Kurz vor der Neuwahl beschloss der Bundestag am 31. Januar die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen. Das Gesetz sieht neben der Abschaffung des Honorardeckels eine Vorhaltepauschale für Hausärzte vor, sofern sie vorgegebene Kriterien erfüllen, unter anderem eine bedarfsgerechte Versorgung mit Haus- und Pflegeheimbesuchen und bestimmte Praxisöffnungszeiten. Zudem können quartalsübergreifende Versorgungspauschalen bei chronisch kranken Patienten abgerechnet werden, deren Erkrankung einer kontinuierlichen Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel bedarf, aber keinen intensiven Betreuungsbedarf begründet. Details der Umsetzung des Gesetzes regeln Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband.
tg