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RSV-Prophylaxe

Vergütung steht fest

31.10.2024 Seite 6
RAE Ausgabe 11/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 11/2024

Seite 6

Die Vergütung für die RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen und Säuglingen steht fest. Ärztinnen und Ärzte erhalten nach einem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses für die Aufklärung, Beratung und Injektion von Nirsevimab inklusive eines Zuschlags rund 13 Euro, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte. Nach einer Vereinbarung von GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung und Deutscher Krankenhausgesellschaft wird die Impfung mit Nirsevimab auch allen Krankenhäusern vergütet. Den Anspruch auf eine RSV-Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper regelt eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.     

HK