen und Hilfe?
      Optimale Schlafumgebung

      Faltblatt des Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen: „Sicherer Schlaf für mein Baby“ (deutsch, englisch, französisch, polnisch, russisch, serbokroatisch, türkisch)

      Faltblatt „Sicherer Schlaf für mein Baby“

      Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

      Rauchfrei

      Passivrauchen – ein hohes Risiko für Kinder(auf Familienplanung.de, BZgA)

      www.rauchfrei-info.de (Hier finden Sie ein Programm zum Ausstieg aus dem Rauchen, welches Sie durch individuelle Rückmeldungen per E-Mail über 4 Wochen beim Rauchverzicht unterstützt.)

      Stillen

      Stillen bietet dem Baby genau das, was es in seinen ersten Lebensmonaten braucht und senkt das Risiko für den Plötzlichen Kindstod.

      Weitere Informationen der BZgA

    • Reisemedizin

      Wie kann man Reisekrankheiten vorbeugen?

      Eine Urlaubsreise gehört zu den Höhepunkten im Jahr. Dies gilt umso mehr, je weiter die Reise von zu Hause wegführt. Doch andere Länder können auch fremde Gesundheitsrisiken bergen.

      Länderspezifische Impfempfehlungen, Informationen zu Reisekrankheiten (insbesondere auch Malaria, Hepatitis A und B, Gelbfieber, Tollwut, Typhus abdominalis etc.) und Gesundheitsinformationen für die Reise finden sich im Internet zum Beispiel unter den angeführten Adressen. Auch Tropeninstitute bieten Rat und Hilfe.

      Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes
      Robert Koch Institut
      Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin
      Tropenmedizinische Institute in Deutschland und Österreich
      Tropenmedicus
      Gelbfieberimpfstellen bei DTG

      Wo erhalte ich reisemedizinische Beratung?

      Tropenmedizinische Institutionen
      Liste von Ärztinnen und Ärzten mit DTG-Zertifikat "Reisemedizin"
      CRM bietet Listen reisemedizinisch fortgebildeter Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken mit entsprechend qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

      Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes

    • Rheuma
    • Rückenschmerzen - was ist zu tun?

      Rücken- oder Kreuzschmerzen sind häufig, haben jedoch nur selten ernsthafte Ursachen.

      • Aber warum treten sie auf?
      • Was kann man selbst dagegen tun?
      • Wann sind welche Maßnahmen erforderlich?

      Die wissenschaftlich fundierten medizinischen Leitlinien für Ärzte und Patienten zu diesem Thema sind 2017 aktualisiert worden. Hier finden Sie einen Überblick und erhalten Hinweise auf weiterführende Informationen.

      Kurzinformationen des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) zum Rückenschmerz (auch in 6 weiteren Sprachen):

      Patientenleitlinie zur Nationalen Versorgungsleitlinie "Kreuzschmerz" (2. Auflage, November 2017,
      Version 1)

      Rücken- und Kreuzschmerzen (Informationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen)

      Fachinformationen

      Langfassung der Leitlinie "Nationale VersorgungsLeitlinie Nicht-spezifischer Kreuzschmerz" (2. Auflage, 2017) sowie Hinweis zu themenverwandten Leitlinien

      Die vorgenannten Informationen beziehen sich auf sogenannte „nicht-spezifische Kreuzschmerzen“. Sollten sich im Patienten-Arzt-Gespräch und bei der körperlichen Untersuchung Hinweise auf spezifische Ursachen der Rückenschmerzen, auf Druckschädigung von Nervenbahnen oder auf einen gefährlichen Verlauf ergeben (sogenannte Warnhinweise siehe Seite 23 der PatientenLeitlinie „Kreuzschmerz“), wird die Ärztin / der Arzt weiterführende Untersuchungen und gegebenenfalls die Überweisung zu Spezialisten veranlassen.

    • Schlaganfall

      Symptome erkennen und richtig handeln

      Anzeichen für einen Schlaganfall sind häufig folgende Symptome, die plötzlich einsetzen können:

      • Lähmung, Taubheitsgefühl
      • Sprach-, Sprachverständnisstörung
      • Sehstörung
      • Schwindel mit Gangunsicherheit
      • Sehr starker Kopfschmerz

      Weitere Informationen
       

       

      Weitere Informationen

      Kompetenznetz Schlaganfall

      Portal Gesundheitsinformationen.de (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen IQWiG)

      Robert Koch-Institut

      Deutsche Schlaganfallgesellschaft

    • Schmerzkrankheiten

      Wie entstehen Chronische Schmerzen und wie können sie behandelt werden?

      Chronische Schmerzen können Symptom einer bestehenden Erkrankung sein. Sie können auch die Krankheit auch über Monate oder sogar Jahre überdauern und damit selbst zur Krankheit werden. Langanhaltender Schmerz kann aus dem Patienten einen chronisch Kranken mit Depressionen, eingeschränkter Erlebnisfähigkeit und sozialer Vereinsamung machen.

      Die am Schmerzgeschehen beteiligten Nervenzellen sind nicht nur passive Signalüberträger, sondern reagieren lernend auf schmerzhafte Reize. Es entsteht in den Nervenzellen ein Schmerzgedächtnis, das für die Chronifizierung von Schmerzen verantwortlich ist. Die Behandlung muss daher frühzeitig eine ausreichende Linderung der Schmerzen, möglichst schon im akuten Stadium, zum Ziel haben, so dass sie im Nervensystem keine Gedächtnisspur hinterlassen können und damit chronisch werden.

      Informationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG)
      Schmerztherapeuten in Nordrhein über das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
      Deutsche Schmerzliga mit einer Liste von Selbsthilfegruppen

      Wie entstehen Rückenschmerzen und wie können sie behandelt werden?

      80 - 90% aller Menschen leiden im Laufe ihres Lebens mindestens einmal an Rückenschmerzen. Spontane Besserungen sind häufig. Problematisch ist allerdings die Tendenz zur Chronifizierung. Wichtig sind deshalb gezielte Vorbeugung und frühzeitige Therapie.

      Die Ursachen sind mannigfaltig: Entzündungen, Nervenschädigungen, Muskelverspannungen und Erkrankungen der Wirbelsäule, die durch Abnutzungen (Degeneration) verursacht werden. Bei rund 50 - 60 % der Patienten besteht ein Zusammenhang mit ihrem Beruf.

      Dokument der Universitätsklinik Heidelberg zur Schmerzentstehung

      Wie können Kopfschmerzen / Migräne behandelt werden?

      Etwa 54 Millionen Menschen in Deutschland (ungefähr 70% der deutschen Bevölkerung) leiden unter anfallsweisen oder chronischen (immer wiederkehrenden) Kopfschmerzen.

      Die häufigste Form - der Spannungskopfschmerz - tritt bei knapp vier von zehn Menschen (38%) auf, gefolgt von der Migräne. Darunter leiden etwa drei von zehn Menschen (28 %). Andere Formen des Kopfschmerzes sind wesentlich seltener. Kopfschmerz ist einer der häufigsten Gründe für den Besuch beim Hausarzt.

      Wo finde ich weitere Informationen zu Kopfschmerzarten, Diagnostik, Therapie und Therapeuten?

      Patientenleitlinie der Universität Witten/Herdecke

      Deutsche Migräne- und Kopfschmerz-Gesellschaft e.V.

    • "Schönheitschirurgie" / "kosmetische Chirurgie"

      Die Ärztekammer Nordrhein hat für Sie wichtige Informationen zum Thema „Schönheitschirurgie“ zusammengestellt , die Sie vor einer Operation unbedingt lesen sollten. Eine Checkliste soll Ihnen helfen, alle Fragen zu klären, die Sie zur Behandlung haben:


      Informationen der Ärztekammer Nordrhein zur "Schönheitschirurgie"

      Informationsdokument der Ärztekammer Nordrhein zur "Schönheitschirurgie"


      Was Sie über "Schönheitschirurgie" wissen sollten


      Das Verlangen, das eigene Aussehen durch einen operativen Eingriff zu verändern, nimmt in Deutschland stetig zu.

      Eine Ärztebefragung der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) ergab, dass die Zahl der dem Verband gemeldeten Schönheitsoperationen in Deutschland von 2017 auf 2018 um neun Prozent auf 77.485 zugenommen hat.

      Schönheitsoperationen sind meist nicht medizinisch notwendig. Viele Menschen entscheiden sich aus persönlichen Gründen trotzdem für einen Eingriff. Dabei sollte auf bestimmte Dinge geachtet werden.

      Über Risiken nachdenken

      Die Ärztekammer Nordrhein rät Patientinnen und Patienten, die sich mit dem Gedanken an eine Operation aus ästhetischen Gründen befassen, sehr gründlich darüber nachzudenken, ob und warum der Eingriff überhaupt vorgenommen werden sollte. Ein größerer Eingriff sollte unbedingt mit einer Ärztin/ einem Arzt des Vertrauens vorbesprochen werden, die/der an der Maßnahme keinerlei wirtschaftlichen Nutzen hat.

      Jede Operation stellt zunächst einmal einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar, der mit Risiken verbunden ist. Darüber hinaus gibt es keine Erfolgsgarantie. Diese darf auch nicht gegeben werden.

      Die Ärztekammer lehnt jede Verharmlosung der Risiken, die Eingriffe immer mit sich bringen, entschieden ab. Auch warnen wir vor übersteigerten oder schlicht falschen Erwartungen an die plastisch-operative Medizin.

      Den richtigen Arzt finden

      Empfehlungen zu einzelnen Ärztinnen und Ärzten kann Ihnen die Ärztekammer Nordrhein nicht geben. Wir raten aber Patienten für die in Aussicht genommene Behandlung einen qualifizierten Arzt aufzusuchen und mit dem Arzt den Behandlungsvertrag zu schließen. Eine gesetzlich geschützte Definition dessen, was "Schönheitschirurgie", "kosmetische Chirurgie" oder "ästhetische Chirurgie" ist, besteht nicht. Patienten, die über eine Operation aus rein ästhetischen Gründen nachdenken, sollten sich bei der Arztwahl an den bestehenden formalen Qualifikationen orientieren.

      Geeignete Qualifikationen nach dem für die Ärzteschaft geregelten Weiterbildungsrecht finden Sie unter anderem bei der/dem

      • Fachärztin/Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie,
      • Fachärztin/Facharzt für Chirurgie mit dem Teilgebiet „Plastische Chirurgie“,
      • Fachärztin/Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde mit der Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“,
      • Fachärztin/Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie mit der Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen,
      • Fachärztin/Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten,
      • Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.

      Die Auswahl unter den Facharztgebieten sollte sich nach den geplanten Eingriffen richten.

      Unter dem folgenden Link haben wir für Sie weitere wichtige Informationen zum Thema „Schönheitschirurgie“, zusammengestellt, die Sie vor einer Operation unbedingt lesen sollten. Die anhängende Checkliste soll Ihnen helfen, alle Fragen zu klären, die Sie zur Behandlung haben:

       Informationen der Ärztekammer Nordrhein zur "Schönheitschirurgie" (mit Checkliste und Informationen)

      Folgende Fachgesellschaften (Mitglieder sind ausschließlich Fachärzte für plastische bzw. plastische und ästhetische Chirurgie) halten Informationen zum Thema Schönheitschirurgie sowie eine Arztsuche bereit:

      Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen
      Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie

      Die Verbraucherzentrale NRW hat ebenfalls ausführliche Informationen auf ihrer Homepage zusammengestellt:

      https://www.verbraucherzentrale.nrw

         
    • Selbsthilfe

      Die Kooperationsstelle für Selbsthilfegruppen und Ärzte der Ärztekammer Nordrhein (SÄKo), die Kooperationsstelle für Selbsthilfegruppen und Ärzte der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KOSA) und die Koordination für Selbsthilfe-Kontaktstellen in Nordrhein-Westfalen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (KOSKON) geben Auskünfte und Hilfestellung.

      SÄKo: 0211 / 4302 2030

      KOSA: 0211 / 59 70 80 90 oder

      0221 / 7 76 31 03

      KOSA

      KOSKON: 02166 / 24 85 67

      KOSKON

    • Sicher aufwachsen: Unfallverhütung

      Kleinkinder haben das höchste Unfallrisiko. Sie verunglücken vor allem zu Hause, in ihrer unmittelbaren Umgebung. Folgende Checklisten können Ihnen helfen, die für bestimmte Altersstufen typischen Unfallrisiken und Gefahrenquellen zu erkennen und zu entschärfen:

      Entwicklungsbedingte Unfallschwerpunkte im 1. Lebensjahr

      Unfallschwerpunkte im 2. und 3. Lebensjahr

      Unfallschwerpunkte 3. bis 5. Jahr

      Unfallschwerpunkte ab 5 Jahre

      Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - BZgA

      Umfangreiche Informationen, welche Besonderheiten der kindlichen Entwicklung Unfälle begünstigen und wie Sie Ihr Kind darin unterstützen, nach und nach ein eigenes Bewusstsein für Gefahren zu entwickeln, finden Sie hier:

      www.kindergesundheit-info.de/themen/sicher-aufwachsen

      Ein besonderer Unfallschwerpunkt im Kleinkindesalter sind Vergiftungen durch unterschiedliche Substanzen.

      Sofortmaßnahmen bei Vergiftungen Kinder- und Jugendärzte im Netz

      Folgendes Infoblatt klärt über Sofortmaßnahmen bei Vergiftungsunfällen auf und benennt die Giftinformationszentralen im deutschsprachigen Raum:

      Infoblatt VergiftungsunfälleBundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - BZgA

      Das Bundesinstitut für Risikobewertung bietet kostenlos oder zum Herunterladen die Broschüre "Risiko Vergiftungsunfälle bei Kindern“ an, welche unter anderem detailliert auf Vergiftungen durch Haushaltsprodukte und Chemikalien, aber auch Medikamente eingeht:

      Broschüre Risiko Vergiftungsunfälle bei Kindern:

      Broschüre Risiko Vergiftungsunfälle bei Kindern (962 KB) Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung

      Auch Verbrühungen/Verbrennungen gehören bei Kleinkindern mit zu den häufigsten Unfallursachen. Das Merkblatt "Sofortmaßnahmen bei Brandverletzungen" informiert über die wichtigsten Verhaltensregeln.

      Merkblatt: Sofortmaßnahmen bei BrandverletzungenQuelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - BZgA

    • Sucht (Alkohol, Medikamente, Drogen, Glückspiel)

      Zahlreiche gemeinnützige Verbände bieten Hilfestellung für Suchterkrankungen. Unter der folgenden Linkauswahl finden Sie sowohl Therapieeinrichtungen, Fachverbände, Beratungsangebote und allgemeine Informationen für Angehörige und Betroffene.

       

      www.suchtgeschichte.nrw.de

      www.dhs.de

      www.suchthilfe.de

      fdr-online.info/index.php

      www.sucht.de

      www.awo.org/Suchtberatung

      www.caritas.de/

      www.sucht.org

      www.akf.caritas.de

      www.gluecksspielsucht.de

    • Tabakabhängigkeit

      Wie wirkt Tabak auf den Raucher?

      Nikotin ist eine hochgiftige Substanz mit einem hohen Abhängigkeitspotential. Diese Wirkung wurde lange verharmlost. Heute ist jedoch bekannt, dass Nikotin ein sehr starkes Suchtmittel ist. Wie bei anderen Drogen lässt sich auch bei der Nikotinsucht eine körperliche und eine psychische Abhängigkeit unterscheiden.

      Innerhalb weniger Sekunden gelangt Nikotin ins Hirn und verursacht dort eine Veränderung der Funktionsweise des zentralen Nervensystems. Dies führt einerseits zu den vom Raucher erwünschten Effekten des Rauchens wie Freude, Wachheit, reduziertes Hungergefühl, Beruhigung etc., andererseits auch zu einer stofflichen Abhängigkeit. Bekommt das durch Rauchen veränderte Hirn kein Nikotin mehr, stellen sich Entzugserscheinungen ein. Darunter fallen zum Beispiel Nervosität, Aggressivität, Schlafstörungen, Hungergefühle, depressive Verstimmung, Angst und Konzentrationsschwäche. In welchem Ausmaß jemand unter Entzugserscheinungen leidet, kann nicht vorhergesagt werden. Dies ist sehr individuell. In jedem Fall verschwinden die Entzugserscheinungen nach wenigen Wochen.

      Die psychische Abhängigkeit bleibt oft jedoch länger bestehen. Darunter versteht man den Wunsch, in Zusammenhang mit bestimmten Situationen und Gefühlen eine Zigarette zu rauchen. So kann die Tasse Kaffee oder das Glas Wein, das Telefon oder Autofahren das Bedürfnis zu rauchen hervorrufen. Genauso verstärkt eine positive Erwartungshaltung gegenüber der Zigarette, den Drang zu rauchen. (Wenn ich rauche, entspanne ich mich und es geht mir besser.)

      Die durch Tabak hervorgerufene Sucht ist grundsätzlich vergleichbar mit der Abhängigkeit von Alkohol oder Heroin. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Tabakabhängigkeit daher auch als Krankheit eingestuft. Ebenso vergleichbar mit Heroin und Alkohol sind die durch Nikotinabhängigkeit bedingten erheblichen Schwierigkeiten beim Ausstieg aus der Sucht.

      Die gesundheitlichen Risiken des Rauchens sind enorm. Es gibt kaum ein menschliches Organ, das nicht durch Rauchen geschädigt wird.

      Tabakkonsum ist der größte Risikofaktor für Krebserkrankungen der Lunge, der Speiseröhre und des Kehlkopfes. Er begünstigt ebenso die Entstehung von Arteriosklerose (Gefäßverkalkung) und ihre Folgeerkrankungen. Das heißt, Raucher erleiden Herzinfarkte, Schlaganfälle und Gefäßverschlüsse an den Gliedmaßen - bekannt als Raucherbein - mit deutlich erhöhter Wahrscheinlichkeit als Nichtraucher. Auch begünstigt das Rauchen die Entstehung chronischer Atemwegserkrankungen.

      S3-Leitlinie: "Screening, Diagnostik und Behandlung des schädlichen und abhängigen Tabakkonsums (AWMF)

      Bücher, Berichte, Broschüren und Factsheets (Stabsstelle Krebsprävention und WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle)

      Risikofaktor Rauchen (Stabsstelle Krebsprävention und WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle)

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      Welche Gründe gibt es, um mit dem Rauchen aufzuhören?

      Ein Rauchstopp bringt sofortige und entscheidende gesundheitliche Vorteile für Raucher aller Altersgruppen. Wenn man vor dem fünfzigsten Lebensjahr mit dem Rauchen aufhört, halbiert sich das Risiko, innerhalb der nächsten fünfzehn Jahre zu sterben, im Vergleich zum Risiko derjenigen, die weiterhin rauchen.

      Der Ausstieg aus der Tabakabhängigkeit lohnt sich. Schon wenige Stunden nach dem Rauchstopp stellt sich der Körper um. Nach rund 20 Minuten sinken Puls und Blutdruck. Der Kohlenmonoxydgehalt im Blut vermindert sich nach etwa 8 Stunden. 24 Stunden nach dem Rauchstopp nimmt allmählich das Herzinfarktrisiko ab. Nach 3 Tagen bessert sich die Atmung merklich. Nach 3 Monaten steigert sich die Lungenfunktion um 30 Prozent. Nach 10 Jahren halbiert sich das Lungenkrebsrisiko. Nach 15 Jahren ist das Herzinfarktrisiko wie bei einem Nichtraucher.

      Zehn Gründe für einen Rauchstopp (Stabsstelle Krebsprävention und WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle)

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      Einige Zahlen zum Tabakkonsum

      Themenschwerpunkt: Rauchen (Robert Koch-Institut)

      Tabakkonsum in Deutschland (Deutsches Krebsforschungszentrum)

      Tabakatlas auf einen Blick (Stabsstelle Krebsprävention und WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle)

      Weitere Informationen

      Tabakatlas für Deutschland 2020 (Stabsstelle Krebsprävention und WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle)

      Rauchen (Robert Koch-Institut)

       

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      Wo gibt es Hilfe zur Tabakentwöhnung?

      Zahlreiche Informationen zum Thema Rauchen und Raucherentwöhnung gibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das WHO – Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle beim Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg.

      www.rauchfrei-info.de

      www.tabakkontrolle.de

      Die BZgA bietet ein Raucherentwöhnungsprogramm, an dem man online, kostenlos und anonym teilnehmen kann.

      Die Telefonberatung der BZgA zur Rauchentwöhnung steht unter 0800 / 8 31 31 31 (kostenfrei) zur Verfügung.

      Weitere Informationen zur Telefonberatung

    • Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern

      Was sind U-Untersuchungen?

      Bei den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, den so genannten U-Untersuchungen, sollen der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich überprüft werden. So können mögliche Probleme oder Auffälligkeiten meist frühzeitig erkannt und behandelt werden.

      Die U1 bis U9 finden in den ersten sechs Lebensjahren, die Jugenduntersuchung J1 zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr statt.

      Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen generell keine Praxisgebühr bezahlen. Bis zu diesem Alter sind sie auch von der Zuzahlung bei Rezepten befreit.

      U-Untersuchungen in der Kita

      Aufstellung von Früherkennungsuntersuchungen, die zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden (GBA)
       

      Was wird bei den Vorsorgeuntersuchungen beim Kind konkret untersucht?

      Auf den Internet-Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Auf­klärung (BZgA) erfahren Sie unter anderem, was im Rahmen des Früherkennungsprogramms konkret bei Ihrem Kind untersucht wird und weshalb die Einhaltung der Termine wichtig ist.

      Die Untersuchungen U1 bis U9(auf Kindergesundheits-info.de, BZgA)

      Das Wichtigste zu den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 als Faltblatt

      Gibt es fremdsprachige Informationen zu Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern?

      Ja. Das Faltblatt „10 Chancen für Ihr Kind“ gibt es in drei Sprachen:

      10 Chancen für Ihr Kind

      10 opportunities for your child

       Çocuğunuz İçin 10 Şans

      10 шaнcoв для Baшero peбёнкa

      Wo finde ich weiterführende und ausführlichere Informationen zum Thema Kindergesundheit?

      "Gesund groß werden" - Der Eltern-Ordner der BZgA

      Der Eltern-Ordner bietet ausführliche Informationen zur körperlichen und seelischen Entwicklung Ihres Kindes sowie Empfehlungen zu seiner optimalen Begleitung und Unterstützung.

      Eltern-Ordner (BZgA)

      Elternhefte 1 und 2 (Teil des Eltern-Ordners)

      Auf den Zeitpunkt der jeweiligen U-Untersuchung bezogen, werden Eltern in Form eines „Briefes" über die Entwicklung und Gesundheit des Kindes sowie über Besonderheiten der Eltern-Kind-Beziehung in dieser Altersphase informiert.

      Elternheft 1 zur U1-U6 (BZgA)
      Elternheft 2 zur U7-U9 und J1 (BZgA)

      Weitere Tipps zur Kindergesundheit

      Eine thematisch geordnete Übersicht zur Kindergesundheit findet sich zum Beispiel beim Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V..

      Kinder- und Jugendärzte im Netz

    • Vorsorgeuntersuchungen und Impfschutz
      • Was ist Früherkennung?

        Früherkennung umfasst alle Maßnahmen zur Entdeckung früher Krankheitsstadien, noch bevor die Symptome dieser Krankheiten sichtbar oder spürbar sind. Früherkennungsuntersuchungen haben das Ziel, mögliche Gefährdungen für die Gesundheit rechtzeitig zu erkennen und den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen.

        Früherkennung ist keine Vorsorge, da sie nicht vor Krankheiten bewahren kann. Aber durch die rechtzeitige Entdeckung einer Krankheit und eine Behandlung im frühen Stadium sind die Heilungschancen am größten, und das Risiko dauerhafter Schädigungen wird deutlich gesenkt.

        Regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen sind dringend zu empfehlen und deshalb ein wesentlicher Bestandteil im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

      • Welche Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen sind empfohlen und werden von den gesetzlichen Kassen getragen?

        Angaben zu Art und Inhalten verschiedener Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen, zum Lebensalter und Geschlecht, bei denen diese erforderlich sind, finden sich auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.

        Aufstellung von Früherkennungsuntersuchungen, die zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden (GBA)

        Bundesgesundheitsministerium 

      • Wo finde ich Informationen zum Impfschutz und zu Impfempfehlungen?

        Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut hat im August 2015 aktualisierte Impfempfehlungen herausgegeben

        Impfempfehlungen

        Weitere Links zum Thema

        Informationen rund ums Impfen in verschiedenen Sprachen (Robert Koch-Institut)

        zum Beispiel:

        • Impfkalender,
        • Glossar,
        • Impfaufklärung

        STIKO

  • Hilfreiche Links
  • Flyer und Broschüren

    Leitfaden für die persönliche Vorsorge

    Patientenverfügung  (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

    Broschüre: Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht  (Bundesministerum der Justiz und Verbraucherschutz)

    Broschüre: Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht  (Ministerium für Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)

    Ratgeber zu IGeL  (Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Evidenzbasierte Medizin e.V.)

    Ratgeber für Patientenrechte  (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

     

Kontaktformular der Patientenberatung

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Kontakt zur Patientenberatung

Dr. med. Axel Herzog
Dr. med. Elisabeth Lüking
Nadja Rößner
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0211 / 4302 2500
0211 / 4302 2169
Patientenberatung(at)aekno.de


 

Dienstag bis Donnerstag:
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