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Richtlinie

RSV-Impfung ab 75 Jahre

16.09.2024 Seite 6
RAE Ausgabe 10/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 10/2024

Seite 6

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Schutzimpfungs-Richtlinie geändert und setzt damit Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts um. Gesetzlich Versicherte sollen zukünftig Anspruch auf eine einmalige Schutzimpfung gegen Infektionen mit Respiratorischen Synzytial-Viren (RSV) haben. Die Impfung sollen alle Versicherten ab dem 75. Lebensjahr erhalten sowie Menschen bestimmter Risikogruppen bereits ab dem 60 Lebensjahr.
Auch hat der G-BA die Grippe-Impfempfehlung aktualisiert. Wesentliche Änderung ist aufgrund einer Empfehlung der STIKO, dass nach Möglichkeit ein Dreifach-Impfstoff zu verwenden ist.

Die G-BA-Beschlüsse werden voraussichtlich Anfang Oktober in Kraft treten.    

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