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Nordrhein-Westfalen

Erstes Landes-Krankenhausgesetz tritt in Kraft

17.02.2025 Seite 6
RAE Ausgabe 3/2025

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 3/2025

Seite 6

© Ärztekammer Nordrhein

Am 26. Februar 1975 trat das Krankenhausgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHG NW) in Kraft. Das Rheinische Ärzteblatt (RÄ) widmete dem Gesetz in der zweiten März-Ausgabe 1975 eine ausführliche Einführung. Das KHG regelte die Finanzierung und Krankenhausplanung. Daneben griff das Gesetz in die innere Struktur der Kliniken ein, wozu beispielsweise Vorgaben für die Bildung eines Ärztlichen Vorstandes und die Mitarbeiterbeteiligung an Honorareinnahmen von liquidationsberechtigten Ärztinnen und Ärzte zählten. Das Gesetz, so erläuterte das , wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien SPD und FDP im Landtag verabschiedet. Die CDU kündigte an, im Falle eines Wahlsieges im Frühjahr des gleichen Jahres, das Gesetz „gründlich in ihrem Sinne“ zu novellieren. Ihr „Nein“ begründete die damals einzige Oppositionspartei im Landtag mit zu starken Eingriffen in die Rechte der Krankenhausträger, mangelnder Flexibilität der Formulierungen und überflüssigen Vorschriften für Einzelbereiche. Auch war ihr die Einführung eines Ärztlichen Vorstandes ein Dorn im Auge. Neben der Haltung der politischen Parteien glich das den verabschiedeten Gesetzestext mit den Empfehlungen der Krankenhausträger sowie der Ärzteschaft ab und kam zu dem Schluss, dass sich die Regierungskoalition „nur in beschränktem Maße dazu entschließen“ konnte, „Prinzipien aus den Ärztetagsleitsätzen zur Struktur der Krankenhäuser und ihres ärztlichen Dienstes zu übernehmen“. Positiv wurde hervorgehoben, „daß keine der drei Parteien der Versuchung erlag, mit dem Landeskrankenhausgesetz einseitige ideologische Experimente zu verfolgen“. So erteilten die Landtagsparteien der Idee eines „klassenlosen Krankenhauses“ eine Absage.    

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