Zustellung Rheinisches Ärzteblatt / Deutsches Ärzteblatt
Das Rheinische Ärzteblatt (monatlich) und das Deutsche Ärzteblatt (wöchentlich) werden jedem Mitglied kostenlos zugesandt. Die Zustellung wird von der Ärztekammer automatisch im Zuge der Neu- / Ummeldung entsprechend den Angaben auf dem Meldebogen veranlasst.
Anschriftenänderungen / Nicht Lieferung
Bei einer Adressänderung oder dem Ausfall der Zustellung der Ärzteblätter melden Sie sich bitte bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Meldeabteilung. Die Änderung der Zustellungsanschrift kann lediglich über die Ärztekammer Nordrhein erfolgen und nicht über die jeweiligen Verlage.
Für Doppelbezieher (zum Beispiel Ehepaare, Partnerschaften) gibt es die Möglichkeit, die Zustellung eines Exemplares des Rheinischen Ärzteblattes bzw. des Deutschen Ärzteblattes abzubestellen.
Kontakt zur Meldeabteilung
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