Für multizentrische medizinische Studien soll in Zukunft ein einziges Votum einer nach Landesrecht eingerichteten Ethik-Kommission ausreichen. Das haben die Bundesärztekammer (BÄK) und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen Ende Juni beschlossen. Das Verfahren gilt bereits jetzt für Arzneimittelstudien. Mit der bundesweiten Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben gemäß der (Muster-)Berufsordnung habe man ein dringendes Anliegen aus Wissenschaft und Industrie aufgegriffen, so die BÄK.
HK