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Informationen zur Datenverarbeitung


für Kammermitglieder und andere betroffene Personen

Inhaltsübersicht

I. Wer ist Verantwortlicher der Datenverarbeitung und an wen können Sie sich wenden?

II. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage?

III. An wen können personenbezogene Daten übermittelt werden?

IV. Welche Kategorien personenbezogener Daten werden nicht bei Ihnen direkt erhoben und bei welchen Quellen werden sie erhoben?

V. Werden Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt?

VI. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

VII. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

VIII. Besteht für Sie eine Pflicht zur Bereitstellung von personenbezogenen Daten?

IX. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung?

Informationen zur Datenverarbeitung (69,41 KB)
Stand: Dezember 2018


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Mit den nachfolgenden Datenschutzhinweisen geben wir Ihnen Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihrer Datenschutzrechte gemäß der ab dem 25.05.2018 europaweit geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

I. Wer ist Verantwortlicher der Datenverarbeitung und an wen können Sie sich wenden?

1. Verantwortlicher

Ärztekammer Nordrhein Körperschaft des öffentlichen Rechts
gesetzlich vertreten durch den Präsidenten
Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf
0211 / 4302-0
datenschutzverantwortlicher(at)aekno.de

2. behördlicher Datenschutzbeauftragter

Ärztekammer Nordrhein
- Datenschutzbeauftragter -
Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf
0211 / 4302-0
datenschutzbeauftragter(at)aekno.de
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II. Zu welchem  Zweck verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage?

Die Ärztekammer Nordrhein verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen. Die Datenverarbeitung erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO und dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sie ist zulässig, wenn es hierfür eine gesetzliche Verpflichtung gibt, eine Einwilligung vorliegt, die Verarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten erfolgt oder die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder im öffentlichen Interesse vorgenommen wird.

1. Zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c, Abs. 2 und 3 DSGVO und Heilberufsgesetz NRW (§§ 6 ff)

Die gesetzlichen Verpflichtungen ergeben sich aus dem Heilberufsgesetz NRW (HeilBerG NRW) und weiteren Gesetzen.
Diese sind insbesondere:

  • Regelung und Durchführung der ärztlichen Weiterbildung
  • Ausübung der Berufsaufsicht
  • Förderung und Betreiben der Fortbildung von Kammermitgliedern
  • Förderung und Betreiben der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen,
  • Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes bei der Erfüllung seiner Aufgaben
  • Stellungnahmen und Fachgutachten für Behörden und Aufsichtsbehörden
  • Führung eines Verzeichnisses der Kammermitglieder und dienstleistenden Berufsangehörigen
  • Durchführung von Wahlen zur Kammerversammlung und zu den Untergliederungen
  • Übermittlung von Meldungen an untere Gesundheitsbehörden, Berufszulassungsbehörden und anfragende Behörden europäischer Staaten
  • Durchführung der Fachsprachprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte
  • Benennung von Sachverständigen für Behörden und Gerichte
  • Streitschlichtung im Rahmen der Berufsausübung nach HeilBerG NRW
  • Durchführung von Schlichtungen nach § 111 ArbGG
  • Wahrnehmung der beruflichen Interessen der Kammerangehörigen
  • Begutachtung von Behandlungsfehlern durch Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler
  • Sicherstellung des ärztlichen Notfalldienstes in den sprechstundenfreien Zeiten
  • Herausgabe von Heilberufsausweisen und sonstigen Bescheinigungen
  • Information der Kammerangehörigen und der Öffentlichkeit über die Kammertätigkeit und berufsbezogene Themen
  • Gutachtliche Stellungnahme der Kommission Transplantationsmedizin nach § 8 Transplantationsgesetz
  • Entscheidungen der Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID-Kommission) nach Präimplantationsdiagnostikgesetz NRW
  • Begutachtungen der Gutachterstelle nach dem Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden
  • Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen
  • Erfassen von Nachweisen von Fort- und Weiterbildungen sowie fachliche Qualifikationen
  • Erteilung von Fortbildungszertifikaten
  • Errichtung von Ethikkommissionen zur berufsrechtlichen Beratung der Kammerangehörigen, für Aufgaben nach Arzneimittelgesetz, Medizinproduktegesetz, Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung, Transfusionsgesetz, Berufsordnung
  • Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a SGB V
  • Prüfung von Qualitätsstandards in ärztlich geleiteten Einrichtungen, soweit beauftragt
  • Betreiben einer Ärztlichen Stelle nach Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung
  • Ausstellen von Bescheinigungen über Fachkunden und Kenntniserwerb im Strahlenschutz
  • Anerkennung von Kursen und anderen Fortbildungsmaßnahmen nach Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung, soweit übertragen
  • Organisation und Durchführung der Berufsbildung der Medizinischen Fachangestellten für den ärztlichen Bereich nach Berufsbildungsgesetz
  • Zertifizierung der medizinischen und psychotherapeutischen Sachverständigen nach Maßregelvollzugsgesetz NRW
  • Erstellen von Bewerberlisten für das Amt eines nichtrichterlichen Beisitzers für Berufsgerichte und andere Gerichte
  • Aufgaben als zuständige Stelle nach § 117 Versicherungsvertragsgesetz im Zusammenhang mit Berufshaftpflichtversicherung
  • Erhebung von Beiträgen und Gebühren im Rahmen der Kammeraufgaben
  • Schaffung einer Versorgungseinrichtung
  • Schaffung einer Fürsorgeeinrichtung
  • Fachkundige Stelle Unternehmermodell Arztpraxen
  • Ständige Kommission In-vitro-Fertilisation
2. Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 16 Abs. 2 DSG NRW)

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Verarbeitung auf Basis dieser Einwilligung rechtmäßig.

3. Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), § 3 Abs. 1 Datenschutzgesetz NRW

Die Verarbeitung von Daten erfolgt im Rahmen der Durchführung von Verträgen. Die Zwecke der  Datenverarbeitung richten sich nach dem konkreten Vertrag und umfassen die Datenverarbeitung, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.

4. Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Artikel 9 Abs. 2 lit. f DSGVO), § 3 Abs. 1 Datenschutzgesetz NRW

Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 Absatz 1 DSGVO kann erlaubt sein, wenn dies erforderlich ist, um rechtliche Ansprüche, sei es in einem Gerichtsverfahren oder in einem Verwaltungsverfahren oder einem außergerichtlichen Verfahren geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen.

5. Verarbeitung im öffentlichen Interesse (Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e, Abs. 2 und 3 DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO), § 3 Abs. 1 Datenschutzgesetz NRW

Die Verarbeitung ist rechtmäßig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. Die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) ist ebenfalls zulässig, wenn dies aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich ist.
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III. An wen können personenbezogene Daten übermittelt werden?

Innerhalb der Ärztekammer Nordrhein erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur rechtmäßigen Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen oder sonstigen Pflichten benötigen.

Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Empfänger außerhalb der Kammer erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Rahmen oder soweit Sie hierzu Ihre Einwilligung gegeben haben. Empfänger können abhängig vom Bearbeitungsvorgang sein:

  • Eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO), insbesondere in den Bereichen IT-Dienstleistungen, Druckdienstleistungen sowie Archivierung und Entsorgung, Evaluation der Weiterbildung
  • Behörden (z. B. Aufsichtsbehörden, Berufszulassungsbehörden, Ärztekammern, Gesundheitsbehörden, Kassenärztliche Vereinigungen)
  • Gerichte, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälte
  • Kammermitglieder
  • Sonstige betroffene Personen
  • Beschwerdeführer
  • Vertragspartner
  • Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge im Zusammenhang mit Kammerwahlen
  • Versicherer beziehungsweise Beauftragte
  • Berufsgenossenschaften für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  • Gutachter, externe Sachverständige und Auftragsdienstleister
  • Gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte
  • Gemeinsamer Bundesausschuss, Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)

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IV. Welche Kategorien personenbezogener Daten werden nicht bei Ihnen direkt erhoben und bei welchen Quellen werden sie erhoben?

Wenn wir Daten nicht bei Ihnen selbst, sondern - soweit zulässig - bei Dritten erheben, handelt es sich um folgende Kategorien von Daten (Herkunftsangabe in Klammern):

  • Kontaktdaten von Kammerangehörigen (insbesondere Meldebehörden, andere Ärztekammern)
  • Teilnehmerdaten aus Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen von Kammerangehörigen (Veranstalter, dem Sie Ihre Einwilligung erteilt haben)
  • Daten im Rahmen der Berufsaufsicht, Streitschlichtung, Beschwerdeführung, Anzeige von Sachverhalten (Beschwerdeführer oder Kammerangehörige, Staatsanwaltschaften, Gerichte, sonstige Personen)
  • Daten im Rahmen staatlich übertragener Pflichtaufgaben, Erfüllung nach Weisung (Einrichtungen / Krankenhäuser)
  • Daten aus der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin (Deutsche Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Vereinigungen)
  • Anforderung von Behandlungsdokumentationen (Kammerangehörige, behandelnde Ärzte, Krankenhäuser, Rehaeinrichtungen)

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V. Werden Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt?

Wir übermitteln Ihre Daten nicht in Staaten oder internationale Organisationen außerhalb der Europäischen Union, soweit nicht hierzu Ihre Einwilligung vorliegt.
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VI. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange und in dem Umfang auf, wie dies erforderlich ist oder es gesetzliche Vorgaben vorsehen. Darüber hinaus gelten für die Kammer gesetzliche Aufbewahrungspflichten und verwaltungsverfahrensrechtliche Verjährungsfristen. Mitgliedschaftsbezogene Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft und darüber hinaus solange aufbewahrt, wie dies im Interesse des Mitgliedes (z. B. Kammerwechsel, Umzug ins Ausland) oder nach dem Archivgesetz NRW notwendig ist.
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VII. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO), das Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO).

Das Recht auf Löschung, Auskunft und Widerspruch unterliegt den Einschränkungen des nationalen Rechts (§§ 10, 12 sowie 14 DSG NRW).

Beruht die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung, kann diese jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

Die Ausübung Ihrer Rechte kann formfrei unter Angabe Ihres Namens, Ihrer postalischen Adresse und des Rechts, das Sie begehren, erfolgen. Das Begehren soll konkretisiert werden.

Darüber hinaus besteht das Recht zur Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO, § 29 DSG NRW). In Nordrhein-Westfalen ist die zuständige Aufsichtsbehörde die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf, 0211 / 38 42 40, poststelle(at)ldi.nrw.de.
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VIII. Besteht für Sie eine Pflicht zur Bereitstellung von personenbezogenen Daten?

Im Rahmen der jeweiligen Beziehung zur Ärztekammer müssen die personenbezogenen Daten bereitgestellt werden, die erforderlich sind, damit wir unsere gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten erfüllen oder Ihre Anliegen bearbeiten können. Die Nichtbereitstellung der erforderlichen Daten kann zur Folge haben, dass der Vorgang nicht oder nur nach vorhandenem Sachstand bearbeitet werden kann. Kammermitglieder sind nach Maßgabe des HeilBerG, der Meldeordnung der Ärztekammer Nordrhein und gegebenenfalls weiterer Gesetze verpflichtet, Angaben zu machen, Auskünfte zu geben und Nachweise vorzulegen.
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IX. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung?

Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung beziehungsweise Profiling.