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Berufsanerkennung

Verfahren für Ärzte aus dem Ausland beschleunigen

16.07.2024 Seite 8
RAE Ausgabe 8/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2024

Seite 8

Ärzte aus Drittstaaten sollen nach dem Willen des Bundesrates künftig ihre Befähigung zur Ausübung des Arztberufs regelhaft im Rahmen einer Kenntnisprüfung nachweisen. © Pressmaster/stock.adobe.de

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels im Gesundheitswesen will der Bundesrat die Verfahren zur Anerkennung der Berufsabschlüsse von Ärztinnen und Ärzten beschleunigen, die ihre Ausbildung im außereuropäischen Ausland absolviert haben. In einer Entschließung hat er die Bundesregierung am 5. Juli aufgefordert, künftig die Kenntnisprüfung als Regelfall vorzusehen, bei der die Betroffenen in einer mündlich-praktischen Prüfung nachweisen müssen, dass sie über das gleiche Wissen verfügen wie die Absolventen medizinischer Hochschulen in Deutschland. Damit könnten Anerkennungsverfahren zügiger durchgeführt werden, ohne die Patientensicherheit zu gefährden. Die Prüfung der Gleichwertigkeit der Abschlüsse anhand von Dokumenten und Bescheinigungen, wie sie zurzeit die Regel sei, erweise sich häufig als ursächlicher Faktor für überlange Verfahrensdauern und verlaufe auch oft nicht erfolgreich, heißt es im Beschluss der Länderkammer. 
Nordrhein-Westfalen hatte sich an der Bundesratsinitiative beteiligt. „Wenn die Kenntnisprüfung zum Regelfall im Approbationsverfahren wird, haben wir die Chance, die oft langwierigen und zuweilen auch frustrierenden Anerkennungsverfahren erheblich schneller zu machen“, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Damit Deutschland für die dringend benötigten Fachkräfte ein attraktives Einwanderungsland bleibe, müssten diese hier zügig ihren Beruf ausüben können.     

HK