Mit dem „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“, den Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach Anfang Dezember 2024 öffentlich präsentierte, setzt er einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ des nun zerbrochenen Regierungsbündnisses um. Der Aktionsplan zielt darauf ab, konkrete, realistische und umsetzbare Maßnahmen zu identifizieren, die einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, Barrieren bei der gesundheitlichen Versorgung und Pflege abzubauen, heißt es darin einleitend. Der Plan ist das Ergebnis eines Dialogprozesses unter Beteiligung von Betroffenenverbänden und Interessenvertretungen und soll Auftakt für eine längerfristige Umsetzungsphase sein.
Als eine konkrete Maßnahme ist im Aktionsplan vorgesehen, dass Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband künftig im Bundesmantelvertag Mindeststandards für die Barrierefreiheit von Arztpraxen festlegen. Mit einem jährlichen Evaluationsbericht soll über den Stand der Umsetzung informiert werden. Über die bereits bestehenden Strukturfonds, die für Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung vorgesehen sind, sollen auch bauliche Veränderungen zur Umsetzung von Barrierefreiheit finanziert werden. Auch soll das Kriterium der Barrierefreiheit im Rahmen von Auswahlverfahren zur Nachbesetzung einer Arztpraxis stärker als bisher berücksichtigt werden.
„Leider ist aktuell nicht absehbar, ob und – wenn ja – wann der Aktionsplan des Ministeriums umgesetzt wird“, sagte dazu Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG Selbsthilfe. Leider fehlten in dem nun veröffentlichten Plan konkrete Vorgaben zur Umsetzung von Maßnahmen (zum Thema siehe auch „Barrieren in der Praxis abbauen“ auf Seite 21).
Tg