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Nordrhein-Westfalen

Förderung von Kooperationen zur anonymen Spurensicherung

16.09.2024 Seite 7
RAE Ausgabe 10/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 10/2024

Seite 7

© vege/fotolia

Das Land Nordrhein-Westfalen hat kürzlich die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kooperationen zur anonymen Spurensicherung nach Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ erlassen und damit die finanzielle Unterstützung solcher Kooperationen auf eine neue Grundlage gestellt. Nach der Richtlinie fördert das Land lokale oder regionale Kooperationen zur anonymen Spurensicherung (ASS) oder im Aufbau befindliche Zusammenschlüsse mit bis zu 12.500 Euro pro Jahr. 

ASS ermöglicht es, notwendige Beweismittel nach sexualisierter Gewalt zu sichern. NRW unterstützt solche Kooperationen, an denen regelmäßig auch Ärztinnen und Ärzte in Klinik oder Praxis beteiligt sind, seit 2015. Die Förderung verfolgt das Ziel, die bereits bestehenden Netzwerke zur ASS zu unterstützen und neuen ASS-Angeboten unter die Arme zu greifen.

In Nordrhein-Westfalen existierten derzeit mehr als 30 regional agierende Netzwerke zur ASS, die überwiegend aus Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, Frauenberatungsstellen, Opferschutzeinrichtungen, rechtsmedizinischen Instituten, Klinken und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bestehen, wie das NRW-Familienministerium auf seiner Homepage mitteilt. Ärztinnen und Ärzte in Kliniken oder in ambulanten Einrichtungen dokumentieren Spuren der Gewalttat und sichern diese anonym gerichtsfest. Ebenfalls ist es ein Anliegen der Kooperationen, den betroffenen Frauen durch ihre Weitervermittlung an eine Beratungseinrichtung Schutz und Hilfe zu bieten.

Anträge auf Zuschüsse werden bei den Landschaftsverbänden Rheinland oder Westfalen-Lippe gestellt. Nähere Informationen unter www.lvr.de und www.mkjfgfi.nrw.    

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