NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann warnt Bundesgesundheitsminister Lauterbach davor, das Gesetz zur Krankenhausreform an den Bundesländer vorbei zu beschließen.
von Jürgen Brenn
Mit Blick auf das vom Bundesgesundheitsministerium geplante Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das ein zentraler Baustein bei der Transformation der Krankenhauslandschaft in Deutschland ist, kündigte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann an, dass er das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lasse, wenn dieses nicht dem Bundesrat vorgelegt werde. Laumann sprach auf dem Gesundheitskongress des Westens in Köln, der Mitte April mit rund 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in der Dommetropole stattfand, von einer „Geduldsprobe“, auf die der Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach seine Landesgesundheitsministerkolleginnen und -kollegen stelle. Anfangs war das KHVVG als zustimmungspflichtiges Gesetz angekündigt worden. Dann sei dies in „nicht zustimmungspflichtig“ geändert worden, so Laumann und stellte klar: „Die Krankenhausplanung ist ein verbrieftes Recht der Länder.“ Dazu liege auch ein Rechtsgutachten vor, das Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Bayern und Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hatte. Falls das Bundesgesundheitsministerium das Gesetzgebungsverfahren zum KHVVG an den Ländern vorbei weiterverfolge, würden er und weitere Landesgesundheitsministerien die Rechtmäßigkeit von Karlsruhe überprüfen lassen.
Bei der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen seien die Akteure auf einem guten Weg, so Laumann. Bis Ende des Jahres würden alle 330 Kliniken, die unter die Planung fallen, einen Feststellungsbescheid bekommen. „Es ist gut, dass alle miteinander reden, die in dem Prozess eingebunden sind“, sagte Laumann und fügte hinzu, wo nicht geredet werde, entscheide letztlich das Ministerium über die Umsetzung des Krankenhausplans.
Krankenhausreform ist ein langer Prozess
Nordrhein-Westfalen habe eine Vorreiterrolle bei der Krankenhausplanung, betonte die Kongresspräsidentin, Claudia Küng, bei der Kongresseröffnung. NRW sei das Land der Mutigen, von dem man lernen könne, so Küng. Bis zur jetzigen Umsetzungsphase sei es ein langer Weg gewesen. Über Jahre habe Landesgesundheitsminister Laumann mit allen Akteuren die Eckpunkte der Landes-Krankenhausplanung diskutiert, bei der Leistungsgruppen, gekoppelt mit Qualitätskriterien und nicht mehr die Bettenzahl im Mittelpunkt stehen, beschrieb Birgit Szymczak aus dem Landesgesundheitsministerium den Entwicklungsprozess: „Man muss einen langen Atem haben, der über Wahlperioden hinausreicht.“ Da eine Krankenhausplanung mit den vorhandenen Strukturen vor Ort arbeiten müsse, sei es wichtig, sich die „Trampelpfade der Menschen“ anzusehen. „Die Strukturen sind für die Menschen da und nicht umgekehrt“, stellte Szymczak klar. Auch deshalb sei es wichtig, die Akteure, wie Krankenhausgesellschaft, Ärztekammern, Krankenkassen, Kliniken und die Kommunen bei dem Prozess mitzunehmen. Diese könnten auch die Gegebenheiten vor Ort am besten beurteilen. Dr. Peter Johann May, Referatsleiter Medizin der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen sagte, dass der Prozess in NRW „seriös“ verlaufen sei, da er auf vielen Daten basiere und von einer großen Kenntnis der lokalen Strukturen getragen werde. Die Daten hätten immer wieder zu Anpassungen bei den Leistungsgruppen geführt. Dies erfordere einen intensiven Austausch. „Man muss miteinander reden, das hat in NRW gut funktioniert und klappt im Bund leider nicht“, sagte May.
Auch NRW-Gesundheitsminister Laumann kritisierte auf dem Kölner Kongress die fehlende Flexibilität im vorgelegten Entwurf des KHVVG. „Wir müssen die regionalen Kenntnisse haben. Von Berlin aus kann das nicht funktionieren“. Die fehlenden Spielräume seien ein Ausdruck des Misstrauens des Bundes gegenüber der Länderebene, sagte Laumann.
Transformation wird wehtun
„Wir machen die Krankenhausreform für unsere Kinder“, sagte der Kölner Internist und Intensivmediziner, Professor Dr. Christian Karagiannidis, der auch Mitglied des Expertenrates „Gesundheit und Resilienz“ der Bundesregierung ist, mit Blick auf die Zeitachse der Krankenhausreform. „Wir müssen uns jetzt vorwärtsbewegen, auch wenn die Transformation der Krankenhauslandschaft weh tun wird“, so Karagiannidis. Er kritisierte, dass bei den politischen Überlegungen oftmals die Interessen der Patientinnen und Patienten sowie des ärztlichen und medizinischen Personals im Krankenhaus vernachlässigt würden.
Thorsten Kaatze, Vorsitzender der Geschäftsführung des Evangelischen Klinikums Bethel, bemängelte, dass in dem Transformationsprozess, den er für dringend notwendig halte, um die Krankenhausversorgung zukunftssicher umzubauen, die Sektorengrenzen nicht thematisiert würden. Auch habe er die Befürchtung, dass die Regeln, die in Nordrhein-Westfalen für die Krankenhausplanung festgelegt wurden, nicht umgesetzt werden können, wenn die Vorgaben der Bundesebene den Landesregelungen entgegenstehen sollten.