Informationen zum Antrag auf Überprüfung einer ärztlichen Behandlung
Nach ihrer Verfahrensordnung (VerfO) kann die Gutachterkommission prüfen, ob einem Arzt ein Behandlungsfehler vorzuwerfen ist, durch den der Patient einen Gesundheitsschaden erlitten hat oder voraussichtlich erleiden wird.
Voraussetzung ist unter anderem, dass der Arzt, gegen den sich der Behandlungsfehlervorwurf richtet, der Ärztekammer Nordrhein angehört, das heißt, dass er im Regierungsbezirk Düsseldorf oder Köln tätig ist bzw. früher tätig war. Das Verfahren wird eingeleitet durch einen schriftlichen Antrag des Patienten oder des Arztes (§ 6 Abs. 1 VerfO).
Die Gutachterkommission kann regelmäßig nicht tätig werden, solange in der selben Angelegenheit bereits ein gerichtliches Verfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren abgeschlossen oder anhängig ist beziehungsweise gleichzeitig eingeleitet wird oder abgeschlossen ist. Liegt die beanstandete Behandlung im Zeitpunkt der Antragstellung länger als 5 Jahre zurück, wird die Gutachterkommission ebenfalls in der Regel nicht tätig.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) des betroffenen Patienten/ Antragstellers;
- Name und vollständige Anschrift des Arztes, gegen den sich der Antrag richtet. Im Falle einer Krankenhausbehandlung mindestens die Angabe des Krankenhauses und der Krankenhausabteilung (Name des Chefarztes);
- eine Schilderung des wesentlichen Sachverhaltes, dessen Überprüfung begehrt wird, mit Angaben über den Grund und den Zeitpunkt der Behandlung, den vermuteten Behandlungsfehler und den hierdurch eingetretenen Gesundheitsschaden.
Für die Angaben kann das Antragsformular zur Überprüfung einer ärztlichen Behandlung verwendet werden.
Antragsformular zur Überprüfung einer ärztlichen Behandlung
(zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer)
Eventuell vorhandene ärztliche Unterlagen (Arztbriefe, Entlassungsberichte, Operationsberichte, Röntgenaufnahmen) und sonstigen Schriftwechsel, der die gerügte Behandlung betrifft, bitten wir einzureichen.
Erforderlich ist die Einreichung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucks "Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung zum Antrag auf Überprüfung einer ärztlichen Behandlung".
Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung zum Antrag auf Überprüfung einer ärztlichen Behandlung
(zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer)
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt derzeit etwa 12 Monate.