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eLogbuch

Ärztekammer bietet ausführliche Anleitung

17.02.2025 Seite 9
RAE Ausgabe 3/2025

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 3/2025

Seite 9


Seit Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung am 1. Juli 2020 ist das elektronische Logbuch für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich verpflichtend. Für Weiterbildungsassistenten (WBA) und Weiterbildungsbefugte (WBB) ermögliche das eLogbuch eine strukturierte und nachvollziehbare Dokumentation der Weiterbildung, erklärt die Ärztekammer Nordrhein. Weiterbildungsbefugte können den Weiterbildungsassistenten über das eLogbuch den Erwerb von Kenntnissen sowie das Erreichen nachzuweisender Richtzahlen und die zu dokumentierenden Weiterbildungsgespräche bestätigen. Nachdem der WBB alle notwendigen Bestätigungen vorgenommen hat, kann er das Logbuch mit einem Klick auf „Zurückgeben“ an den WBA zurückübertragen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei der Rückgabe des Logbuchs auch Dokumente wie beispielsweise Bescheinigungen zu übermitteln.
Eine detaillierte Anleitung zur Handhabung des elektronischen Logbuches für Weiterzubildende und Weiterbilder hat die Ärztekammer Nordrhein veröffentlicht unter: www.aekno.de/elogbuch 
Rund um das Thema eLogbuch hat die Bundesärztekammer ein ausführliches FAQ eingerichtet unter: www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung/elogbuch/faq    

MST