Vorlesen
Kurz gemeldet

Betäubungsmittel: Was tun im Urlaub?

16.07.2024 Seite 7
RAE Ausgabe 8/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2024

Seite 7

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat unter www.bfarm.de Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln zusammengestellt. Grundsätzlich gelte, dass Patienten Betäubungsmittel, die von einem Arzt verschieben wurden, in einer der Reisedauer angemessenen Menge für maximal 30 Tage mitführen dürfen. Je nach Reiseziel seien unterschiedliche Bescheinigungen erforderlich. In den meisten Ländern gelte auch medizinisches Cannabis als Betäubungsmittel. In Deutschland ist dies seit dem 1. April nicht mehr der Fall.    

HK