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Neue GOÄ

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31.10.2024 Seite 7
RAE Ausgabe 11/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 11/2024

Seite 7

Am 11. September stellte der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) den Berufsverbänden und Fachgesellschaften die Neufassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vor – samt der Preise, auf die sich die BÄK, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfe geeinigt hatten. Die ärztlichen Organisationen sollten ursprünglich innerhalb von zwei Wochen zur neuen GOÄ Stellung nehmen. Diese Frist ist jetzt auf unbestimmte Zeit verlängert worden, weil viele Verbände mit der Bepreisung nicht einverstanden sind. Die BÄK habe ihre Positionen ebenso wie der PKV-Verband mit aller Entschiedenheit vertreten, erklärte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Am Ende stehe jetzt ein für alle Seiten nicht einfacher Kompromiss. Die ärztlichen Verbände seien nach der Durchsicht der neuen GOÄ frei, diese auch abzulehnen.
     

HK