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Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen

Statistik für das Jahr 2023 liegt vor

11.12.2024 Seite 9
RAE Ausgabe 1/2025

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 1/2025

Seite 9

In rund 28 Prozent der 4.128 Fälle, die im Jahr 2023 von den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern im Hinblick auf eine Arzthaftung bewertet wurden, lag ein Behandlungsfehler vor. Bei 948 Fällen (Vorjahr: 909) wurden Behandlungsfehler festgestellt, die ursächlich für einen Gesundheitsschaden waren; in weiteren 241 (Vorjahr: 164) Fällen lag zwar ein Behandlungsfehler vor, dieser wurde aber nicht als ursächlich für einen Gesundheitsschaden angesehen. Die von der Bundesärztekammer veröffentlichte Auswertung der Sachentscheidungen zeigt, dass es als Folge eines Behandlungsfehlers in 256 Fällen zu einem leichten/mittelschweren, in 103 Fällen zu einem schweren Dauerschaden, in 63 Fällen zum Tod kam. Die weitaus häufigsten Patientenvorwürfe im Jahr 2023 betrafen die operative Durchführung, gefolgt von postoperativen Maßnahmen, bildgebenden Verfahren und Anamnese/Untersuchung. Ziel der statistischen Auswertung ist es unter anderem, im Sinne der Qualitätssicherung Fehlerursachen und -häufigkeiten zu erkennen. Die Auswertung für 2023 ist abrufbar unter www.aerztekammern-schlichten.de/statistik.

Tg