Der monatliche Gehaltszuschuss im Rahmen der geförderten Weiterbildung in Arztpraxen wird zum 1. Januar 2025 um 400 Euro auf 5.800 Euro je Vollzeitstelle erhöht. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft Ende Oktober geeinigt. Der Betrag orientiere sich an der im Krankenhaus üblichen Vergütung, erklärte die KBV. Die Höhe der Förderzuschüsse nach Paragraph 75a SGB V werde in der Regel alle zwei Jahre überprüft. Gefördert werden im ambulanten Bereich mindestens 7.500 Stellen in der Allgemeinmedizin und weitere 2.000 Stellen in anderen Fächern.
HK