Die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) besteht seit 49 Jahren. Ihre Aufgabe ist die objektive sachverständige Begutachtung ärztlichen Handelns mit dem Ziel, dem durch einen Behandlungsfehler in seiner Gesundheit Geschädigten die Durchsetzung begründeter Ansprüche und dem Arzt die Zurückweisung unbegründeter Vorwürfe zu erleichtern.
Dr. Sven Dreyer, Ende August neu gewählter Präsident der ÄkNo, und Vizepräsident Dr. Arndt Berson nahmen erstmalig in ihren neuen Ämtern an einer Plenarsitzung der Gutachterkommission teil, die im Oktober im Haus der Ärzteschaft tagte. Dreyer dankte den ehrenamtlich tätigen Juristen und Ärzten in der Kommission für ihre wertvolle Arbeit. So habe die Kommission seit ihrer Gründung 1975 bis heute 68.000 Anträge bearbeitet, etwa 50.000 Erst- und mehr als 12.000 Zweitgutachten erstellt. „Sowohl Patientinnen und Patienten als auch Ärztinnen und Ärzte können in vielen Fällen über den langwierigen Zeitraum einer Arzthaftungsauseinandersetzung eine große persönliche und seelische Belastung erfahren“, sagte Dreyer. Umso wichtiger sei es, dass die Gutachterkommission Vorwürfe niedrigschwellig, zügig und mit hoher fachlicher Expertise außergerichtlich klären könne. Die Plenarsitzungen, in denen sowohl fallbezogene als auch allgemeine medizinrechtliche Fragen diskutiert würden, seien ein Beispiel für den hohen Qualitätsanspruch der Kommission.
sas