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Keine Erstattung für Wegovy

17.04.2024 Seite 7
RAE Ausgabe 5/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 5/2024

Seite 7

Das Fertigarzneimittel Wegovy mit dem Wirkstoff Semaglutid zur Gewichtsreduktion darf nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) klargestellt. Arzneimittel, die zum Abnehmen eingesetzt werden, habe der Gesetzgeber bereits 2004 generell als Kassenleistung ausgeschlossen. Deshalb habe der G-BA auch keinen Entscheidungsspielraum gesehen, Ausnahmen bei besonders starkem Übergewicht zuzulassen. Semaglutid zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 falle nicht unter den Verordnungsausschluss.     

HK