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Menschen mit geistiger Behinderung

Betroffene profitieren von Hörscreening

17.02.2025 Seite 8
RAE Ausgabe 3/2025

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 3/2025

Seite 8

Eine Audiometristin misst mithilfe einer Sonde Schallaussendungen des Innenohrs. Ziel des vom Innovationsfonds geförderten Projekts „HörGeist“ ist es, ein flächendeckendes Hörscreening für Menschen mit geistiger Behinderung zu etablieren. © Uni MS/K. Neumann

Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung leiden fünf- bis sechsmal häufiger an Hörstörungen als die übrige Bevölkerung. Wie die Betroffenen von einem Hörscreening profitieren können, untersuchte das Projekt „HörGeist“, in dessen Rahmen 1.050 Menschen mit geistiger Behinderung in ihrem Lebensumfeld eine umfassende Hördiagnostik erhielten. Das Abschluss-Symposium fand Mitte Januar im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf statt und präsentierte die Ergebnisse des vom Gemeinsamen Bundesausschuss mit 1,7 Millionen Euro geförderten Projekts. 

Die niedrigschwellige Herangehensweise im Projekt zeigte, dass deutlich mehr als ein Drittel der untersuchten Personen unerkannte oder unzureichend behandelte Hörstörungen aufwiesen. Das Fazit der Wissenschaftler: Regelmäßige Hörscreenings und individuell angepasste Interventionen sind essenziell, um die Lebensqualität, Kommunikationsfähigkeit und soziale Teilhabe dieser Menschen zu fördern. Neben der Diagnostik wurde im Projekt „HörGeist“ auch der langfristige Therapieerfolg überprüft. Um jedoch eine flächendeckende und adäquate Hörrehabilitation für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung zu gewährleisten, ist nach Ansicht der Projektbeteiligten weitere Versorgungsforschung erforderlich.

Das Projekt HörGeist wurde durch ein Konsortium realisiert, zu dem neben der AOK Rheinland/Hamburg und der Universität Münster auch die Universität Duisburg-Essen, das Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement GmbH sowie die Universitäten Köln und Bremen gehörten.    

ÄkNo