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12. Gebiet Hygiene und Umweltmedizin


Definition:

Das Gebiet Hygiene und Umweltmedizin umfasst die Erkennung, Erfassung, Bewertung sowie Vermeidung schädlicher exogener Faktoren, welche die Gesundheit des Einzelnen oder der Bevölkerung beeinflussen sowie die Entwicklung von Grundsätzen für den Gesundheitsschutz und den gesundheitsbezogenen Umweltschutz. Das Gebiet umfasst auch die Unterstützung und Beratung von Ärzten und Institutionen insbesondere in der Krankenhaus- und Praxishygiene sowie der Umwelthygiene und -medizin, der Individualhygiene sowie im gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Facharzt/Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin

(Hygieniker und Umweltmediziner/Hygienikerin und Umweltmedizinerin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompetenz Hygiene und Umweltmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

  • 12 Monate in der stationären Patientenversorgung anderer Gebiete
  • können bis zu 12 Monate im Gebiet Pharmakologie und/oder in Arbeitsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie und/oder Öffentliches Gesundheitswesen angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Krankenhaushygiene, insbesondere
    • Erkennung und Analyse nosokomialer Infektionen
    • Erarbeitung von Strategien zur Vermeidung nosokomialer Infektionen
    • Infektionsverhütung, -erkennung und -bekämpfung
    • Überwachung der Reinigung, Desinfektion, Sterilisation, Ver- und Entsorgung
    • Auswertung epidemiologischer Erhebungen
  • der Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen und öffentlichen Einrichtungen
  • Ortsbegehungen und Risikoanalyse und deren Bewertung unter Gesichtspunkten der Hygiene
  • der Mitwirkung bei Planung, Baumaßnahmen und Betrieb von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • der Erstellung von Hygienekonzepten auch unter Einbeziehung des Wohnumfeldes
  • der Vorbeugung und Epidemiologie von infektiösen und nicht infektiösen Krankheiten einschließlich des individuellen und allgemeinen Seuchenschutzes
  • der Risikobeurteilung der Beeinflussung des Menschen durch Umweltfaktoren und Schadstoffe auch unter Einbeziehung des Wohnumfeldes
  • der klinischen Umweltmedizin einschließlich Biomonitoring
  • der Umweltanalytik und Umwelttoxikologie
  • der Hygiene von Lebensmitteln sowie Gebrauchs- und Bedarfsgegenständen und technischer Systeme
  • dem gesundheitlichen Verbraucherschutz
  • den Grundlagen der Reisemedizin

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • Analysen von Roh-, Trink-, Mineral-, Brauch-, Bade- und Abwässern, Boden- und Abfallproben einschließlich hygienisch-medizinischer Bewertung
  • Untersuchungen für die Bau- und Siedlungshygiene einschließlich der Lärmbeeinflussung und der Luftqualität
  • Untersuchung von Lebensmitteln einschließlich der Anlagen zur Lebensmittel- und Speiseherstellung