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Krankenhausreform NRW

Umsetzungsfrist wird bis 1. April 2025 verlängert

25.11.2024 Seite 9
RAE Ausgabe 12/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 12/2024

Seite 9

Die Krankenhäuser in NRW erhalten für die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung mehr Zeit. Zwar werden ihnen die Feststellungsbescheide mit ihrem zukünftigen Leistungsportfolio wie geplant bis Ende dieses Jahres zugestellt. Wirksam werden diese aber erst am 1. April 2025. Für bestimmte Leistungsgruppen solle es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 geben, teilte das NRW-Gesundheitsministerium mit. „Wir müssen den Krankenhäusern in unserem Land schon einen angemessenen Zeitraum geben, damit sie die nötigen Veränderungen umsetzen können, nachdem sie den Feststellungsbescheid erhalten haben“, erklärte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann. 

Die Verschiebung sei vor dem Hintergrund von Planungssicherheit und Umsetzbarkeit in den Krankenhäusern nachvollziehbar, erklärte die Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen nach einem Gespräch mit dem Minister Mitte November. Das dürfe jedoch nicht dazu führen, die NRW Krankenhausplanung zu verwässern.    

HK