Das von der Bundesärztekammer (BÄK) herausgegebene Arzneimittelbulletin „Arzneiverordnung in der Praxis“ (AVP) feiert sein 50-jähriges Bestehen. Die redaktionellen Inhalte der pharmakritischen und evidenzbasierten Arzneimittelinformationen verantworten die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, ein Fachausschuss der BÄK, und das Dezernat 6 „Wissenschaft, Forschung und Ethik“ der BÄK. Mit der AVP wolle man der Informationsüberflutung gepaart mit subtilen Marketingstrategien etwas entgegensetzen, so die BÄK in der Jubiläumsausgabe der AVP. Immer häufiger würden Ärztinnen und Ärzte mit sogenannten Evergreening-Strategien der Pharmaindustrie konfrontiert: Scheininnovationen durch geringfügige Änderungen nicht mehr patentgeschützter Arzneimittel, Indikationserweiterungen für immer kleinere Subpopulationen mit fragwürdigem Nutzen oder neuartige Arzneimittel, die als besonders sicher beworben werden, weil seltene und sehr seltene Nebenwirkungen in relativ kleinen Zulassungsstudien nicht auftreten könnten. Zuverlässige Arzneimittelinformationen seien daher essenziell für eine sichere Verordnungspraxis. Seit 2014 erscheint AVP ausschließlich online und steht allen Interessierten unter www.akdae.de kostenfrei zur Verfügung.
HK