Das elektronische Logbuch (eLogbuch) ist seit Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung am 1. Juli 2020 für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich verpflichtend. Inzwischen haben alle 17 Ärztekammern in Deutschland das eLogbuch eingeführt. Damit können Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung ihr eLogbuch bei einem Wechsel der Ärztekammer problemlos mitnehmen, sodass Weiterbildungszeiten durchgehend und bundesweit anerkannt werden können. Aktuell gibt es bundesweit über 100.000 registrierte Nutzer eines elektronischen Logbuchs. Aber wie funktioniert das eLogbuch? Wie melde ich mich an? Wie erhalte ich die Freigabe meines Weiterbildungsbefugten? Die Antworten auf diese und weitere Fragen hat die Ärztekammer Nordrhein in Form von FAQs, einer Kurzanleitung und einem Erklärvideo auf ihrer Internetseite veröffentlicht: https://www.aekno.de/aerzte/weiterbildung/weiterbildungsordnung-2020/elektronisches-logbuch Auch der Chat Bot beantwortet Fragen zum eLogbuch. Wem das nicht ausreicht, der kann an einer der alle 14 Tage stattfindenden Online-Schulungen teilnehmen. Termine und Anmeldung unter https://www.aekno.de/aerzte/weiterbildung
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