Der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) zeichnet Kliniken und Praxen mit einem speziellen Gütesiegel aus, wenn diese das Mutterschutzgesetz im Sinne der schwangeren Ärztinnen umsetzen. Das Siegel sei ein Ausdruck dafür, dass insbesondere schwangere Ärztinnen in Weiterbildung so weiterbeschäftigt würden, dass sie auch weiterhin weiterbildungsrelevante Inhalte erwerben könnten und ihnen auf diese Weise keine Nachteile in ihrem beruflichen Fortkommen entstehen, teilte der DÄB mit. Neu sei, dass neben dem Chefarzt nun auch der Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner bestätigen muss, dass die schwangere Ärztin weiterhin patientennah tätig sein darf. Informationen unter www.aerztinnenbund.de
bre